- 15.05.2013, 16:20:30
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daseinsvorsorge.at und PSR-Institut gehen Kooperation ein
Graz (OTS) - Die Online-Plattform "daseinsvorsorge.at", die bereits
im Februar vom Umweltdienstleister Saubermacher AG aus Graz initiiert
wurde, sowie das erste Institut für "Public Social Responsibility"
(P/S/R INSTITUT) schließen eine Kooperation. Im Interview erläutern
Rechtsanwältin Sylvia Freygner und Saubermacher Vorstandsvorsitzender
Horst Pirker ihre Motive für die Zusammenarbeit.
Der Anlass ist ein aktueller: Voraussichtlich im September wird
das EU-Parlament die neue EU-Richtlinie zur Konzessionsvergabe im
Bereich der Daseinsvorsorge beschließen. Speziell auf die Kommunen
kommen dann neue Herausforderungen zu. Die Debatte um die
Trinkwasserversorgung und die Wiener Volksbefragung haben zudem in
jüngster Vergangenheit gezeigt, wie emotional dieses Thema
hierzulande diskutiert wird.
Das ursprüngliche Ziel, über aktuelle Themen aus den Bereichen der
Daseinsvorsorge mit Fokus auf Energie- & Wasserversorgung sowie
Abfall- und Abwasseraufbereitung und -entsorgung ergänzt um
Hintergrundanalysen und Gastkommentare von Experten zu berichten,
wurde jetzt um den Schwerpunkt "Recht & Rat" erweitert.
Das zu diesem Zweck vom P/S/R Institut initiierte Rechtsportal
"Recht & Rat" wird künftig von den Experten des P/S/R Instituts und
Rechtsanwältin Sylvia Freygner betreut. Dieser Rechtsservice bietet
nicht nur Fachexpertise sondern beantwortet laufend rechtliche
Fragestellungen und schafft so Aufklärung in Fragen der
Daseinsvorsorge. "Recht und Rat" richtet sich vor allem an Kommunen,
also an das Herzstück der Daseinsvorsorge. Bürgermeister sollen in
Zukunft die Möglichkeit haben, mit Experten in einen Dialog zu treten
und Antworten auf brennende Fragen wie zum Beispiel die Vergabepraxis
zu erhalten.
Zudem werden ab sofort im Wochenrhythmus Newsletter an die
Kommunen verschickt.
Über die Zukunft der Daseinsvorsorge und über die Gründe für die
neue Kooperation haben PSR-Chefin Sylvia Freygner und Horst Pirker,
Vorsitzender des Vorstandes bei Saubermacher, dem Chefredakteur des
Portals, Dr. Wolfgang Unterhuber ein Interview gegeben.
daseinsvorsorge.at: Frau Freygner, Herr Pirker, was ist das Ziel der
Zusammenarbeit und für wen soll sie Nutzen stiften?
Freygner: Wir sind in erster Linie ein wissenschaftliches
Institut, das sich mit Fragestellungen des öffentlichen
Wirtschaftsrechts in der Daseinsvorsorge beschäftigt. Mit
daseinsvorsorge.at verbindet uns das gemeinsame Ziel, sachliche
Aufklärung in das sehr komplexe und von daher schwer kommunizierbare
Thema des Wettbewerbs um und in den Märkten der öffentlichen
Dienstleistungen im Binnenmarkt zu schaffen. Diese Informationen
wollen wir der Öffentlichkeit zugänglich machen und Bewusstsein für
die vielfältigen Bereiche der Daseinsvorsorge schaffen. Die
Kooperation mit daseinsvorsorge.at soll interessierten Bürgerinnen
und Bürgern und öffentlichen Stakeholdern nützliche und einfach
aufbereitete Informationen zu aktuellen Fragestellungen in Bezug auf
die Daseinsvorsorge ermöglichen. Den Expertinnen und Experten an
unserem Institut bietet daseinsvorsorge.at die Möglichkeit, Ihre
Expertise an interessierte Kreise zu richten.
Pirker: Als Anbieter von Dienstleistungen, die - je nach
Definition - in den Bereich der Daseinsvorsorge fallen, verfolgen wir
die öffentliche Diskussion mit großem Interesse und wollen mit
daseinsvorsorge.at einen Beitrag zur umfassenden, sachlichen
Aufarbeitung des Themas leisten. Denn als juristisch unbestimmter
Begriff findet "Daseinsvorsorge" in Gesetzen Erwähnung, ohne dass
sein Inhalt näher definiert wird. Die Folge sind langfristig
uneinheitliche Standards in Umfang und Qualität und damit das
Gegenteil dessen, was Daseinsvorsorge sein sollte: die staatliche
Aufgabe zur Bereitstellung der für ein menschliches Dasein als
notwendig erachteten Güter und Leistungen - die so genannte
Grundversorgung. Gemeinsam mit dem P/S/R Institut wollen wir
aufklären und Lösungswege aufzeigen, die zu Effizienzsteigerung in
der Leistungserbringung und damit zu einer Entlastung der Kommunen
und der Bürger führen.
daseinsvorsorge.at: Frau Freygner, Sie haben 2011 das auf
Daseinsvorsorge spezialisierte Institut für Public Social
Responsibility gegründet. Was waren die Motive dafür?
Freygner: Hintergrund für diese Entscheidung waren die
Entwicklungen in den europäischen Märkten. Wenngleich die EU das Ziel
verfolgt, einen gemeinsamen Markt zu schaffen und nunmehr
Dienstleistungen grenzüberschreitend angeboten werden, mangelt es an
nationalen Rahmenwerken und an der Erfahrung mit dem Umgang mit
Konzessionsmodellen hierfür. Dies gilt besonders für die
Daseinsvorsorge. Hierbei stecken wir, was die Kooperation mit oder
die Auslagerung an Private betrifft, noch in den Kinderschuhen, doch
es handelt sich um einen Prozess, der beständig voranschreitet. Somit
werden zwar künftig mehr Leistungen der Daseinsvorsorge im Wettbewerb
bzw. in Kooperation mit oder von Privaten erbracht werden,
harmonisiert ist dieser Wettbewerb jedoch noch lange nicht. Derzeit
gelten innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten verschiedene Sozial- und
Qualitätsstandards, die mangels Rechtssicherheit in der Vergabe und
oft auch aus wirtschaftlichen Aspekten nicht in vollem Umfang zum
Tragen kommen. Dies bedeutet eine große Gefahr für das Modell der
sozialen Marktwirtschaft in der EU und auch für jene
Mitgliedsstaaten, die über hohe Standards verfügen, diese aber im
Wettbewerb, wie er derzeit strukturiert ist, zwangsläufig zu Gunsten
eines Preiswettbewerbs verlieren. Darum die Idee, ein unabhängiges
Institut zu gründen, das sich auf wissenschaftlichem Wege diesen
Fragestellungen annähert und Modelle zur Absicherung einer qualitativ
hochwertigen Daseinsvorsorge in sämtlichen Sektoren auch in den
liberalisierten Märkten entwirft.
daseinsvorsorge.at: Herr Pirker, spätestens dann, wenn die
EU-Richtlinie zur Konzessionsvergabe im EU-Parlament beschlossen
wird, wird dieses Thema dramatisch an Brisanz gewinnen. Sind aus
Ihrer Wahrnehmung heraus die österreichischen Kommunen darauf
vorbereitet?
Pirker: Eigentlich geht es in der Richtlinie generell um
Transparenz bei der Auftragsvergabe. Gerade auf kommunaler Ebene
werden in vielen EU-Ländern Aufträge "unter der Hand" vergeben. Zum
Schaden für die Steuerzahler. Die EU-Behörden agieren hier nicht aus
Langeweile, sondern sahen sich in den letzten Jahren zusehends mit
Beschwerden von Unternehmen bei der Kommission konfrontiert, die eine
eingehende Prüfung der Sachverhalte anregten. Die Entscheidung, ob
tatsächlich mit einem privaten Unternehmen zusammengearbeitet wird,
bleibt ohnedies weiterhin bei den Gemeinden und Städten. Nur wenn
sich diese für eine Zusammenarbeit entscheiden, greift die
Richtlinie. Ziel ist es, einen Übergang zu privaten Anbietern
transparent, finanziell ausgewogen und nicht zuletzt frei von
Korruption zu gestalten. Dabei bleibt es in der Hand der Kommunen,
die Vergabe an bestimmte Qualitätsstandards zu binden. Die sachliche
Auseinandersetzung mit diesem Thema steht noch ganz am Anfang; ich
nehme aber wachsendes Interesse bei allen Beteiligten wahr. Das ist
eine Grundvoraussetzung dafür, dem Thema das notwendige Gewicht zu
verleihen.
daseinsvorsorge.at: Frau Freygner, Sie wollen mit Ihrem Institut
unter anderem Qualitätsrichtlinien für die Daseinsvorsorge
etablieren. Warum?
Freygner: Also im Grunde geht es weniger um die inhaltliche
Erstellung von Qualitätsrichtlinien (diese gibt es in den einzelnen
Sektoren bereits) als um ein systematische Entwicklung eines Modells,
das solche Standards im Wettbewerb zulässt und somit den Dimensionen
Soziales, Qualität und Sicherheit zum Schutz der Bürgerinnen und
Bürger aber auch der Teilnehmer im Wettbewerb ausreichend Rechnung
trägt. Wenngleich in gewissen Bereichen der Daseinsvorsorge
Wettbewerb entstanden ist bzw. entsteht, mangelt es an quantitativen
Werten und Erfahrungen in der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und
Konzessionen. Gerade wenn die öffentliche Hand im Wettbewerb agiert
und Daseinsvorsorgeleistungen nicht ausschließlich selbst erbringt,
sondern Private mit einbezieht, ist sie dazu aufgefordert, eine
gewisse Controlling-Funktion zu übernehmen. Auslagerung an Dritte
soll keine Möglichkeit darstellen, sich aus der Verantwortung zu
ziehen. Nur durch die Definition von quantitativ messbaren Sozial-
und Qualitätskriterien und deren systematischer Anwendung kann die
öffentliche Hand dieser Gewährleistungsverantwortung und der
Verantwortung für einen sozial gerechten Wettbewerb gerecht werden.
Auch die Wirtschaft profitiert, denn in Folge werden Unternehmen
gefördert, welche qualitativ hochwertige und nachhaltige Leistungen,
bei gleichzeitiger Einhaltung hoher sozialer Standards, anbieten.
daseinsvorsorge.at: Herr Pirker, Saubermacher ist international
tätig. In welche Richtung fährt da im Sektor der Entsorgung der Zug?
Mehr Privat oder Staat?
Pirker: In den letzten Jahrzehnten haben wir einen Ausschlag des
Pendels in Richtung Privatisierung - mit allen bekannten Vor- und
Nachteilen - erlebt. Die neueren Entwicklungen - bedingt durch die
Wirtschaftskrise und dem daraus resultierenden Vertrauensverlust der
BürgerInnen - sowie die Änderung der politischen "Großwetterlage"
weisen derzeit in Richtung stärkeres staatliches Engagement in
bereits vielfach privatwirtschaftlich organisierten Bereichen. Dieser
Trend ist europaweit zu beobachten und eine fast natürliche Reaktion
auf die Auswirkungen der Krise. Hier genießt der Staat offensichtlich
und erfreulicher Weise noch immer viel Vertrauen, obwohl etwa in
Österreich zuletzt vor allem der öffentliche Sektor betroffen war:
Hypo Alpe Adria, Kommunalkredit, Land Salzburg, Stadt Linz, etc. .
daseinsvorsorge.at: Abschließend noch eine Frage an Sie beide: Soll
Daseinsvorsorge grundsätzlich unter staatlicher Hoheit bleiben? Und
welche Rolle können oder sollen private Anbieter spielen?
Freygner: Wenngleich die Debatte sehr polemisch geführt wird,
lässt sie sich für mich nicht mit einem glatten "Ja" oder "Nein"
beantworten. Die Juristin in mir würde an dieser Stelle sagen: "Es
kommt darauf an." Schließlich handelt es sich hierbei auch nicht mehr
um eine theoretische Frage, sondern um einen Sachverhalt, der bereits
in vielen Bereichen praktiziert wird. Daher erarbeitet unser Institut
auf rechtswissenschaftlichem Wege Lösungen für öffentliche
Auftraggeber, die sich entschlossen haben, mit Privaten Anbietern
zusammenzuarbeiten bzw. in einen Ausschreibungsprozess treten. Wenn
unsere Gesellschaft weiterhin in der "Schwarz oder Weiß" Diskussion
verharrt, anstatt an Lösungen zu arbeiten und Voraussetzungen für
einen sozial gerechten Wettbewerb zu schaffen, wird ein Wettbewerb
ohne System und Rahmen in der europäischen Daseinsvorsorge Eingang
finden und vor allem damit jene Teilnehmer im Wettbewerb
benachteiligen, die über einen hohen Qualitätsanspruch verfügen.
Pirker: Der Staat soll tun, was privat nicht getan werden kann:
die politischen Ziele definieren, die Rahmenbedingungen vorgeben,
Gesetze und Verordnungen erlassen und vor allem wichtig - überprüfen
- und, gegebenenfalls, Verstöße sanktionieren. Hier hat er seine
Kernkompetenz. Dem privaten Sektor sollte die Durchführung der
Leistung vorbehalten sein. Warum? Weil private Unternehmen in
ständigem Wettbewerb zueinander stehen. Das macht kreativ, fördert
Innovation und das Streben nach Effizienz. Die Situation ist
vergleichbar mit der von Spitzensportlern. Jemand der hart trainiert,
aber nie an einem Wettbewerb teilnimmt, hat keinen Hinweis auf seine
Leistung. Nur im Wettbewerb wird diese transparent und regt zu noch
mehr Training mit noch besseren Methoden an. Übertragen auf die
Leistungen des privaten Sektors bedeutet dies: bessere und mehr
Leistung und/oder geringere Kosten für die BürgerInnen.
daseinsvorsorge.at: Danke für das Gespräch.
Mehr über aktuelle Themen aus dem Bereich der Daseinsvorsorge finden
Sie auf www.daseinsvorsorge.at
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