- 15.05.2013, 13:57:57
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Jakob Auer: Die heimische Landwirtschaft auch in Zukunft stärken!
Landwirtschaftsausschuss diskutiert Reformvorschläge der Europäischen Union und umfassende Gesetzesmaterien
Utl.: Landwirtschaftsausschuss diskutiert Reformvorschläge der
Europäischen Union und umfassende Gesetzesmaterien =
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Mit den Reformvorschlägen zur künftigen
Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik beschäftigte sich heute,
Mittwoch, der Landwirtschaftsausschuss. In einem Bericht des
Landwirtschaftsministers über die EU-Jahresvorschau wurden auch die
Standpunkte Österreichs zu den EU-Kommissionsvorschlägen erneut
dargelegt. Für den Obmann des Ausschusses,
ÖVP-Landwirtschaftssprecher Abg. Jakob Auer, ist es wichtig, in den
gemeinsamen Verhandlungen zwischen EU-Parlament, dem EU-Rat und der
EU-Kommission eine praxistaugliche Umsetzung der Reform der
Gemeinsamen Agrarpolitik zu beschließen.
Das Kernstück der heimischen Agrarpolitik ist die Ländliche
Entwicklung. Umso wichtiger ist es, dass die finanziellen Mittel
dafür auch ab 2014 im bisherigen Umfang zur Verfügung stehen und der
nationale Kofinanzierungssatz von 50 Prozent sichergestellt werden
muss. "Es gibt hier noch viel zu tun. Denn wenn es um's Geld geht,
sind die Phantasien zur Mittelverteilung abseits der Landwirtschaft
groß", fordert Auer Geschlossenheit, damit die Landwirtschaft auch in
den nächsten Jahren Arbeitsplätze sichern, die Umwelt schützen und
die Lebensmittel mit hoher Qualität produzieren kann.
Agrarrechtsänderungsgesetz bringt zahlreiche Reformschritte
Mit dem Agrarrechtsänderungsgesetz werden zahlreiche
Gesetzesänderungen umgesetzt und an aktuelle Entwicklungen angepasst.
Mit dem landwirtschaftlichen Produktenbörsegesetz wird eine
zeitgemäße Rechtsgrundlage für die Organisation und Tätigkeit der
landwirtschaftlichen Produktenbörse in Wien geschaffen. Die derzeit
geltenden Regelungen werden in einem Bundesgesetz zusammengeführt.
Wichtige Deregulierungsmaßnahmen werden im neuen Forstgesetz
vorgenommen. Das Rodungsanmeldeverfahren für befristete Rodungen bis
1000 Quadratmeter wird vereinfacht. Derartige Rodungsflächen sind -
wie ausdrücklich normiert wird - binnen fünf Jahren wieder zu
bewalden. Weiters hat die Verwaltungspraxis ergeben, dass zur
verbesserten Funktionsfähigkeit von Bringungsgenossenschaften
Vereinfachungen in den Satzungen notwendig sind. Den Vorwurf des
Umweltdachverbandes, dass das Forstgesetz endlich
Natura-2000-tauglich werden soll, kann Jakob Auer nicht ganz
nachvollziehen, denn bereits durch eine Novellierung im Jahr 2002
wurden im Forstgesetz die Interessen des Naturschutzes an die Natura
2000-Verpflichtungen angepasst. "Dabei haben wir den Begriff der
Nachhaltigkeit, der seinen Ursprung in der Forstwirtschaft hat,
bereits vor Jahren im Gesetz verankert", schloss Auer.
(Schluss)
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