• 14.05.2013, 10:48:55
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Hundstorfer: Pflegefonds wird bis 2016 verlängert - 650 Mio. Euro mehr für Länder und Gemeinden

Zahlreiche Verbesserungen durch neues Pflegefondsgesetz - Ergebnisse der Reformarbeitsgruppe Pflege werden umgesetzt

Utl.: Zahlreiche Verbesserungen durch neues Pflegefondsgesetz -
Ergebnisse der Reformarbeitsgruppe Pflege werden umgesetzt =

Wien (OTS/BMASK) - "Mit dem heutigen Beschluss des Ministerrates wird
der Pflegefonds verlängert, sodass auch für die Jahre 2015 und 2016
die Finanzierung der zusätzlichen Kosten in der Pflege gesichert
ist", sagte Sozialminister Rudolf Hundstorfer Dienstag nach dem
Ministerrat. Für die Jahre 2011 bis 2014 sind bisher 685 Mio. Euro
vorgesehen, für die Jahre 2015 und 2016 werden den Ländern und
Gemeinden insgesamt weitere 650 Mio. Euro zur Verfügung stehen. "Das
System bleibt weiterhin steuerfinanziert, die Steigerungen für die
kommenden Jahre sind budgetiert", unterstrich der Sozialminister.
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Durch das neue Pflegefondsgesetz werden zahlreiche Verbesserungen
in der Pflege umgesetzt oder beschleunigt. So wird in Zukunft ein
Richtversorgungsgrad ermittelt, um die Entwicklung des Angebotes
besser steuern zu können, unterstrich Hundstorfer. Der
Richtversorgungsgrad dokumentiert den Anteil betreuter Personen eines
Bundeslandes an den pflegebedürftigen Menschen
(PflegegeldbezieherInnen). Der Zielwert ist für alle Bundesländer
gleich; für 2014 bis 2016 soll ein Versorgungsgrad von 55 Prozent
erreicht werden. "Bewusst werden alle Betreuungsformen in einen Wert
integriert, da die Ausgestaltung des Betreuungs- und
Beratungsangebotes nach den regionalen Erfordernissen erfolgt",
betonte der Minister.

Durch die Finanzierung aus dem Pflegefonds wird zudem der
flächendeckende Ausbau des Casemanagements in allen Bundesländern
gefördert. "Es wird dann zu jedem Menschen, der um einen Pflegedienst
ansucht, ein Case- und Caremanager kommen, um nach individuellen
Gesichtspunkten die bestmögliche Lösung für den Betroffenen zu
finden. Der Pflegefonds ermöglicht auch die Finanzierung eines
bedarfsgerechten Ausbaus an Palliativ- und Hospizbetreuung. Prioritär
sollen aber Angebote des Kinderhospizes ausgebaut werden.

"Neben bereits vorhandenen Angeboten wird verstärkt die
Finanzierung von innovativen Modellen und Projekten gefördert, um so
den Erfordernissen der Zukunft gerecht werden zu können", sagte
Hundstorfer. Zur Flexibilisierung des Mitteleinsatzes wird den
Ländern die Möglichkeit eingeräumt, einen bestimmten Anteil der
Zweckzuschüsse über die jeweilige Abrechnungsperiode hinaus zu
verwenden. "Damit geht kein Geld "verloren"; es kann in jenen Jahren,
in denen schwerpunktmäßig ausgebaut wird, gezielt eingesetzt werden",
schloss Hundstorfer. (Schluss)

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