• 10.05.2013, 09:06:39
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ÖAMTC schafft Klarheit im Park-Dschungel österreichischer Nachbarländer (+Fotos, +Grafik)

Club gibt Tipps rund ums Parken für zehn beliebte Urlaubs- und Ausflugsziele der Österreicher

Utl.: Club gibt Tipps rund ums Parken für zehn beliebte Urlaubs- und
Ausflugsziele der Österreicher =

Wien (OTS) - Ob Städtereise oder Einkaufsbummel - viele Österreicher
zieht es im Frühjahr regelmäßig mit dem Auto ins benachbarte Ausland.
Immer wieder erhält der ÖAMTC Fragen und Beschwerden zu verwirrenden
Parksituationen sowie zu vermeintlich ungerechtfertigten Parkstrafen
in einigen Städten dieser Länder. Der Club ist der Problematik nun
auf den Grund gegangen und hat die Situation in zehn Städten rund um
Österreich begutachtet. Dabei haben sich einige skurrile Eigenheiten
herausgestellt: In Venedig etwa muss man in Parkhäusern den
Autoschlüssel abgeben oder im Auto stecken und das Fahrzeug
unversperrt lassen. In Bratislava ist sportliche Kondition von
Vorteil: Hier können Parkscheine nämlich nur direkt bei einem
Parkwächter erworben werden, den man erst einmal finden muss.
ÖAMTC-Touristikerin Maria Scheucher liefert einen Überblick über die
wichtigsten Erkenntnisse:

* Prag: In der Innenstadt gibt es drei Parkzonen: blaue
(ausschließlich für Einwohner und Lieferanten), orange (zwei Stunden
maximale Parkdauer) und grüne (sechs Stunden maximale Parkdauer). Die
Beschilderung für die jeweiligen Zonen ist durch einen farbigen
Streifen am Verkehrszeichen sowie am Parkautomaten erkennbar. "Es ist
unbedingt darauf zu achten, in welcher Zone man das Auto abstellt.
Die Strafe für Falschparken ist mit 78 Euro ziemlich hoch angesetzt",
warnt die ÖAMTC-Expertin.

* Brünn: Das ÖAMTC-Urteil zur Parksituation in Brünn fällt durchwegs
positiv aus. Die Parkplätze sind gut beschildert, Parkscheine werden
bei einem Parkautomaten gelöst. Dieser ist zwar nur auf Tschechisch
beschrieben, die Symbole sind jedoch eindeutig. "Die Automaten
funktionieren nur mit Münzgeld, daher sollte man immer genügend
Kleingeld dabei haben", rät Scheucher.

* Bratislava: Der Kauf der für die Kurzparkzone in der Innenstadt
nötigen Parkscheine gestaltet sich schwierig. "Parkscheine müssen
nämlich persönlich bei den Parkwächtern gekauft werden. Diese
Besonderheit ist allerdings nicht auf den Verkehrsschildern
beschrieben", bemängelt die ÖAMTC-Touristikerin. Es gilt, den
Parkwächter schneller zu finden, als dieser das noch parkscheinlose
Auto. Die Parkwächter halten sich meist in der Nähe der Parkplätze
auf und tragen gelbe Warnwesten.

* Budapest: In der ungarischen Hauptstadt wird besonders streng
kontrolliert. Will man Strafen wegen Falschparkens vermeiden, sollte
man genau auf die Beschilderung achten. "Budapest ist in mehrere
Parkzonen eingeteilt, die sich nach der Parkdauer und nach den Kosten
pro Stunde unterscheiden", weiß Scheucher. Parkscheine können an
Automaten gelöst und fast ausnahmslos mit Münzen bezahlt werden.

* Sopron: Der Club rät, in Sopron in Parkhäusern zu parken. Hier kann
günstiger und länger geparkt werden als in den Kurzparkzonen in der
Innenstadt. Sowohl Parkhäuser als auch Kurzparkzonen sind ausreichend
verständlich beschildert, oft auch auf Deutsch. Parkscheine für
Kurzparkzonen werden via Parkautomat bezahlt. Dieser akzeptiert neben
Forint-Münzen auch Bankomatkarten und ist in Deutsch bedienbar.

* Ljubljana: Über die Parksituation in Ljubljana kann man sich übers
Internet gut vorab informieren (www.lpt.si/en). Auch vor Ort findet
man sich gut zurecht. "Die Schilder sind jenen in Österreich sehr
ähnlich, weshalb sie trotz Sprachbarriere leicht verständlich sind",
berichtet die ÖAMTC-Touristikerin. Bezahlt wird in der Kurzparkzone
an Parkautomaten. Auch in Ljubljana gilt es, ausreichend Kleingeld
dabei zu haben, denn die Bezahlung erfolgt ausschließlich mit Münzen
(ausgenommen sind 2-Euro-Münzen), Wertkarte oder per Handy.

* Venedig: In der Lagune von Venedig stehen - anders als am Festland
- nur Parkhäuser zur Verfügung. In den meisten muss man den
Autoschlüssel stecken und die Türen geöffnet lassen, da die Autos je
nach Platzbedarf von den Angestellten innerhalb des Parkhauses
umgeparkt werden. Es kann also durchaus vorkommen, dass man sein Auto
nicht mehr an jenem Ort vorfindet, an dem man es zurückgelassen hat.
Diese Regelung in den Parkhäusern geht auf eine Sicherheitsverordnung
aus dem Jahr 1934 zurück. "Wer die dubiose Praxis hinterfragt oder
sich weigert, wird des Parkhauses verwiesen", schildert die
ÖAMTC-Expertin. Für im Wagen gelassene Gegenstände oder Schäden am
Auto wird keine Haftung übernommen. "Man sollte sich unbedingt
vergewissern, dass die Parkplatzeinweiser auch tatsächlich zum
Personal gehören - erkennbar durch Namensschilder oder entsprechende
Dienstkleidung. Eine Bestätigung der Übernahme des Wagens stellt kaum
ein Parkhaus aus. Wem das Risiko zu groß ist, der sollte am Festland
parken und für die Fahrt in das historische Zentrum von Venedig auf
Öffis umsteigen", rät Scheucher.

* Triest: Die Bezahlung der Parkgebühren für die Kurzparkzonen
erfolgt über Parkautomaten (auch in Deutsch bedienbar) mit Münzen
oder Wertkarte.

* Udine: Wie auch in Sopron ist hier das Parken in Parkhäusern
günstiger als in der Kurzparkzone (gekennzeichnet durch blaue
Bodenmarkierungen). Die Kurparkzonen-Gebühren werden an Parkautomaten
mit Münzen bezahlt. Die Bedienung erfolgt in mehreren Sprachen,
darunter auch Deutsch.

* München: In München sollte man ganz genau darauf achten, in welchem
Stadtteil man sich befindet. Straßenabschnitte mit "Bewohnerparken"
sind von 9 bis 23 Uhr für Anrainer mit Parkausweis reserviert. In
jenen mit "Mischparken" dürfen Bewohner kostenlos parken, Besucher
müssen ein Ticket erwerben. In Kurzparkzonen ist das Parken für alle
kostenpflichtig und maximal 2 Stunden erlaubt. Für Reisen nach
Deutschland gilt generell: Vorsicht bei Parkscheiben! Wie diese
auszusehen haben, ist in der deutschen Straßenverkehrsordnung
festgelegt. "Ausländische Parkscheiben werden in der Regel zwar
toleriert, dem Club liegen jedoch Beschwerden vor, dass es dennoch zu
Problemen gekommen ist. Besser ist es, sich in Deutschland eine
Parkscheibe zu besorgen, die der deutschen Norm entspricht", rät die
ÖAMTC-Expertin.

Strafen aus dem Ausland - Recht auf Info in verständlicher
Sprache

Wer übrigens glaubt, dass Strafzettel aus dem Ausland ignoriert
werden können, irrt. Spätestens bei der Wiedereinreise in das
Urlaubsland kann die Strafe eingefordert werden. Außerdem können
offene Auslandsstrafen von den österreichischen Behörden zwangsweise
eingetrieben werden. Sobald man einen ausländischen Strafzettel im
Postkasten vorfindet, sollte man zur Klärung der
Zahlungsverpflichtung mit der ÖAMTC-Rechtsberatung Kontakt aufnehmen.
Beim Club kann auch ein Musterbrief angefordert werden, mit dem
fremdsprachige Strafzettel retourniert werden können. In Europa hat
nämlich jeder das Recht, den Tatvorwurf in einer ihm verständlichen
Sprache zu erfahren.

Weitere Informationen zum Park-Check in Österreichs Nachbarländern
stehen im ÖAMTC-Reise-Ratgeber zur Verfügung:
www.oeamtc.at/reiseratgeber.

Aviso an die Redaktionen:
Bildmaterial sowie eine Grafik zu den Parkkosten sowie zur Höhe der
Parkstrafen gibt es im ÖAMTC-Fotoservice unter www.oeamtc.at/presse.

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