- 08.05.2013, 13:58:45
- /
- OTS0209 OTW0209
Keuschnigg: Strafrecht keine Lösung gegen Konsumententäuschung bei Lebensmitteln
ÖVP-Bundesrat zu Stöger: Höchststrafen werden schon bisher nicht ausgeschöpft - Minister hat Handlungsbedarf
Utl.: ÖVP-Bundesrat zu Stöger: Höchststrafen werden schon bisher
nicht ausgeschöpft - Minister hat Handlungsbedarf =
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Als nicht an die Realitäten angepasst sieht der
Tiroler ÖVP-Bundesrat Georg Keuschnigg die Pläne von
Gesundheitsminister Alois Stöger, Konsumententäuschung mit
Lebensmitteln als gerichtlichen Tatbestand einzuführen und mit bis zu
einem Jahr Gefängnis zu ahnden. Der entsprechende Entwurf zum
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) ist Ende
April in Begutachtung gegangen; die Frist läuft bis 21. Mai.
"Natürlich darf sich eine Irreführung von Konsumenten im
Lebensmittelbereich nicht lohnen. Die Konsumentinnen und Konsumenten
müssen sich darauf verlassen können, dass ihre gekauften Waren den
gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Was drinnen ist, muss auf den
ersten Blick erkennbar sein. Das derzeitige Verwaltungsstrafrecht
sieht bereits jetzt hohe Strafen vor, die in der Realität allerdings
nicht ausgereizt werden", so Keuschnigg am Rande der
Bundesratssitzung.
"Der Minister hat hier Handlungsbedarf."
Verstöße gegen das Lebensmittelsicherheits- und
Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) können bereits jetzt mit bis zu
20.000 Euro geahndet werden, im Wiederholungsfall sogar mit 40.000.
Bisherige verhängte Höchststrafe sei allerdings 5.000 gewesen. "Warum
brauchen wir dann überhaupt eine Anhebung des Strafrahmens?" Selbst
bei jenem Kärntner Fleischer, der jahrelang für sein Salamiprodukt
Pferdefleisch verwendet hatte, werde der Höchststrafrahmen offenbar
nicht voll ausgeschöpft.
"Wir können nicht alle gesellschaftlichen Probleme über das
Strafrecht lösen", sprach sich der ÖVP-Bundesrat dafür aus, Probleme
mit der Kennzeichnungspflicht besser über das Verwaltungsstrafrecht
als über das gerichtliche Strafrecht zu lösen. "Die Lösung liegt im
Vollzug."
(Schluss)
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VPK






