• 07.05.2013, 12:55:09
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  • OTS0179 OTW0179

Kopf: Wir sind für Transparenz und freien Zugang zu Umweltinformationen

Abänderungsantrag zu Umweltinformationsgesetz an die SPÖ übergeben

Utl.: Abänderungsantrag zu Umweltinformationsgesetz an die SPÖ
übergeben =

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Die ÖVP hat der SPÖ einen Abänderungsantrag zum
Umweltinformationsgesetz übergeben. Darin geht es um die Möglichkeit
für den Umweltminister zur Veröffentlichung der in Österreich in
Verkehr gebrachten Pflanzenschutzmittel und deren Wirkstoffe. Diese
Veröffentlichung ist dem Minister nach Auffassung der Rechtssektion
des Umweltministeriums nach derzeitiger Rechtslage nicht erlaubt. Die
vorgeschlagene Neuregelung würde völlige Transparenz bei
Neonicotinoiden und Pflanzenschutzmitteln bringen und soll z.B.
Namen, Mengen von einzelnen Wirkstoffen, der in Verkehr gebrachten
Pflanzenschutzmittel und Zulassungsnummern aufzeigen, erläuterte
heute, Dienstag, ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf. "Es soll den freien
Zugang zu Umweltinformationen geben."

Der Antrag im Wortlaut:

"Antrag gemäß Paragraph 27 Abs. 1 GOG-NR

der Abgeordneten .................

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz
geändert wird
im inhaltlichen Zusammenhang mit der Regierungsvorlage betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz, das
Emissionszertifikategesetz 2011, das Wasserbautenförderungsgesetz
1985, das Umweltmanagementgesetz und das Wasserrechtsgesetz 1959
geändert werden (Umweltrechtsanpassungsgesetz 2013) (2292 d.B.)

Der Umweltausschuss wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Umweltinformationsgesetz (UIG), BGBl. Nr. 495/1993, zuletzt
geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2012, wird wie folgt
geändert:
"In Paragraph 4 Abs. 2 wird am Ende der Z 5 der Punkt durch einen
Strichpunkt ersetzt sowie folgende Z 6 angefügt:
"6. die Namen (nach international anerkannten oder gleichwertigen
verkehrsüblichen Bezeichnungen) und die Mengen der einzelnen
Wirkstoffe der jährlich im Inland in Verkehr gebrachten und der
jährlich aus dem Inland verbrachten Pflanzenschutzmittel und die
Handelsnamen, Zulassungsnummern und Mengen der einzelnen
Pflanzenschutzmittel, die jährlich im Inland in Verkehr gebracht und
die jährlich aus dem Inland verbracht wurden.""

Begründung

Es hat sich herausgestellt, dass ein verstärktes Bedürfnis der
Öffentlichkeit nach Transparenz und Information im Bereich der
Pflanzenschutzmittel besteht. Mit dem Abänderungsantrag soll
sichergestellt werden, dass die in der Novelle genannten
Informationen über Pflanzenschutzmittel und deren Wirkstoffe
jedenfalls dem freien Zugang im Sinne des Umweltinformationsgesetzes
unterliegen."
(Schluss)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VPK

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