- 06.05.2013, 13:17:03
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UVP-Attentat: Rote Karte für Berlakovich und Bures
Novelle zur Umweltverträglichkeitsprüfung erneut von schweren Fouls überschattet
Utl.: Novelle zur Umweltverträglichkeitsprüfung erneut von schweren
Fouls überschattet =
Wien (OTS) - Kritik an der aktuellen Novelle der
Umweltverträglichkeitsprüfung übt die Umweltorganisation VIRUS.
Sprecher Wolfgang Rehm: "Nicht nur hat Umweltminister Berlakovich im
Ministerialentwurf sein Versprechen der Sicherung des derzeitigen
ohnehin unzureichenden Rechtsschutzniveaus nicht gehalten, in der
Regierungsvorlage finden sich zusätzliche Bures-Wünsche für die
bmvit-Sonderverfahren. Für dieses ad-absurdum-Führen der UVP gebührt
beiden die rote Karte."
Im Zuge der Anpassung an die ab 2014 geltende neue
Verwaltungsgerichtsbarkeit muss auch das Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung erneut novelliert werden. Laut VIRUS
wäre dies an und für sich eine begrüßenswerte Entwicklung, die
allerdings von schweren Fouls überschattet werde. "Nicht nur wird
wieder eine Chance vergeben, Öffentlichkeitsbeteiligung und
Rechtsschutz endlich europarechtskonform auszugestalten, die Novelle
widerspricht auch der Absichtserklärung des Berlakovich-
Ministeriums, dass es zu keinen Verschlechterungen kommen soll,"
kritisiert Rehm. Sie beinhalte Wegfall von Berufungsmöglichkeiten,
Verkürzung von Berufungsfristen, eingeschränkte Möglichkeiten für
Parteivorbringen, sowie erweiterte Rechte für Projektbetreiber, ihr
Vorhaben auch dann weiterzubetreiben, wenn ihr Bescheid vom
Verwaltungsgerichtshof aufgehoben wurde. Damit nicht genug finde sich
in der Regierungsvorlage, die demnächst im Umweltausschuss behandelt
wird, eine nachträglich eingefügte Übergangsbestimmung, die für bis
Ende 2012 eingereichte Bahn und Autobahnprojekte das zentrale Element
des aufschiebenden Rechtsschutzes eliminieren würde. Berufungen an
das neue Bundesverwaltungsgericht hätten dann keine aufschiebende
Wirkung, eine Grundregel der Verwaltungsgerichtsbarkeit wäre in ihr
Gegenteil verkehrt. Für die Sonderverfahren bei denen sich die
Verkehrsministerin ihre Projekte selbst genehmigen dürfe existieren
laut Auskunft der Umweltorganisation bereits jetzt Kette von
Absicherungen die von gesetzwidriger Nichtweiterleitung von
Unterlagen, einem System von geheimen Richtlinien und
Dienstanweisungen, mit denen jedes Vorhaben umweltverträglich gemacht
werden kann, fehlender Berufungsinstanz und keiner aufschiebenden
Wirkung beim außerordentlichen Rechtsmittel Verwaltungsgerichtshof
reichen würde. Diese solle garantieren, dass es im Verfahrensablauf
zu keinen Pannen komme. Die Neuregelung schaffe nun eine
Berufungsinstanz, aber gleich wieder ebenso ausgebremst werde, wie
eine eventuelle Bescheidaufhebung durch den VWGH mit dem neuen
Fortbetriebsrecht. "Im Klartext heißt das, die Verkehrsministerin
kann nun unmittelbar nachdem sie mit ihrem UVP-Gutachten die Karten
aufgedeckt hat, den Parteien das Maul stopfen, indem sie das
Ermittlungsverfahren schließt und braucht sich danach um sämtliche
Berufungen nicht mehr zu kümmern, unabhängig davon wie mangelhaft das
Verfahrensniveau ist, das widerspricht jeder Fairness und jedem
Funken von Ergebnisoffenheit", kritisiert Rehm. Dies betreffe einen
Großteil der bmvit Projekte die nach Einreichung bei der Behörde
jahrelang gut abliegen und dies in Zukunft auch weiter tun können
ohne der Verwaltungsgerichtsbarkeit voll zu unterliegen.
"Wir werten das als Attentat auf das Instrument UVP, das so seinen
Anspruch als ernstzunehmendes Mittel des Interessensausgleichs mehr
und mehr verliert, die Nationalratsabgeordneten wären gefordert, dem
entgegenzutreten," so Rehm abschließend.
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