- 04.05.2013, 12:38:28
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Ad Holzinger: BZÖ-Bucher für Internet-Volksbegehren mit verpflichtender Volksabstimmung
Bei 100.000 Unterschriften Behandlung im Parlament, bei 400.000 verpflichtende Volksabstimmung
Utl.: Bei 100.000 Unterschriften Behandlung im Parlament, bei
400.000 verpflichtende Volksabstimmung =
Wien (OTS) - BZÖ-Chef Klubobmann Josef Bucher begrüßt die
Unterstützung für mehr direkte Demokratie durch
Verfassungsgerichtshofpräsident Gerhart Holzinger im heutigen
"Journal zu Gast" des ORF-Radios. Bucher schlägt eine Totalreform
durch die Einführung eines "Internet-Volksbegehrens" vor. Konkret
sollen die Österreicher die Möglichkeit bekommen, auch via Internet
Volksbegehren zu starten und zu unterstützen. Bucher verlangt, dass
dieses "Internet-Volksbegehren" ab 100.000 Unterstützern
verpflichtend im Parlament behandelt werden soll und es ab 400.000
Unterzeichnern eine verpflichtende Volksabstimmung geben muss. 400.00
deshalb, weil dies doppelt so viele Stimmen sein, wie für den Einzug
in den Nationalrat benötigt würden. "In Zeiten der
Politikverdrossenheit, gerade bei der jungen Generation, braucht es
mehr Mitsprache und direkte Demokratie. Das "Internet-Volksbegehren"
ist modern, schnell und kostengünstig. Die Direkte Demokratie muss
gestärkt, aber auch weiterentwickelt und den Möglichkeiten des
Internet-Zeitalters angepasst werden. Eine moderne Demokratie braucht
moderne Bürgerbeteiligung", so Bucher.
Konkret soll das "Internet-Volksbegehren" über die Homepage des
Parlaments abgewickelt werden, wo es bereits jetzt auf Initiative der
Vorsitzenden des Petitionsausschusses, der BZÖ-Abgeordneten Ursula
Haubner, die Möglichkeit gibt, online Petitionen und
Bürgerinitiativen zu unterstützen. Bucher verweist auf das englische
Vorbild, wo bereits jetzt Volksbegehren/Petitionen online über die
Homepage des englischen Parlaments beantragt und unterstützt werden
können und ab 100.000 Unterschriften dort verpflichtend diskutiert
werden müssen. In England gibt es klare Kriterien, welche
Volksbegehren zugelassen werden, beispielsweise werden verhetzende
oder diskriminierende Forderungen selbstverständlich ausgefiltert. In
Österreich solle dies eine unabhängige Expertenkommission prüfen und
wie in England sollen auch in Österreich die abgewiesenen Begehren
veröffentlicht werden, um für maximale Transparenz zu sorgen. Aktiv
und passiv teilnahmeberechtigt sind alle bei Nationalratswahlen
wahlberechtigten Österreicherinnen und Österreicher. Wer selber über
keinen Internetzugang habe, könne seine Unterstützung auch bei
öffentlichen Stellen abgeben können. Missbrauch sei durch klare
Kriterien auszuschließen, beispielsweise könnte die Nummer eines
amtlichen Lichtbildausweises als Identifikationsnachweis neben Namen
und Wohnort verlangt werden.
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