• 03.05.2013, 12:29:50
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Enquete "Menschen mit Behinderungen in Rechtsberufen" - Konkrete Schlussfolgerungen als Ergebnis

Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte und das Institut für Rechtsentwicklung der Uni Wien formulieren gemeinsame Schlussfolgerungen für bessere Rahmenbedingungen

Utl.: Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte und das Institut
für Rechtsentwicklung der Uni Wien formulieren gemeinsame
Schlussfolgerungen für bessere Rahmenbedingungen =

Wien (OTS) - Im Rahmen einer am heutigen Freitag in Zusammenarbeit
aller Rechtsberufe mit dem Forschungsinstitut für Rechtsentwicklung
der Universität Wien veranstalteten Enquete zum Thema "Diversity -
Menschen mit Behinderungen in Rechtsberufen" wurden Erfahrungen
Betroffener ausgetauscht, rechtliche Rahmenbedingungen erörtert und
politische Perspektiven diskutiert.

Die bereits seit geraumer Zeit geführte Diskussion, in wie weit
körperlich behinderte Menschen in Rechtsberufen Karriere machen
können und das auch sollen, wurde in dieser Enquete erstmals
entscheidend vorangebracht. Auch der polarisierenden Fragestellung,
ob sehbehinderte Menschen alle Vorraussetzungen für richterliche
Berufe erfüllen, stellte sich die Enquete. Die Entschließung des
Nationalrates, wonach die notwendigen organisatorischen und
rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden sollen, um blinden und
stark sehbehinderten Menschen zu ermöglichen, am
Bundesverwaltungsgericht und am Bundesfinanzgericht den Richterberuf
ausüben können, wird ausdrücklich begrüßt. Durch eine begleitende
Evaluierung sollen zudem generelle Rahmenbedingungen für Menschen mit
körperlichen Behinderungen geschaffen und somit die Ausübung
juristischer Berufe ermöglicht werden.

Die Österreichische Notariatskammer, der Österreichische
Rechtsanwaltskammertag, das Institut für Rechtsentwicklung der
Universität Wien, die Vereinigung der österreichischen Richterinnen
und Richter und die Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen
und Staatsanwälte fassen folgende gemeinsame Schlussfolgerungen:

1. Am 3. Mai 2013 jährt sich das Inkrafttreten des UN-Übereinkommens
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum 5. Mal. Das
Übereinkommen schreibt Rechte von Menschen mit Behinderungen fest und
verbietet u.a. Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen im
beruflichen Kontext.

2. Die Enquete hat gezeigt, wie Menschen mit Behinderungen
hochqualifizierte Positionen im öffentlichen Dienst und in der
Privatwirtschaft wahrnehmen und welche Rahmenbedingungen dafür
notwendig sind. So ist die Funktion des Generalstaatsanwalts von
Paris mit einem angesehenen blinden Juristen besetzt. Rund 60 blinde
Menschen üben in Deutschland das Richteramt aus. In Österreich sind
22 Richterinnen und Richter mit Behinderungsgraden zwischen 20 und
100% tätig, zwei sind auf einen Rollstuhl angewiesen. Auch in anderen
Rechtsberufen sind Menschen mit Behinderungen erfolgreich tätig.

3. Die genannten Organisationen halten es für wichtig, dass der
Zugang für Menschen mit Behinderungen zu den universitären Studien
und zu den Rechtsberufen in Österreich erleichtert wird. Die
genannten Organisationen begrüßen und unterstützen daher die
Entschließung des Nationalrats vom 30.1.2013. In dieser Entschließung
ersucht der Nationalrat die Bundesregierung, im Rahmen eines
Pilotprojektes in einem ersten Schritt die notwendigen rechtlichen
und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, damit blinde
und stark sehbehinderte Personen am Bundesverwaltungsgericht und am
Bundesfinanzgericht auch den Richterberuf ausüben können.

4. Das Pilotprojekt sollte begleitend evaluiert werden, um generelle
Rahmenbedingungen für Menschen mit körperlichen Behinderungen zu
schaffen und ihnen die Ausübung in einem der klassischen
Juristenberufe zu ermöglichen. Menschen mit Behinderungen sollten ab
sofort ermuntert werden, rechtswissenschaftliche Studien zu
inskribieren und die Ausbildung zum Richter/zur Richterin, zum
Rechtsanwalt/zur Rechtsanwältin sowie zum Notar/zur Notarin
anzustreben.

5. Es sollten dringend die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür
geschaffen werden, dass Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen
und Staatsanwälte mit körperlichen Behinderungen eine Teilauslastung
in Anspruch nehmen können.

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