- 03.05.2013, 10:54:11
- /
- OTS0075 OTW0075
ARBÖ zu Rettungsgasse: Forderung nach Sichtbar-Machen der Videokontrollen erfüllt
Videoüberwachung nicht flächendeckend, sondern nur punktuell
Utl.: Videoüberwachung nicht flächendeckend, sondern nur punktuell =
Wien (OTS) - Die Videoüberwachung der Rettungsgasse auf Autobahnen
wird nicht flächendeckend, sondern nur punktuell sein, geht aus dem
Verordnungs-Entwurf von Verkehrsministerin Doris Bures hervor. "Damit
ist eine wichtige Forderung des ARBÖ erfüllt", stellt die
ARBÖ-Generalsekretärin Mag. Lydia Ninz fest. "In der Verordnung wird
zudem festgelegt, dass die Autobahnabschnitte, die überwacht werden,
stets auch eigens gekennzeichnet werden müssen, so wie jetzt schon
bei der Section Control. Damit ist eine weitere Forderung des ARBÖ
erfüllt, wonach Kontrollen für die Autofahrerinnen und Autofahrer
stets sichtbar sein sollen".
An 49 Autobahn-Abschnitten soll die Rettungsgassenbildung mittels
Video überwacht werden. Es handelt sich dabei um Stellen, an denen
häufig Unfälle passen oder Staus entstehen, bei denen tendenziell
keine Rettungsgasse gebildet wird. Eine Auflistung der geplanten
Videoüberwachungen gibt es unter www.arboe.at.
Wichtig ist dem ARBÖ, dass die Videoüberwachung
datenschutzrechtlich hieb- und stichfest gestaltet ist. Sie soll nach
Auffassung des ARBÖ nur dann zum Tragen kommen, wenn Rettungs- und
Einsatzfahrzeuge blockiert werden und Menschenleben auf dem Spiel
stehen. Sicherzustellen ist jedenfalls, dass auch die aus dem Ausland
kommenden Autofahrerinnen und Autofahrer bestraft werden, wenn sie
Rettungsgassen blockieren.
Bevor die Kontrollen greifen, sollen die Autofahrerinnen und
Autofahrer auf alle Fälle gründlich über die Bestimmungen der
Rettungsgasse informiert werden. Die laufende Medienkampagne ist
ebenso zu begrüßen wie die Evaluierung der Rettungsgasse in der
Praxis. "Aus der Praxis wissen wir, dass es Probleme bei der Bildung
der Rettungsgasse gibt, wenn die Autobahn mehrspurig ist, auch an
Baustellenbereichen kommt die Rettungsgasse selten zur richtigen
Anwendung. Für viele Autofahrerinnen und Autofahrer stellt vor allem
das Befahren des Pannenstreifens nach wie vor ein Hemmnis dar", so
Mag. Ninz.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NAR






