- 02.05.2013, 15:13:19
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Gegendarstellung zum AK-Praxistest
Wien (OTS) - Angesichts des heute, 2. Mai 2013, von der
Arbeiterkammer veröffentlichten Praxistests zu "Web-, WAP-Billing und
Mehrwert-SMS" möchte T-Mobile festhalten: Schutz vor ungewollten
Vergebührungen von "Digitalen Gütern" ist T-Mobile ein sehr wichtiges
Anliegen, daher kommt beim Einkauf digitaler Güter ein speziell
entwickeltes Schutzsystem zum Einsatz, welches eine Vergebührung nur
dann zulässt, wenn eine aktive Abo-Zustimmung vorliegt oder wenn eine
Zahlung aktiv vom Kunden selbst autorisiert wurde.
Beim Kauf von den sogenannten "Digitalen Güter" ist es notwendig,
dass der Kunde beim Abo-Abschluss explizit zustimmt. Dies kann per
SMS mit "Ja", über eine Bestätigungsseite im mobilen Internet (WAP)
oder durch Eingabe eines TAN-Codes erfolgen. Dem Handynutzer werden
im Zuge einer Zahlungsautorisierung stets die relevanten Kaufdetails
(Anbieter, Abo-Dauer bzw. Hinweis auf Einzelzahlung, Preis, Produkt &
Anbieterdetails inkl. Kontaktdaten) bekannt gemacht.
Davon abgesehen haben Kunden stets den Schutz, Mehrwertdienste und
Mehrwert-SMS generell zu sperren. Dabei kann keinerlei Kauf oder
Verrechnung von "Digitalen Gütern" oder Mehrwert-SMS erfolgen.
Zu der Beschwerde über Intransparenz ist folgendes festzuhalten:
Im Kundenportal (My T-Mobile bzw. My tele.ring; Browser oder App)
unter "Zahlungen digitale Güter" werden die Einmalzahlungen und
laufenden Abo-Zahlungen für digitale Güter aufgelistet. Unter
"Abo-Verwaltung digitaler Güter" werden aktive Abos angezeigt, um
welchen Diensteanbieter es sich handelt sowie die dazugehörigen
Kontaktmöglichkeiten. Der Kunde hat die Möglichkeit, Abos jederzeit
auch im Kundenportal abzumelden. Selbstverständlich können Kunden
eine Sperre für digitale Güter jederzeit selbstständig und kostenlos
im Kundenportal administrieren (unter "Mein Vertrag" > "Sperren").
Bei "Digitalen Gütern" handelt sich um Produkte von externen
Dienstleistungen, die direkt per Handy (über Mobilfunkrechnung,
Abbuchung vom Prepay Guthaben) bezahlt werden. Dies sind
beispielsweise Klingeltöne, Wallpapers, Screensaver, Klingelton
-Abos, Java Spiele, aber auch Abos bei denen der Endkunde
wöchentlich/monatlich einen bestimmten Betrag für die Nutzung
bezahlt.
Zum AK-Bericht:
http://wien.arbeiterkammer.at/bilder/d193/WebWAPMehrwertBilling.pdf
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