- 02.05.2013, 12:45:24
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Grüne Wien/Ellensohn, Chorherr: Baurecht statt Verkauf - das neue Grüne Prinzip
Wien (OTS) - "Baurecht statt Verkauf" heißt das neue grüne Prinzip
für leistbares Wohnen. Städtische Liegenschaften sollen künftig im
Eigentum der Stadt Wien bleiben und mittels Baurechtsverträgen für
sozialen Wohn- und Städtebau langfristig zur Verfügung gestellt
werden. "Wien wächst. Eine geordnete Weiterentwicklung der Stadt ist
notwendig. Die in Wien für Bebauung, Erholung und Stadtentwicklung
zur Verfügung stehenden Grundflächen sind begrenzt und müssen auch
für kommende Generationen gesichert werden", so der Klubobmann der
Grünen Wien, David Ellensohn.
Die Nachfrage nach Wohnungen (und damit nach Grundstücken) steigt
durch die Bevölkerungsentwicklung deutlich. "Da Grund und Boden aber
nicht vermehrbar sind, steigen die Preise dramatisch. Wenn keine
Maßnahmen gesetzt werden, werden sie weiter steigen, zu Lasten der
Wiener Bevölkerung", so Planungssprecher Christoph Chorherr.
Derzeit geübte Praxis in Wien ist, dass städtische Liegenschaften an
diverse Bauträger verkauft werden, nur selten wird auf Grundstücke
ein Baurecht vergeben. Die Grünen Wien wollen diese Praxis jetzt
umkehren: städtische Grundstücke sollen im Regelfall im Eigentum der
Stadt bleiben und mittels Baurechtsverträgen für sozialen Wohn- und
Städtebau langfristig zur Verfügung gestellt werden.
"Die Vorteile liegen auf der Hand", so Chorherr: "Die Maßnahme
Baurecht statt Verkauf stellt den langfristigen Erhalt leistbaren
Baugrunds in der Stadt sicher und garantiert, dass auch in
Jahrzehnten sozialer Wohn- und Städtebau ermöglicht wird. Wo
wertvolle Frei- und Kulturräume vorhanden sind, kann die Stadt nur
als Eigentümerin nachhaltig gestaltend eingreifen. Baurechtsverträge
sind günstiger als Kaufverträge, diese Verbilligung wird im
genossenschaftlichen Wohnbau 1:1 an die MieterInnen weitergegeben".
Ein Baurecht ist das Recht zu Bauen - im Gegensatz zum Grundeigentum.
Beim Baurecht handelt es sich um ein vererbbares und veräußerbares
dingliches Recht an einem Grundstück. Die Gebäude auf diesem Grund
werden auf Dauer errichtet, es handelt sich um "ganz normale" Häuser.
Im Unterschied zum Eigentum ist das Gebrauchsrecht der
BaurechtsnehmerIn allerdings zeitlich befristet. Die Laufzeit eines
solchen Vertrages zwischen GrundeigentümerIn und Bauberechtigten
beträgt zwischen 10 und 99 Jahren. Üblicherweise erhält die
BaurechtgeberIn von der Bauberechtigten ein entsprechendes Entgelt,
den Bauzins. Der Bauberechtigten stehen am Gebäude Eigentumsrechte
und am Grundstück Nutzungsrechte zu.
"Wohnungen sind keine Ware wie jede andere. Wohnen ist ein Grundrecht
und darf kein Luxus werden. Wohnen muss leistbar bleiben. Mit dem
Prinzip "Baurecht statt Verkauf" kann langfristig günstiger Wohnbau
sichergestellt werden", so Ellensohn abschließend.
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