- 02.05.2013, 12:26:30
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ÖAMTC zur Rettungsgasse: Überwachen ja, Big Brother nein
Club gegen flächendeckende Videoüberwachung von Kraftfahrern - Datenschutz hat Vorrang
Utl.: Club gegen flächendeckende Videoüberwachung von Kraftfahrern -
Datenschutz hat Vorrang =
Wien (OTS) - Der ÖAMTC erkennt im aktuellen Vorstoß von
Bundesministerin Bures und der ASFINAG einige Verbesserungen
gegenüber den bisherigen Absichten: So soll nun nur noch an
"Hot Spots" mit Kameras überwacht werden. Dass diese im Rahmen eines
Ermittlungsverfahrens zu erheben und auch dann die Bereiche zu
kennzeichnen sind, zeugt davon, dass man einige datenschutzrechtliche
Bedenken ernst genommen hat. Für den ÖAMTC stand schon bisher außer
Streit, dass Vorschriften, die zur Rettung von Leben oder Gesundheit
im Straßenverkehr dienen sollen, überwacht werden müssen. "Es kann
aber nicht angehen, dass alle bisherigen Errungenschaften des
Konsumenten- und Datenschutzes übergangen werden, um das Einhalten
aller Vorschriften wie ein 'Big Brother' zu überwachen", stellt
Martin Hoffer, Chefjurist des ÖAMTC, klar. Der ÖAMTC befürchtet in
diesem Sinne weiterhin, dass ein derartiger Vorstoß für eine stetige
und dauernde Überwachung von Autofahren und Motorradfahrern
missbraucht werden kann.
Fakt ist, dass die vorgeschlagene Videoüberwachung eines Gesetzes
genauer inhaltlicher Vorgaben bedarf. Nach dem Verfassungsrecht darf
in das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten nur dann
eingegriffen werden, wenn kein gelinderes Mittel zur Zielverfolgung
zur Verfügung steht. Ob das bei allen Delikten der Rettungsgasse der
Fall ist, bezweifelt der Clubjurist. Vor allem verlangt der Club,
dass eine Differenzierung zwischen dem irrtümlichen Nichtbilden einer
Rettungsgasse und dem absichtlichen Befahren und Behindern eines
Einsatzfahrzeuges gemacht wird. Bei den Strafdrohungen ist dies
bereits der Fall, berichtet Hoffer.
Gesetzliche Nachjustierung zur Rettungsgasse
Darüber hinaus fordert Hoffer, dass im Zuge einer Gesetzesnovelle
auch geprüft werden sollte, ob die bisherigen Bestimmungen
verständlich, klar und widerspruchsfrei sind.
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