• 01.05.2013, 10:00:01
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Caritas: Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes geht am dringend notwendigen Reformbedarf vorbei

Caritas-Generalsekretäre kritisieren die neue Staatsbürgerschaftsrechtsnovelle als zu restriktiv. "Wichtige Baustellen werden leider wieder nicht in Angriff genommen."

Utl.: Caritas-Generalsekretäre kritisieren die neue
Staatsbürgerschaftsrechtsnovelle als zu restriktiv. "Wichtige
Baustellen werden leider wieder nicht in Angriff genommen." =

Wien (OTS) - In einer ersten Reaktion kritisiert die Caritas das neue
Staatsbürgerschaftsgesetz, das am Dienstag den Ministerrat passiert
hat. "Dass das Gesetz einer dringenden Reform bedurfte, war klar",
sagt Bernd Wachter, Generalsekretär der Caritas Österreich. "Doch das
Ergebnis, das nun vorliegt, ist eine herbe Enttäuschung. Wichtige
Baustellen werden leider wieder nicht in Angriff genommen." Wachter
spricht in diesem Zusammenhang von einer "verpassten Chance". Klaus
Schwertner, Generalsekretär der Caritas Wien, fügt hinzu: "Somit
gilt, was auch schon vor der Novelle gegolten hat: Das
österreichische Staatsbürgerschaftsrecht ist und bleibt eines der
restriktivsten in ganz Europa - mit zu hohen Einkommens- und
Spracherfordernissen. Erfolgreiche Integration von Zuwanderern wird
dadurch unnötig erschwert."

Laut einer Europaweiten Studie liegt Österreich von 31 untersuchten
Ländern in Bezug auf Einbürgerungsbedingungen an 28. Stelle, ist also
unter den Schlusslichtern. "Diese Gesetzesnovelle wird daran wohl
auch nichts ändern", glauben Wachter und Schwertner. "Mit dem
Ergebnis, dass mehr als 11 Prozent der hier lebenden Menschen nicht
politisch teilhaben und von grundlegenden demokratischen Rechten
keinen Gebrauch machen können."

Kritikwürdig ist aus Sicht der Caritas vor allem, dass die hohen
Einkommenserfordernisse nicht grundlegend reformiert und gesenkt
wurden. Die diesbezüglichen Erleichterungen etwa für Menschen mit
Behinderung sind zu begrüßen, aber: "die verlangten Einkommenssätze
sind nach wie vor so hoch, dass auch ein Teil der Österreicher trotz
Erwerbstätigkeit die Einkommensgrenzen nicht schaffen würde", betont
Wachter. "Vor allem die Einbeziehung von laufenden Kosten, wie etwa
der Mieten in die Höhe der Einkommenserfordernisse ist nicht
gerechtfertigt".

Laut Gesetzesbeschluss ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft nach
sechs Jahren möglich, wenn die betreffende Person einen gesicherten
Lebensunterhalt nachweisen kann und über Deutschkenntnisse auf
B2-Level (Maturaniveau der ersten lebenden Fremdsprache) verfügt. Als
gesicherter Lebensunterhalt gilt dabei ein Einkommen von rund 1.000
Euro pro Person und Monat - nachweisen muss man insgesamt drei Jahre
aus den letzten sechs Jahren. Für Menschen, die aus körperlichen
Gründen die Kriterien nicht erfüllen können, sind Ausnahmen
vorgesehen. "Ob dies vor den Höchstgerichten hält ist allerdings
fraglich", gibt Wachter zu bedenken. "Immerhin hat der
Verfassungsgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 1. März die
derzeit noch geltende Bestimmung über die Einkommenserfordernisse im
Staatsbürgerschaftsgesetz als verfassungswidrig aufgehoben." Der
Verfassungsgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass kein
sachlich gerechtfertigter Grund bestehe, Menschen, die unverschuldet
in eine Notlage geraten sind bei Vorliegen aller sonstigen
Voraussetzungen von der österreichischen Staatsbürgerschaft
ausgeschlossen werden sollen. "Es kann bezweifelt werden, dass die
Höchstrichter sich bei diesem Urteil nur auf Menschen mit Behinderung
bezogen haben."

Künftig werden auch uneheliche Kinder mit österreichischem Vater und
ausländischer Mutter Anspruch auf die österreichische
Staatsbürgerschaft haben. "Die derzeit bestehende Diskriminierung,
dass uneheliche Kinder, bei denen nur der Vater die
Staatsbürgerschaft besitzt, keinen Anspruch haben, wird aber nur
unzureichend beseitigt", kritisiert Schwertner. Um Kritik aus der
Begutachtung Rechnung zu tragen, wirken Vaterschaftsanerkenntnisse
oder gerichtliche Feststellungen der Vaterschaft, die innerhalb von
acht Wochen nach der Geburt des Kindes vorgenommen wurden. "Hier von
einer Gleichstellung zu sprechen, ist Augenauswischerei."

Abschließend halten Wachter und Schwertner fest, dass es auch die
Möglichkeit der Doppelstaatsbürgerschaft geben sollte, da der aktuell
verlangte Verzicht auf die ursprüngliche Staatsbürgerschaft nicht dem
Umstand Rechnung trägt, dass mittlerweile viele Menschen in zwei
Kulturen verwurzelt sind. "Gut in Österreich integrierte Menschen
werden dadurch davon abgehalten, sich hier einbürgern zu lassen",
sind Wachter und Schwertner überzeugt.

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