- 30.04.2013, 15:26:14
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OLG Innsbruck bestätigt nun: Sexuelle Misshandlung im Kloster Mehrerau zivilrechtlich nicht verjährt
Wien (OTS) - Die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt begrüßt das
Urteil des OLG Innsbruck, das nun in zweiter Instanz bestätigt hat,
dass Verjährung bei sexueller Misshandlung nicht gelten muss. Der
Verjährungs-Einwand war durch das Kloster Mehrerau vorgebracht
worden, das OLG hat diesem Einwand nicht stattgegeben. "Dieses Urteil
ist richtungsweisend und wird weitere Klagen von Betroffenen nach
sich ziehen" zeigt sich Sepp Rothwangl von der Plattform
zuversichtlich. Während es in diesem Fall zu einem außergerichtlichen
Vergleich mit dem Kloster kam, ist die zweite Schadenersatz-Klage
eines Betroffenen noch anhängig.
www.betroffen.at
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