• 30.04.2013, 11:17:00
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BZÖ-Bucher für "Staatsbürgerschaft auf Probe"

Staatsbürgerschaft soll im Falle einer Straftat innerhalb von fünf Jahren wieder aberkannt werden

Utl.: Staatsbürgerschaft soll im Falle einer Straftat innerhalb von
fünf Jahren wieder aberkannt werden =

Wien (OTS) - BZÖ-Obmann Josef Bucher sprach sich heute angesichts des
Beschlusses des neuen Staatsbürgerschaftsgesetzes für die Einführung
des BZÖ-Modells einer "Staatsbürgerschaft auf Probe" aus. Konkret
fordert das BZÖ, dass es nach der Verleihung der Staatsbürgerschaft
eine Probezeit von fünf Jahren für die eingebürgerten Zuwanderer
geben soll. "Jedem Neo-Österreicher, der innerhalb dieser fünf Jahre
Probezeit straffällig und zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von
mehr als einem Jahr verurteilt wird, wird die Staatsbürgerschaft
wieder aberkannt", verlangte Bucher. Grundsätzlich dürfe die
Staatsbürgerschaft nicht verschleudert werden, sondern müsse am Ende
eines erfolgreichen - von Seiten des Staates zu unterstützenden -
Integrationsprozesses stehen. Die von Staatssekretär Kurz laut
Medienberichten initiierte Verwässerung bei Einkommensbezug und
Einkommenshöhe sei abzulehnen. Das BZÖ werde den vorliegenden
Entwurf genau prüfen.

"Eine Staatsbürgerschaft auf Probe ist fair und gerecht. Wer sich an
die Regeln hält, darf bleiben, mit allen Rechten und Pflichten, wer
sich nicht an die österreichischen Gesetze hält, muss mit dem Verlust
der Staatsbürgerschaft rechnen", erklärte Bucher abschließend.

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