- 30.04.2013, 10:54:08
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Schulverwaltungsreform geht in Begutachtung
Ministerinnen Mikl-Leitner und Schmied sowie Landeshauptleute Pühringer und Niessl legen 6 Punkte Programm zur Reform der Schulverwaltung vor.
Utl.: Ministerinnen Mikl-Leitner und Schmied sowie Landeshauptleute
Pühringer und Niessl legen 6 Punkte Programm zur Reform der
Schulverwaltung vor. =
Wien (OTS) - Innenministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner und
Bildungsministerin Dr. Claudia Schmied haben gemäß Regierungsprogramm
gemeinsam mit den Landeshauptleuten Dr. Josef Pühringer und Hans
Niessl eine Reihe von Projekten der Schulverwaltungsreform
erarbeitet, deren wesentliche Ziele Verwaltungsvereinfachungen,
Effizienzsteigerungen und die Einsparung einer Behördenebene sind.
Nach einem einstimmigen Beschluss der Landeshauptleutekonferenz am
24. Oktober 2012, die einen Bericht dieser Verhandlungsgruppe
zustimmend zur Kenntnis genommen hat, nahm der Ministerrat bei der
Regierungsklausur am 9. November 2012 in Laxenburg einen
entsprechenden Bericht ebenfalls zustimmend zur Kenntnis.
Nun liegen die entsprechenden Gesetzesentwürfe zur Begutachtung vor -
eine Beschlussfassung durch den Nationalrat und den Bundesrat ist
damit noch in dieser Legislaturperiode möglich.
Die gesetzlichen Regelungen sehen höhere Qualitätsstandards durch
regionales Qualitäts und Schulmanagement, Bürokratieabbau durch den
Wegfall von 98 Bundesbehörden (Bezirksschulratsbehörden und
Bezirksschulratskollegien) und mehr Transparenz bei der
SchulleiterInnenbestellung vor.
Die Eckpunkte der Schulverwaltungsreform 2013:
1.Eine Behördenebene wird eingespart:
a.Es wird dem Parlament eine Änderung der Bundesverfassung im Bereich
der Bezirksschulräte vorgeschlagen. Bundesweit sollen 98
Bezirksschulratsbehörden inklusive der politisch besetzten
Bezirksschulratskollegien wegfallen - stattdessen soll ein
regionales Schul- und Qualitätsmanagement kommen.
b.Bundesrechtlich geregelte Zuständigkeiten des Bezirksschulrates
gehen in der Folge auf den Landesschulrat über,
BezirksschulinspektorInnen werden zu Organen des Landesschulrats, der
die Aufgaben verteilt.
c.Auf Bezirksebene fällt damit die Behördeninstanz weg. Im Sinne der
Bürgernähe können vor Ort in den jeweiligen Bildungsregionen
bedarfsorientiert die Aufgaben eines regionalen Schul- und
Qualitätsmanagements durch flexibel gestaltbare Außenstellen des
Landesschulrats erledigt werden.
d.Durch diese Reform ist eine Einsparung von 20 Prozent der derzeit
130 Planstellen im Bereich der BezirksschulinspektorInnen vorgesehen.
2.Schulstandorte und Schulleitungen werden gestärkt:
a.Im Pflichtschulbereich ist in Zukunft die schulübergreifende und
schultypenübergreifende Leitung mehrerer Schulen möglich.
b.Die Bundesländer haben im Pflichtschulbereich die Möglichkeit, über
ihre Landeslehrerdiensthoheitsgesetze die Mitwirkungsmöglichkeiten
der SchulleiterInnen zu stärken.
3.Vereinfachung der Landeslehrerverwaltung in den Ländern:
Es wird dem Parlament eine Änderung der Bundesverfassung im Bereich
der Pflichtschullehrerverwaltung vorgeschlagen. Die klarstellende
Neuregelung sieht vor, dass in Landesgesetzen vorgesehen werden kann,
dass die Aufgaben des Landes bei der Vollziehung des Dienstrechts der
LehrerInnen für öffentliche Pflichtschulen von der Schulbehörde des
Bundes im jeweiligen Bundesland (Landesschulrat) wahrgenommen werden
können, wobei der Landesschulrat dabei den Weisungen der
Landesregierung unterliegt.
4.Weiterentwicklung des LandeslehrerInnen-Controllings:
a.Eine Novellierung der bestehenden Controlling-Verordnung soll die
Effizienz des LandeslehrerInnen-Controllings heben, ohne dass dabei
die bestehende Regelung des Finanzausgleichsgesetzes zum Kostenersatz
für die Refundierung der zugesagten Planstellen angetastet wird.
b.Die Landesschulräte bzw. der Stadtschulrat für Wien haben ein Recht
auf Abfragemöglichkeit aus der Bildungsdokumentation.
5.Mehr Transparenz bei der SchulleiterInnenbestellung:
a.Die Bestellung von DirektorInnen, Fachvorständen,
Abteilungsvorständen, Schulaufsichtsorganen und Landesschulrats- bzw.
StadtschulratsdirektorInnen wird transparenter.
b.Es müssen künftig gereihte Dreiervorschläge von den
Landesschulräten/Stadtschulrat für Wien an das BMUKK übermittelt
werden.
c.Für die Entscheidungen des BMUKK soll eine 3-monatige Frist ab
Vorliegen der Entscheidungsgrundlage festgelegt werden. Die Regelung
gilt auch bei den Landesschulräten und beim Stadtschulrat für Wien.
6.Vereinfachung beim Schülerbeihilfengesetz:
a.Die Modernisierung und Verwaltungsvereinfachung beim
Schülerbeihilfengesetz hat das Ziel, die Kundenfreundlichkeit zu
erhöhen und den Zugang zu Schülerbeihilfen zu erleichtern.
b.Die Altersgrenzen für den Bezug von Schüler- und Heimbeihilfen
werden um fünf Jahre auf 35 Jahre bzw. bei Anrechnung von
Erwerbstätigkeit und/oder Kindererziehung auf höchstens 40 Jahre
angehoben.
c.Das Verfahren wird elektronisch automatisiert und dadurch
beschleunigt.
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