- 30.04.2013, 07:00:31
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Stöger: "Wer Konsumenten täuscht, muss empfindlich bestraft werden!"
Novelle für strengere Strafen im Lebensmittelrecht in Begutachtung
Utl.: Novelle für strengere Strafen im Lebensmittelrecht in
Begutachtung =
Wien (OTS) - "Etikettenschwindel und Konsumententäuschung im
Lebensmittelbereich dürfen sich nicht lohnen. Wer Konsumentinnen und
Konsumenten mit falschen Angaben hinters Licht führt, muss
empfindlich bestraft werden. Egal, ob ein Lebensmittel 99 Cent oder
99 Euro kostet, es muss drinnen sein, was auf der Packung steht und
den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Ich habe eine
Überarbeitung des Lebensmittelrechts in Auftrag gegeben, mit der die
Strafen deutlich verschärft werden. Die Neuregelung ist mittlerweile
in Begutachtung", erläuterte Gesundheitsminister Alois Stöger. Der
Entwurf der Novelle zum Lebensmittelsicherheits- und
Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) sieht vor, die Höchststrafen von
derzeit maximal 20.000 auf 50.000 Euro, im Wiederholungsfall auf
100.000 Euro anzuheben. "Ein höherer Maximalstrafrahmen sorgt dafür,
dass Konsumententäuschung empfindlich bestraft wird", erläuterte der
Minister.
Täuschung im Lebensmittelbereich soll nun auch ein gerichtlicher
Straftatbestand und nicht mehr nur ein Verwaltungsverstoß sein. Wer
in Zukunft Konsumentinnen und Konsumenten hinsichtlich der
Zusammensetzung oder anderer wichtiger Eigenschaften eines
Lebensmittels vorsätzlich in die Irre führt, muss mit einer
Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. "Das wirkt
abschreckend und stärkt die Position von Konsumentinnen und
Konsumenten. Die Menschen müssen sich auf ihre Lebensmittel verlassen
können", so Stöger abschließend.
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