• 26.04.2013, 19:52:41
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  • OTS0317 OTW0317

Staatssekretär Ostermayer: Weitere Etappe zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit genommen

Parlament beschließt einstimmig die Novellierung des Datenschutzgesetzes

Utl.: Parlament beschließt einstimmig die Novellierung des
Datenschutzgesetzes =

Wien (OTS) - "Wir setzen mit der Novellierung des Datenschutzgesetzes
nun einen der letzten Schritte zur Umsetzung der Reform der
Verwaltungsgerichtsbarkeit", sagte Staatssekretär Josef Ostermayer im
Nationalratsplenum anlässlich der Debatte über die
Datenschutzgesetz-Novelle 2014. "Wir sind auch mit allen anderen
Punkten zur Umsetzung voll im Zeitplan. Ich danke daher allen
Beteiligten für die konstruktiven Verhandlungen, die aufgrund des
konsensualen Klimas zu einstimmigen Ergebnissen geführt haben."

Die wichtigsten Änderungen betrafen die Etablierung einer
unabhängigen Datenschutzbehörde. Die Datenschutzkommission, bisher im
Bundeskanzleramt angesiedelt und dem Bundeskanzler berichtspflichtig,
wird zur monokratischen und völlig eigenständigen Behörde, in der
laufend Entscheidungen getroffen werden können. Zudem wird der
Datenschutzrat als Beratungsgremium aufgewertet, er wird Gutachten
erstellen und auch beauftragen können.

Sollte sich angesichts zunehmender datenschutzrechtlicher
Problemfälle eine personelle Aufstockung der Datenschutzbehörde als
notwendig erweisen, werde man das zum gegeben Zeitpunkt erneut
aufgreifen. "Wir hoffen aber, dass wir mit dieser
Verfahrensvereinfachung auch zur Verfahrensbeschleunigung in
Datenschutzfragen betragen können", so der Staatssekretär
abschließend.

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