• 26.04.2013, 14:12:54
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WKÖ-Schwarzer: "Novelle zum Anlagenrecht erleichtert Weiterführung von Betrieben"

Rascher Sanktus für einfache Anlagenänderungen und Korrektur überschießender Auflagen erweitern unternehmerische Gestaltungsmöglichkeiten

Utl.: Rascher Sanktus für einfache Anlagenänderungen und Korrektur
überschießender Auflagen erweitern unternehmerische
Gestaltungsmöglichkeiten =

Wien (OTS/PWK267) - Heute, Freitag, passiert die Novelle zum
Anlagenrecht den Nationalrat: "Sie reduziert den Verwaltungsaufwand
wesentlich und erleichtert die Weiterführung von Betrieben", so
Stephan Schwarzer, Leiter der Abteilung für Umwelt- und
Energiepolitik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): "Die
Novelle bringt eine Vielzahl an praxisrelevanten Verbesserungen zur
Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren. Herzstück der Novelle
sind Verbesserungen für Betriebsübernehmer: "Künftig kann der
Rechtsnachfolger beantragen, dass er den zu übernehmenden Betrieb
schrittweise an den Genehmigungskonsens heranführen darf, wenn die
sofortige Erfüllung aller Anforderungen betriebswirtschaftlich nicht
möglich und die Auflagensistierung vom Standpunkt des Nachbarschutzes
aus vertretbar ist", so der Umweltpolitik-Experte der WKÖ. Erweisen
sich bestehende Auflagen in der Übernahmesituation als eigentlich gar
nicht mehr notwendig, können sie aus dem Genehmigungsbescheid
herausgenommen werden. Die Einbindung der möglicherweise betroffenen
Nachbarn vermeidet, dass die tatsächlichen Schutzbedürfnisse durch
den Rost fallen und die Erleichterungen im späteren Verlauf in Frage
gestellt werden.

Neu ist auch das Recht der Betriebsübernehmer, sich im Vorfeld
bei der Behörde über alle für die Betriebsanlage geltenden
Bescheidinhalte zu informieren und so allfälligen Anpassungsbedarf
rechtzeitig zu erkennen und einzuplanen, um nicht quasi "über Nacht"
von Anzeigen und behördlichen Interventionen überrascht zu werden.

Eine weitere wichtige Deregulierung betrifft die
Genehmigungsverfahren zu Betriebsanlagen, die an Bezirks- oder
Landesgrenzen liegen: Bisher gab es einen behördlichen "Paarlauf",
bei dem zwei Behörden Parallelbescheide erlassen mussten - was häufig
Verzögerungen erzeugte. Künftig soll nur noch eine Behörde zuständig
sein, und zwar jene, in deren Sprengel sich der größere Anlagenteil
befindet. Damit werden Antragsteller in Zukunft nicht mehr so lange
auf Genehmigungsbescheide warten müssen.
Die Möglichkeit, überschießende Auflagen an die tatsächliche
Situation und Erfordernisse anzupassen, wird nicht nur für
Betriebsübergaben, sondern für alle Betriebe eröffnet. Solche
Bescheidkorrekturen können Betriebsinhaber künftig beantragen, wenn
sie die Erfüllung der Voraussetzungen glaubhaft machen können. Bisher
konnte der Bescheid nur aus Nachbarschutzgründen geändert werden.

Ein neues Anzeigeverfahren soll künftig bei einfachen
Anlagenänderungen einen rascheren Behördensanktus bei Wahrung aller
Schutzbedürfnisse der Umgebung ermöglichen: Auf Basis einer
rechtskonformen Anzeige kann der Betrieb die Anlagenänderung sofort
durchführen. Der geänderte Anlagenteil kann ab Vorliegen des
Kenntnisnahmebescheides, der aus Gründen der Rechtssicherheit
vorgesehen und aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung spätestens
nach acht Wochen zu erteilen ist, in Betrieb genommen werden.

Last but not least bringt die Novelle auch Erleichterungen für
Tourismusbetriebe, die ihren Gästen Public Viewing zu bedeutenden
Sport- oder Kulturereignissen anbieten wollen: Sie brauchen künftig
keine Extra-Genehmigung für die Anlagenänderung. Insbesondere
Gastwirte ersparen sich dadurch langwierige Verfahren, die in der
Praxis bisher mitunter erst abgeschlossen werden konnten, wenn das
Ereignis schon längst Geschichte war.

"Die Berücksichtigung langjähriger Anliegen der Wirtschaft und der
WKÖ durch Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner kommt in den
nächsten zehn Jahren rund 57.500 Unternehmen zu Gute, bei denen eine
Übergabe ansteht", zeigt sich Schwarzer erfreut. "Neben der Übergabe
von Familienbetrieben an die künftige Generation von Unternehmern
wirken die Verbesserungen auch in den Fällen den Unternehmenserwerbs
und der Unternehmensfusion entlastend", unterstreicht Schwarzer
abschließend. (JR)

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