• 25.04.2013, 16:19:00
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Vorarlberg begrüßt Maßnahmen-Paket für eine Zivildienstreform

LH Wallner: "Vorschlag beinhaltet sehr gute Ansätze für eine zukunftsorientierte Neugestaltung"

Utl.: LH Wallner: "Vorschlag beinhaltet sehr gute Ansätze für eine
zukunftsorientierte Neugestaltung" =

Bregenz/Wien (OTS/VLK) - Unterstützung aus Vorarlberg erhalten
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Sozialminister Rudolf
Hundstorfer für ihr heute, Donnerstag (25. April), präsentiertes
Maßnahmen-Paket für eine Zivildienstreform. Für Landeshauptmann
Markus Wallner, aktuell Vorsitzender in der Konferenz der
Landeshauptleute, beinhaltet der Vorschlag sehr gute Ansätze für eine
zukunftsorientierte Neugestaltung.

Die Menschen in Österreich hätten in der Volksbefragung im Jänner
dieses Jahr deutlich zum Ausdruck gebracht, wie wichtig ihnen das
bewährte System der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes
ist, erinnert Wallner: "Die Wahlberechtigten in Vorarlberg
österreichweit sogar am klarsten". Zugleich sei aber auch deutlich
geworden, dass Reformbedarf vorliegt. "Der Ruf nach besser
gestalteten Rahmenbedingungen auch beim Zivildienst war unüberhörbar.
Insofern ist es sehr erfreulich, dass vom Bund in relativ kurzer Zeit
ein vernünftiges Maßnahmen-Paket auf den Tisch gelegt werden konnte",
betonte Wallner.

Verbesserungen würde der vorgelegte Reformvorschlag nach Angaben
von Innenministerin Mikl-Leitner und Sozialminister Hundstorfer im
Ausbildungsbereich geben: Während derzeit nur Zivildienstleistende in
Rettungsorganisationen eine umfassende Ausbildung während ihres
Zivildienstes erhalten, werden künftig auch andere Einrichtungen, wie
beispielsweise Alten- oder Behindertenbetreuungsorganisationen, eine
fachspezifische Ausbildung anbieten können. Diese wird - unter
bestimmten Voraussetzungen - vom Bund gefördert. Diese Maßnahme zielt
darauf ab, Anreize für die Einrichtungen zu setzen, damit diese
verstärkt Ausbildungen anbieten. Der Bund würde 70 Prozent der
Ausbildungskosten bis zu maximal 1.700 Euro übernehmen. Zudem sollen
künftig jene Männer, die bereits vor dem Zivildienst eine
Berufsausbildung in einer Zivildienstsparte abgeschlossen haben, auch
qualifiziert eingesetzt werden - vorausgesetzt der höherwertige
Einsatz erfolgt einvernehmlich.

Verbesserungen soll es durch die Reform auch in der Verwaltung
geben. Während beispielsweise bisher eine Zuweisung nur bis zwei
Wochen vor dem Antrittstermin möglich war, können Zivildiener künftig
mit Einverständnis bis drei Werktage vor dem Antrittstermin
zugewiesen werden. Dadurch können nun auch kurzfristige Ausfälle
kompensiert werden.

Eine wichtige Neuerung wäre außerdem, dass es in Zukunft eine
Studien- und Berufsberatung für Zivildiener geben soll. Dazu werden
Bedienstete der Sicherheitsakademie ausgebildet. Ein entsprechendes
Konzept liegt bereits vor und ein Probebetrieb wird im Herbst
starten. Außerdem wird es ab Herbst für Zivildiener möglich sein,
nach Ende ihres Zivildienstes die Organisation bewerten zu können.
Dies dient der Qualitätssicherung und soll unter anderem auch einen
wertschätzenden Umgang des Personals mit den Zivildienern
sicherstellen.

Männer, die bereits vor ihrem Zivildienst zwölf Monate
Sozialdienst im Rahmen des freiwilligen sozialen Jahres geleistet
haben, müssen in Zukunft keinen Zivildienst mehr leisten. Damit
werden sie den Auslandsdienern gleichgestellt. Voraussetzung für
diese Gesetzesänderung ist eine Verfassungsmehrheit.

In Zukunft wird es gesetzlich auch möglich sein, bei
Rettungsorganisationen ein freiwilliges soziales Jahr zu machen.
Dadurch können sozial engagierte Frauen zumindest auch im
Rettungswesen ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren.

Nach der Begutachtung ab 25. April soll der Gesetzesentwurf bis
zum Sommer beschlossen werden, um im Anschluss daran die Verordnungen
erstellen zu können. Mit 1. Oktober 2013 soll die Zivildienstreform
in Kraft treten.

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