• 25.04.2013, 14:24:18
  • /
  • OTS0262 OTW0262

Von EU kolportierte "vereinfachte Zulassung" dennoch unüberwindbare Hürde für alte und seltene Sorten

GLOBAL 2000 und ARCHE NOAH, die NGOs hinter www.freievielfalt.at, nehmen Stellung zu den jüngsten Aussagen der EU-Kommission

Utl.: GLOBAL 2000 und ARCHE NOAH, die NGOs hinter
www.freievielfalt.at, nehmen Stellung zu den jüngsten Aussagen
der EU-Kommission =

Wien (OTS) - Die EU-Kommission hat am gestrigen Mittwoch
Medienberichte über die Regulierungspläne für Obst- und Gemüseanbau
zurückgewiesen und betont, dass PrivatgärtnerInnen entsprechend des
Verordnungsentwurfes ihr Saatgut auch in Zukunft wie bisher verwenden
können. Iga Niznik, Referentin bei ARCHE NOAH, stellt hierzu klar:
"Der Verordnungsentwurf regelt die Weitergabe von Saatgut und
Pflanzgut, nicht den Anbau. Insofern hat die Kommission in ihrer
Zurückweisung entsprechender Berichte zwar recht, auf die eigentliche
Kritik an der Verordnung wird jedoch nicht eingegangen."

Das Argument, dass PrivatgärtnerInnen auch weiterhin Saatgut
weiterschenken oder tauschen dürfen, entkräftet die schweren Mängel
im Verordnungsentwurf nicht. Heidemarie Porstner von GLOBAL 2000
führt aus: "Es stimmt, dass Privatpersonen von dieser Verordnung
nicht betroffen sind - Landwirten jedoch droht eine
Verwaltungsstrafe, wenn sie Saatgut von nicht zugelassenen Sorten
weitergeben oder verschenken. Selbst der kleinste Nebenerwerbsbauer
wäre davon betroffen."

Die EU-Kommission hat in ihrer gestrigen Aussendung außerdem
behauptet, dass es eine vereinfachte Zulassung geben soll. "Faktum
ist: Die vereinfachte Zulassung im letzten offiziell verfügbaren
Entwurf der DG Sanco diskriminiert die alten und seltenen Sorten und
stellt eine biologische Barriere auf. Die "Zulassung light" steht nur
jenen Sorten offen, die bis zum Tag des Inkrafttretens der Verordnung
auf dem Markt waren", sagt Niznik. Das bedeutet, dass alle alten
Sorten, von denen man das nicht nachweisen kann, oder die nicht
beschrieben sind, von der vereinfachten Zulassung ausgeschlossen sind
- genauso wie neue Sorten (Kreuzungen von alten Sorten) und
Neuentdeckungen. Sie müssen laut dem Entwurf alle das Verfahren für
Industriesorten bestehen - können es aber aus biologischen Gründen
nicht.

Bereits über 117.000 Personen haben in den vergangenen zehn Tagen die
Online-Petition "Freiheit für die Vielfalt" (www.freievielfalt.at)
von GLOBAL 2000 und der ARCHE NOAH unterschrieben. "Diese
Unterstützung aus der Bevölkerung bestätigt uns in unserer Arbeit.
Wir dürfen unser Essen nicht den Saatgutkonzernen überlassen. Die
Bedrohung der biologischen Vielfalt ist eine Bedrohung für die
Menschen und die Umwelt", sagt Heidemarie Porstner abschließend.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | GLL

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel