• 25.04.2013, 12:16:45
  • /
  • OTS0182 OTW0182

Zivildienstreform - Hundstorfer: Anerkannte Ausbildungen werden in Zukunft in allen Einrichtungen gefördert

Sozialminister Hundstorfer präsentierte Eckpunkte der Zivildienstreform

Utl.: Sozialminister Hundstorfer präsentierte Eckpunkte der
Zivildienstreform =

Wien (OTS/SK) - Zivildienstorganisationen im Gesundheits- und
Behindertenbereich sollen ab Oktober Fördergelder erhalten, wenn sie
anerkannte Ausbildungen für ihre Zivildiener anbieten. Zivildiener
sollen so in Zukunft auch abseits der Rettungssanitäter-Ausbildung
anerkannte Qualifikationen erwerben können. Diese Neuerung stellten
Sozialminister Rudolf Hundstorfer und Innenministerin Mikl-Leitner am
Donnerstag in einer gemeinsamen Pressekonferenz vor. "Es war mir sehr
wichtig, den Ausbildungsaspekt beim Zivildienst zu verstärken und von
den Rettungsorganisationen auch auf andere Einrichtungen
auszudehnen", sagte Hundstorfer über diesen Kernpunkt des
Maßnahmenpakets. ****

Bis zu 70 Prozent der Ausbildungskosten, max. 1.700 Euro pro
Zivildiener, werden vom Bund (BMASK und BMI) übernommen. Gefördert
werden nur landes- oder bundesgesetzlich anerkannte Ausbildungen. Das
Anbieten von Ausbildungen beruhe auf Freiwilligkeit, aber die
Anreizfinanzierung werde dazu führen, dass von der Möglichkeit auch
Gebrauch gemacht werde, ist der Minister zuversichtlich. "Aus dem
Zivildienst soll für den weiteren Lebensweg nicht nur
Lebenserfahrung, sondern auch eine Ausbildung mitgenommen werden
können." Er finanziere das gerne mit, denn alles, was jetzt in
Ausbildung investiert wird, sei eine Investition in die Zukunft,
sagte Sozialminister Hundstorfer.

Ein weiterer wichtiger Eckpunkt der Zivildienstreform ist die
Ausweitung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) auf die
Rettungsorganisationen. In Zukunft sollen interessierte Männer und
Frauen auch dort das FSJ absolvieren können. Die zwölf Monate des
Freiwilligen Sozialen Jahres sollen auf den Zivildienst angerechnet
werden können. Für diese Änderung ist noch eine Zweidrittelmehrheit
im Nationalrat vonnöten.

Weitere Eckpunkte des Maßnahmenpakets: Mitarbeiter sollen ihren
Fähigkeiten und Qualifikationen entsprechend eingesetzt werden. Ein
ausgebildeter Arzt soll etwa auch als Arzt eingesetzt werden können
und nicht nur für Hilfsdienste. Darüber hinaus soll es
Verwaltungsvereinfachungen für die Organisationen und eine
"Kompetenzbilanz" am Ende des Zivildienstes geben, in der
zusammengefasst wird, was der Zivildiener konkret gemacht hat und
worin er ausgebildet wurde. Eine Bewertung der Einsatzorganisation am
Ende des Zivildienstes soll zur Qualitätssicherung beitragen. Von der
Reform betroffen wären potentiell 5.400 Zivildiener, das ist die
Anzahl jener, die in anderen Einrichtungen als in
Blaulichtorganisationen - dort gibt es 6.000 Zivildiener - ihren
Dienst ableisten.

Der Sozialminister sieht die Reform als weiteren Beleg dafür, wie
konstruktiv die Bundesregierung zusammenarbeitet. Der Gesetzesentwurf
geht jetzt in Begutachtung, soll in weiterer Folge vom Nationalrat
beschlossen und ab 1. Oktober 2013 bereits umgesetzt werden.
(Schluss) bj/mb

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NSK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel