- 25.04.2013, 11:08:10
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Zivildienstreform: Maßnahmenpaket präsentiert - Verbesserungen bei Ausbildung und Verwaltung
Mikl-Leitner und Hundstorfer: Win-Win-Situation für alle Beteiligten
Utl.: Mikl-Leitner und Hundstorfer: Win-Win-Situation für alle
Beteiligten =
Wien (OTS) - "Knapp 60 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher
haben sich bei der Volksbefragung am 20. Jänner 2013 für die
Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes
ausgesprochen. Dieses Ergebnis ist ein klarer Auftrag zur Reform des
Wehrdienstes. Und obwohl das System des Zivildienstes bereits sehr
gut funktioniert, haben wir auch hier Maßnahmen entwickelt, um den
Zivildienst noch attraktiver zu machen", sagte Innenministerin Mag.a
Johanna Mikl-Leitner. Sozialminister Rudolf Hundstorferergänzte: "Ein
mir ganz wesentliches Element, nämlich die Förderung der Ausbildung
konnten wir aus dem Modell "Soziales Jahr" nun auch für den
Zivildienst verwirklichen. Von diesen Maßnahmen profitieren alle
Seiten: die Zivildiener, die Zivildiensteinrichtungen und natürlich
auch die betreuten Personen."
Während derzeit nur Zivildienstleistende in Rettungsorganisationen
eine umfassende Ausbildung während ihres Zivildienstes erhalten, wird
künftig auch anderen Einrichtungen, wie beispielsweise Alten- oder
Behindertenbetreuungsorganisationen, die eine fachspezifische
Ausbildung anbieten, die sie vom Bund gefördert bekommen."Unser Ziel
ist es, durch diese gesetzliche Förderungsmöglichkeit den
Einrichtungen Anreize zu geben, damit sie verstärkt Ausbildungen in
diesen Bereichen anbieten", sagte Mikl-Leitner. Das Innenministerium
leistet mit dem Sozialministerium einen Ausbildungsbeitrag von 70
Prozent der Ausbildungskosten bis zu maximal 1.700 Euro, den
Zivildiensteinrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen geltend
machen können.
Hundstorfer: "Der Zivildienst kann zum "Sprungbrett" für eine
Beschäftigung im Gesundheits- oder Sozialbereich werden, daher wollen
wir hier vorausschauend investieren, um insbesonders Männer für diese
Berufsfelder zu sensibilisieren." Außerdem sollen künftig jene
Männer, die bereits vor dem Zivildienst eine Berufsausbildung in
einer Zivildienstsparte abgeschlossen haben, auch qualifiziert
eingesetzt werden - vorausgesetzt der höherwertige Einsatz erfolgt
einvernehmlich. Mit der Novelle wird überdies klargestellt, dass die
Träger ihre Zivildiener möglichst hochwertig und ausbildungsadäquat
einsetzen. "Wir wollen damit eine möglichst sinnvolle Gestaltung des
Zivildienstes erreichen", so Hundstorfer.
In Zukunft ist einer Trägerorganisation die Zulassung zu entziehen,
wenn dieser arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen verletzt hat.
Damit soll sichergestellt werden, dass nur zuverlässig agierende
Organisationen auch Zivildiener zugewiesen bekommen.
Verbesserungen wird es auch in der Verwaltung geben. Während
beispielsweise bisher eine Zuweisung nur bis zwei Wochen vor dem
Antrittstermin möglich war, können Zivildiener künftig mit
Einverständnis bis drei Werktage vor dem Antrittstermin zugewiesen
werden. Dadurch können einerseits kurzfristige Ausfälle kompensiert
werden, aber auch Zivildiener profitieren von einem rascheren Beginn
ihrer Zivildienstzeit
Männer, die bereits vor ihrem Zivildienst 12 Monate eine Tätigkeit im
Rahmen des Freiwilligen Sozialjahres bzw. des freiwilligen
Umweltjahresgeleistet haben, müssen in Zukunft keinen Zivildienst
mehr leisten. Damit werden sie den Auslandsdienern gleichgestellt.
Voraussetzung für diese Gesetzesänderung ist eine
Verfassungsmehrheit.
Weiters wird das Rettungswesen als ein weitere möglicher
Einsatzbereich für das Freiwillige Sozialjahr aufgenommen, das
Männern und Frauen ab 17 als besondere Form des freiwilligen
Engagements mit Ausbildungscharakter offensteht.
Eine wichtige Neuerung, die jedoch keiner gesetzlichen Änderung
bedarf, ist außerdem, dass es in Zukunft eine Studien- und
Berufsberatung für Zivildiener geben soll. Ein entsprechendes Konzept
liegt bereits vor und ein Probebetrieb wird im Herbst starten.
Außerdem wird es ab Herbst für Zivildiener möglich sein, nach Ende
ihres Zivildienstes die Organisation bewerten zu können. Dies dient
der Qualitätssicherung und soll unter anderem auch einen
wertschätzenden Umgang des Personals mit den Zivildienern
sicherstellen.
Nach der Begutachtung ab 25. April soll der Gesetzesentwurf bis zum
Sommer beschlossen werden, um im Anschluss daran die Verordnungen
erstellen zu können. Mit 1. Oktober 2013 soll die Zivildienstreform
in Kraft treten.
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