- 25.04.2013, 09:35:10
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Rotkreuz-Tipps: Erste Hilfe bei Motorrad-Unfällen
Bei Bewusstlosigkeit muss der Helm abgenommen werden
Utl.: Bei Bewusstlosigkeit muss der Helm abgenommen werden =
Wien (OTS/Rotes Kreuz) - Viele Zweirad-Freunde nutzen die sonnigen
 Frühlingstage für einen Motorradausflug. Mit dem Start der
 Motorradsaison beginnt wieder die Debatte, ob man einem verunfallten
 Biker den Helm abnehmen soll.
 "Ein Sturzhelm schützt den Kopf vor Verletzungen, er birgt aber auch
 die Gefahr des Erstickens, wenn ein Motorradfahrer nach einem Sturz
 das Bewusstsein verliert", sagt Rotkreuz-Chefarzt Dr. Wolfgang
 Schreiber.
Ist der Verletzte ohne Bewusstsein, muss der Helm zur Kontrolle der
 Atmung bzw. zur Sicherung der Atemwege abgenommen werden. "Der
 Ersthelfer kniet oberhalb des Kopfes, erfasst seitlich mit beiden
 Händen den Helm und richtet den Kopf des Patienten vorsichtig
 gerade", erklärt Schreiber. "Das Visier und der Verschluss werden
 geöffnet. Dann wird der Helm vom Kopf heruntergezogen, wobei der Kopf
 im Nacken gestützt wird."
"Erste Hilfe rettet Leben", so der Rotkreuz-Chefarzt. "Wir bieten in
 ganz Österreich Kurse an, in denen die Teilnehmer lernen, was im
 Notfall zu tun ist. Ich kann nur jedem Menschen raten, das
 Erste-Hilfe-Wissen aufzufrischen. Denn man kommt leicht in eine
 Situation, in der man entweder helfen muss, oder selbst Hilfe
 benötigt."
Weitere Infos auf www.erstehilfe.at
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