• 25.04.2013, 09:35:10
  • /
  • OTS0048 OTW0048

Rotkreuz-Tipps: Erste Hilfe bei Motorrad-Unfällen

Bei Bewusstlosigkeit muss der Helm abgenommen werden

Utl.: Bei Bewusstlosigkeit muss der Helm abgenommen werden =

Wien (OTS/Rotes Kreuz) - Viele Zweirad-Freunde nutzen die sonnigen
Frühlingstage für einen Motorradausflug. Mit dem Start der
Motorradsaison beginnt wieder die Debatte, ob man einem verunfallten
Biker den Helm abnehmen soll.
"Ein Sturzhelm schützt den Kopf vor Verletzungen, er birgt aber auch
die Gefahr des Erstickens, wenn ein Motorradfahrer nach einem Sturz
das Bewusstsein verliert", sagt Rotkreuz-Chefarzt Dr. Wolfgang
Schreiber.

Ist der Verletzte ohne Bewusstsein, muss der Helm zur Kontrolle der
Atmung bzw. zur Sicherung der Atemwege abgenommen werden. "Der
Ersthelfer kniet oberhalb des Kopfes, erfasst seitlich mit beiden
Händen den Helm und richtet den Kopf des Patienten vorsichtig
gerade", erklärt Schreiber. "Das Visier und der Verschluss werden
geöffnet. Dann wird der Helm vom Kopf heruntergezogen, wobei der Kopf
im Nacken gestützt wird."

"Erste Hilfe rettet Leben", so der Rotkreuz-Chefarzt. "Wir bieten in
ganz Österreich Kurse an, in denen die Teilnehmer lernen, was im
Notfall zu tun ist. Ich kann nur jedem Menschen raten, das
Erste-Hilfe-Wissen aufzufrischen. Denn man kommt leicht in eine
Situation, in der man entweder helfen muss, oder selbst Hilfe
benötigt."

Weitere Infos auf www.erstehilfe.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ORK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel