• 24.04.2013, 15:05:19
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AKNÖ: Pensionslücke zwischen Arbeitslosigkeit und Alterspension schließen

Wien (OTS/AKNÖ) - Die Abstände zwischen den Pensionsreformen werden
immer kürzer, doch die Effekte lassen auf sich warten. "Die wahre
Pensionslücke klafft zwischen Arbeitslosigkeit, krankheitsbedingter
Berufsunfähigkeit und regulärem Pensionsantrittsalter. Hier muss
angesetzt werden", sagte AKNÖ-Direktor Mag. Helmut Guth, anlässlich
eines Symposiums mit RichterInnen, AnwältInnen und AKNÖ-ExpertInnen,
heute, Mittwoch in Wien.

Die Anhebung des tatsächlichen Pensionsalters an die reguläre
Alterspension ist das erklärte gemeinsame Ziel von Regierung und
Sozialpartnern. "An der Unterstützung der
Arbeitnehmer-Interessenvertretung fehlt es nicht, wir wünschen uns
mehr Engagement der ArbeitgeberInnen, ältere ArbeitnehmerInnen länger
zu beschäftigen", sagte AKNÖ-Direktor Guth am Mittwoch. "Nur neue
Hürden aufzubauen und die Leistungsdecke zu kürzen, ändert am
Grundübel nichts: Es gibt zu wenig Beschäftigte, die nahtlos aus der
Beschäftigung in die Pension übertreten können und viel zu viele, die
aus Krankenständen oder aus Arbeitslosigkeit heraus auf eine Pension
hoffen", ergänzt AKNÖ-Sozialrechtsexperte Dr. Alfred Obermair.

Mehr als die Hälfte der Arbeiter sind bei Pensionsantritt
nicht mehr beschäftigt

Tatsächlich gibt es in Österreich keinen wirksamen Kündigungsschutz
für ältere ArbeitnehmerInnen, der zum Erhalt des Arbeitsplatzes
führt. Mehr als die Hälfte der ArbeiterInnen gehen nicht aus einem
Arbeitsverhältnis heraus in Pension, sondern aus Arbeitslosigkeit
oder Krankenstand, berichtet Dr. Helmut Mahringer (WIFO) bei der
Juristischen Jahrestagung der AKNÖ.
Dabei sind Beendigungen auf Grund des Alters eindeutig gesetzwidrig,
sagt Dr. Julia Eichinger (WU Wien). Kündigungsanfechtungen und Klagen
wegen Altersdiskriminierung enden fast immer mit einer finanziellen
Abschlagszahlung. Dr. Obermair: "Zwei oder drei Monatslöhne können
die Pensionslücke, die oft mehrere Jahre dauert, nicht überbrücken.
Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein."

Arbeitgeber am Risiko von Arbeitslosigkeit und Invalidität
beteiligen

Der jetzige Zustand ist unbefriedigend, waren sich die
AKNÖ-ExpertInnen und viele SozialrechtsanwältInnen und RichterInnen
einig. Das Risiko der gesundheitlichen Beeinträchtigung wird alleine
den ArbeitnehmerInnen und der Sozialversicherung aufgehalst.
Die NÖ. Arbeiterkammer fordert daher den massiven Ausbau der
betrieblichen Gesundheitsvorsorge, den Einsatz von
ArbeitspsychologInnen, die verpflichtend die ArbeitgeberInnen bei der
Gestaltung von altersgerechten Arbeitsplätzen unterstützen sollen.

Rückfragen: Öffentlichkeitsarbeit, Peter Sonnberger, Tel.
05-7171-1247

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