• 24.04.2013, 14:19:16
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ORF-GD Wrabetz zu BKS-Bescheid: "TV-Programmierung mit der Stoppuhr wurde eine Absage erteilt!"

BKS hebt KommAustria-Bescheid zur VÖP-Beschwerde zur Ausgewogenheit des ORF-TV-Programms weitgehend auf

Utl.: BKS hebt KommAustria-Bescheid zur VÖP-Beschwerde zur
Ausgewogenheit des ORF-TV-Programms weitgehend auf =

Wien (OTS) - "Es ist erfreulich, dass der Bundeskommunikationssenat
der ORF-Argumentation in zentralen Fragen gefolgt ist", so
ORF-Generaldirektor Dr. Alexander Wrabetz: "So wurde etwa der
ursprünglichen Annahme, Ausgewogenheit könne anhand von Quoten und
mathematischen Formeln mit der Stoppuhr berechnet werden, eine Absage
erteilt. Bei der Beurteilung der Ausgewogenheit sind nicht einzelne
Programme, sondern das Gesamtprogramm zu betrachten, also auch die
ORF-Spartenkanäle. Der BKS anerkennt, dass vom ORF Kultur für alle
erwartet werden darf und verwirft damit den von der KommAustria
verwendeten engen Kulturbegriff. Zudem wurde festgestellt, dass
Inkonsistenzen in dem von der KommAustria zugrunde gelegten Gutachten
von Dr. Jens Woelke bestehen. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass
es entscheidend auch auf die Publikumsinteressen und -bedürfnisse
ankommt, die von KommAustria und BKS nach wie vor nicht ausreichend
berücksichtigt wurden. Der ORF wird diesbezüglich die Höchstgerichte
anrufen!"

Für das Jahr 2010 wurde vom BKS keinerlei Gesetzesverletzung
festgestellt. Bei der Berechnung der Anteile in Jänner bis August
2011 wird weiterhin eine Gesetzesverletzung angenommen, allerdings
noch ohne Anrechnung des im Oktober 2011 gestarteten Kultur- und
Informationskanals ORF III.

"Damit ist ein weiterer Versuch der kommerziellen Mitbewerber
gescheitert, gegen den ORF mit juristischen Mitteln zu punkten, was
sie im Programm angesichts der hohen Qualität und Publikumsakzeptanz
der ORF-Angebote nicht schaffen", so Wrabetz.

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