- 23.04.2013, 09:49:16
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Volksbegehren: BZÖ-Bucher für Internet-Volksbegehren mit verpflichtender Volksabstimmung
Bei 100.000 Unterschriften Behandlung im Parlament, bei 400.000 verpflichtende Volksabstimmung
Utl.: Bei 100.000 Unterschriften Behandlung im Parlament, bei
400.000 verpflichtende Volksabstimmung =
Wien (OTS) - BZÖ-Chef Klubobmann Josef Bucher zieht aus den
desaströsen Ergebnissen der beiden Volksbegehren "Demokratie jetzt!"
und "gegen Kirchenprivilegien" ganz klar die Konsequenz, dass das
Instrument Volksbegehren dringendst eine Modernisierung braucht.
Bucher schlägt deshalb eine Totalreform durch die Einführung eines
"Internet-Volksbegehrens" vor. Konkret sollen die Österreicher die
Möglichkeit bekommen, auch via Internet Volksbegehren zu starten und
zu unterstützen. Bucher verlangt, dass dieses
"Internet-Volksbegehren" ab 100.000 Unterstützern verpflichtend im
Parlament behandelt werden soll und es ab 400.000 Unterzeichnern eine
verpflichtende Volksabstimmung geben muss. 400.00 deshalb, weil dies
doppelt so viele Stimmen sein, wie für den Einzug in den Nationalrat
benötigt würden. "In Zeiten der Politikverdrossenheit, gerade bei der
jungen Generation, braucht es mehr Mitsprache und direkte Demokratie.
Das "Internet-Volksbegehren" ist modern, schnell und kostengünstig.
Die Direkte Demokratie muss gestärkt, aber auch weiterentwickelt und
den Möglichkeiten des Internet-Zeitalters angepasst werden. Eine
moderne Demokratie braucht moderne Bürgerbeteiligung", so Bucher, der
auch diesbezügliche parlamentarische Initiativen des BZÖ ankündigt.
Konkret soll das "Internet-Volksbegehren" über die Homepage des
Parlaments abgewickelt werden, wo es bereits jetzt auf Initiative der
Vorsitzenden des Petitionsausschusses, der BZÖ-Abgeordneten Ursula
Haubner, die Möglichkeit gibt, online Petitionen und
Bürgerinitiativen zu unterstützen. Bucher verweist auf das englische
Vorbild, wo bereits jetzt Volksbegehren/Petitionen online über die
Homepage des englischen Parlaments beantragt und unterstützt werden
können und ab 100.000 Unterschriften dort verpflichtend diskutiert
werden müssen. In England gibt es klare Kriterien, welche
Volksbegehren zugelassen werden, beispielsweise werden verhetzende
oder diskriminierende Forderungen selbstverständlich ausgefiltert. In
Österreich solle dies eine unabhängige Expertenkommission prüfen und
wie in England sollen auch in Österreich die abgewiesenen Begehren
veröffentlicht werden, um für maximale Transparenz zu sorgen. Aktiv
und passiv teilnahmeberechtigt sind alle bei Nationalratswahlen
wahlberechtigten Österreicherinnen und Österreicher. Wer selber über
keinen Internetzugang habe, könne seine Unterstützung auch bei
öffentlichen Stellen abgeben können. Missbrauch sei durch klare
Kriterien auszuschließen, beispielsweise könnte die Nummer eines
amtlichen Lichtbildausweises als Identifikationsnachweis neben Namen
und Wohnort verlangt werden.
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