• 16.04.2013, 18:30:31
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Verfassungsausschuss billigt Novellierung des Datenschutzgesetzes

Bundesverwaltungsgericht wird künftig Vergabeverfahren prüfen

Utl.: Bundesverwaltungsgericht wird künftig Vergabeverfahren prüfen =

Wien (PK) - Die Einführung einer zweistufigen
Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich mit Anfang nächsten Jahres
hat auch Auswirkungen auf das Vergaberecht und das Datenschutzgesetz.
Sowohl die Datenschutzkommission als auch das Bundesvergabeamt
gehören zu jenen unabhängigen Behörden, die im Zuge der Einrichtung
von Verwaltungsgerichten aufgelöst werden. Für die Überprüfung
öffentlicher Vergabeverfahren und Beschwerden gegen
Datenschutzverletzungen müssen daher neue gesetzliche Regelungen
geschaffen werden. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats gab
heute grünes Licht für zwei entsprechende Gesetzesvorschläge der
Regierung, wobei im Datenschutzgesetz mit einem Abänderungsantrag
noch Adaptierungen vorgenommen wurden.

Auch das Parteiengesetz, das Volksgruppengesetz, das ORF-Gesetz und
andere Mediengesetze sowie das Bundes-Personalvertretungsgesetz
werden an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst.

Neue Datenschutzbehörde übernimmt Aufgaben der Datenschutzkommission

Im Konkreten sieht die Novelle zum Datenschutzgesetz (2168 d.B.) die
Einrichtung einer neuen unabhängige Datenschutzbehörde vor. Sie wird
nicht nur als Kontrollstelle zur Überprüfung der Einhaltung von
Datenschutzvorschriften fungieren, sondern unter anderem auch für die
Führung von Registrierungsverfahren, die Genehmigung von
Datenübermittlungen ins Ausland, die Genehmigung von
Datenverwendungen für wissenschaftliche oder statistische Zwecke und
die Auskunftserteilung an BürgerInnen zuständig sein. Der Leiter der
Datenschutzbehörde soll für jeweils fünf Jahre vom Bundespräsidenten
auf Vorschlag der Regierung bestellt werden.

Bescheide der neuen Datenschutzbehörde können beim
Bundesverwaltungsgericht angefochten werden, wobei die Entscheidungen
dort ein Senat unter Einbindung fachkundiger LaienrichterInnen aus
dem Kreis der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer treffen wird. Ein
jährlich zu erstellender Bericht der Datenschutzbehörde soll auch dem
Nationalrat und dem Bundesrat übermittelt werden.

Von der ursprünglich vorgesehenen Einrichtung eines Fachbeirats zur
Unterstützung der Datenschutzbehörde wurde letztendlich abgesehen.
Man wolle jeglichen Zweifel an der Unabhängigkeit der
Datenschutzbehörde vermeiden, heißt es dazu in den Erläuterungen zum
heute gemeinsam von SPÖ, ÖVP und FPÖ vorgelegten Abänderungsantrag.
Außerdem wurde durch eine Umformulierung des Gesetzentwurfs
deutlicher sichtbar gemacht, dass nicht nur öffentliche Auftraggeber
in Verfahren vor der Datenschutzbehörde Parteistellung erhalten. Der
Datenschutzrat erhält die ausdrückliche Erlaubnis, Gutachten zu
Fragen von grundsätzlicher Bedeutung des Datenschutzes einzuholen.

Im Rahmen der Debatte brachte Abgeordneter Albert Steinhauser (G) den
seiner Ansicht nach eklatanten Ressourcenmangel im Bereich der
Datenschutzbehörde zur Sprache. Die Aufgaben der Behörde würden immer
größer, etwa im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung und der
Transparenzdatenbank, sagte er, ohne dass gleichzeitig das Personal
aufgestockt würde. Man steuere auf einen "datenschutzpolitischen
Supergau" zu, warnte er. Zur vorliegenden Gesetzesnovelle stellte
Steinhauser die Zustimmung der Grünen in Aussicht, auch wenn seine
Fraktion "kleinere Dinge anders sehe". Er hinterfragte etwa die
Einbindung von LaienrichterInnen in Entscheidungen des
Bundesverwaltungsgerichts.

Sowohl Abgeordneter Herbert Scheibner (B) als auch Abgeordneter
Werner Herbert (F) begrüßten die Streichung des Fachbeirats aus der
Gesetzesnovelle. Zudem zeigte sich Herbert erfreut, dass in Bezug auf
die Parteienstellung privater Auftraggeber vor der Datenschutzbehörde
eine Klarstellung getroffen wurde.

Staatssekretär Josef Ostermayer äußerte die Hoffnung, durch die
Neuorganisation der Behörde und durch Aufgabenkritik dem
Ressourcenmangel begegnen zu können. Sollte sich erweisen, dass die
Maßnahmen nicht ausreichen, müsse man neu über die Ressourcenfrage
diskutieren, meinte er.

Die Novelle zum Datenschutzgesetz wurde vom Verfassungsausschuss
unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags einstimmig beschlossen.
Ebenfalls einstimmig fassten die Abgeordneten eine
Ausschussfeststellung, in der unter anderem festgehalten wird, dass
der Ausschuss davon ausgeht, dass auch Auftraggeber des privaten
Bereichs Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erheben können.

Bundesverwaltungsgericht wird künftig Vergabeverfahren prüfen

Im Bereich des Vergaberechts verzichtet die Politik darauf, zur
erstinstanzlichen Prüfung von Vergabeverfahren eine eigene
Verwaltungsbehörde einzurichten. Vielmehr sieht der vom
Verfassungsausschuss heute mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ
gebilligte Gesetzentwurf (2170 d.B.) vor, das
Bundesverwaltungsgericht mit der bisher vom Bundesvergabeamt
wahrgenommenen Aufgabe zu betrauen, Vergabeverfahren zu überprüfen.
Damit will man, wie es in den Erläuterungen heißt, erhebliche
Mehrkosten und signifikante Verfahrensverlängerungen vermeiden.

Weiters werden in Ergänzung des Zahlungsverzugsgesetzes neue
Bestimmungen über Zahlungsfristen in das Bundesvergabegesetz
aufgenommen, Innovation explizit als sekundäres Beschaffungsziel
festgeschrieben und in Anlehnung an die EU-Energieeffizienzrichtlinie
neue Pflichten öffentlicher Auftraggeber in Bezug auf
energieeffiziente Beschaffungen verankert.

Im Konkreten hat die Gesetzesnovelle zur Folge, dass sich übergangene
Bieter ab 2014 an das Bundesverwaltungsgericht wenden müssen, wenn
das Vergabeverfahren ihrer Meinung nach rechtswidrig war. Wie früher
beim Bundesvergabeamt wird für derartige Beschwerdeverfahren eine
Pauschalgebühr fällig. Die Entscheidung durch das
Bundesverwaltungsgericht ist - mit Ausnahme von einstweiligen
Verfügungen - durch einen Senat zu treffen, dem neben dem
vorsitzenden Richter bzw. der Richterin auch zwei fachkundige
LaienrichterInnen angehören müssen.

Neu ist darüber hinaus die grundsätzliche Verpflichtung öffentlicher
Auftraggeber, Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Nur in
wenigen Ausnahmefällen, etwa in Zusammenhang mit der Bereitstellung
von Gesundheitsdienstleistungen, darf eine längere Zahlungsfrist
vereinbart werden. Mit dieser Bestimmung und abschreckenden
Sanktionen bei Zahlungsverzug soll - in Anlehnung an die
Zahlungsverzugsrichtlinie der EU - die Zahlungsmoral der öffentlichen
Hand verbessert und dadurch die Liquidität der Unternehmen gesteigert
werden. Wie die Erläuterungen festhalten, beträgt die Zahlungsdauer
des öffentlichen Sektors in Österreich derzeit laut Europäischem
Zahlungsindex 2012 durchschnittlich 44 Tage.

Um Innovation verstärkt zu fördern, wird in das Bundesvergabegesetz
ein neuer Passus eingefügt, dem zufolge im Vergabeverfahren auf
innovative Aspekte Bedacht genommen werden kann. In Frage kommen etwa
entsprechende Leistungsbeschreibungen oder die Festlegung konkreter
Zuschlagskriterien. Öffentliche Auftraggeber müssen in Hinkunft
außerdem bei der Beschaffung bestimmter Waren und Dienstleistungen
verstärkt auf Energieeffizienz achten.

Im Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit werden spezielle
organisations- und verfahrensrechtliche Vorschriften für
Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht verankert, etwa was
den Schutz klassifizierter Dokumente betrifft. Zudem werden
redaktionelle und legistische Anpassungen vorgenommen. Die
Kundmachung des Bundesvergabegesetzes bedarf aus Kompetenzgründen der
Zustimmung der Länder.

Abgeordnete Daniela Musiol (G) begründete die Ablehnung des Gesetzes
durch die Grünen damit, dass noch eine Fülle von Punkten zu klären
seien. Sie zeigte sich aber nicht generell ablehnend und wertete es
etwa als sinnvoll, die Zahlungsfrist für öffentliche Auftraggeber zu
verkürzen. Auch die Berücksichtigung innovativer Aspekte bei
öffentlichen Beschaffungen begrüßte sie.

Bundesdienst: Neue Behörde soll Personalvertretung beaufsichtigen

Mit der Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit wird
auch die Personalvertretungs-Aufsichtskommission aufgelöst. Um
dennoch weiter eine staatliche Aufsicht über die Personalvertretung
der im Bundesdienst beschäftigten MitarbeiterInnen zu gewährleisten,
wird als Ersatz ab 2014 eine Personalvertretungsaufsichtsbehörde mit
ähnlichem Aufgabenprofil eingerichtet. Der Gesetzentwurf der
Regierung (2247 d.B.) wurde heute einstimmig gebilligt, wobei mit
einem Abänderungsantrag der Koalitionsparteien noch einzelne
Adaptierungen vorgenommen wurden. Dabei geht es insbesondere um die
Frage der Personalvertretung in der Datenschutzkommission bzw. der
neuen Datenschutzbehörde, wie Zweiter Nationalratspräsident Fritz
Neugebauer (V) erklärte.

Im Gesetzentwurf verankert ist auch eine jährliche Berichtspflicht
der Personalvertretungsaufsichtsbehörde an den Nationalrat, Bescheide
können beim Bundesverwaltungsgericht beeinsprucht werden.

Mediengesetze werden an neue Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst

An die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit müssen schließlich auch
das KommAustria-Gesetz, das ORF-Gesetz, das Audiovisuelle
Mediendienste-Gesetz, das Fernseh-Exklusivrechtegesetz, das
Parteiengesetz und das Volksgruppengesetz angepasst werden. Ein
entsprechender Gesetzentwurf (2169 d.B.) passierte den
Verfassungsausschuss ebenfalls einstimmig.

Mit dem Gesetzespaket wird unter anderem der Auflösung des
Bundeskommunikationssenats Rechnung getragen und dezidiert
festgelegt, dass künftig ein Senat des Bundesverwaltungsgerichts für
Berufungen gegen Entscheidungen der Kommunikationsbehörde KommAustria
zuständig ist. Auch Beschwerden gegen Entscheidungen des Unabhängigen
Parteien-Transparenz-Senats sowie Beschwerden gegen die Bestellung
eines Mitglieds der Volksgruppenbeiräte sind in Hinkunft an das
Bundesverwaltungsgericht zu richten. Um einen unverhältnismäßigen
Aufwand zu vermeiden, wird die im Juni dieses Jahres auslaufende
Funktionsperiode der Mitglieder des Bundeskommunikationssenats bis
zum Ende des Jahres verlängert.

Die Gesetzesnovelle wird darüber hinaus für Detailänderungen in den
genannten Gesetzen sowie für die Beseitigung von Redaktionsfehlern
und andere technische Anpassungen genutzt. Unter anderem ist etwa
vorgesehen, die Termine für die Überweisung von Fördergeldern aus dem
Privatrundfunkfonds von März auf Jänner bzw. von September auf Juni
vorzuziehen. Außerdem werden die Meldepflichten für
Eigentumsänderungen bei Rundfunkveranstaltern vereinheitlicht.

Von Abgeordnetem Wolfgang Zinggl (G) auf die nach wie vor offene
Novellierung des Volksgruppengesetzes angesprochen, hielt
Staatssekretär Josef Ostermayer fest, sein Ziel sei es, noch in
dieser Legislaturperiode einen Gesetzesbeschluss zu fassen.
Allerdings gebe es immer noch Bedenken einiger Volksgruppenvertreter,
etwa was die Frage der Verbandsklage betrifft. Ein wesentlicher Punkt
der Gesetzesnovelle ist laut Ostermayer, den Volksgruppenbeiräten
mehr Autonomie bei der Vergabe von Förderungen zu geben.

EU-Bericht: Grüne stemmen sich gegen Pakt für Wettbewerbsfähigkeit

Mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der Grünen nahm der
Verfassungsausschuss schließlich den gemeinsamen Bericht von
Bundeskanzler Werner Faymann und Frauenministerin Gabriele Heinisch-
Hosek über aktuelle EU-Vorhaben in ihrem Zuständigkeitsbereich zur
Kenntnis. Unter anderem informiert Bundeskanzler Faymann im Bericht
über die voraussichtlichen Schwerpunkte der diesjährigen EU-Gipfel
und die Pläne der EU zur Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion.

Im Rahmen der Diskussion übte Abgeordneter Albert Steinhauser (G)
scharfe Kritik am Pakt für Wettbewerbsfähigkeit, der im Zusammenhang
mit der geplanten Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion zur
Diskussion steht. Er fürchtet einen massiven Angriff auf das
demokratische Gefüge und auf die Sozialpolitik der EU-Staaten. Für
Steinhauser ist der seiner Darstellung nach vor allem von der
deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel forcierte Pakt ein Versuch
der EU, nicht nur Griechenland, sondern alle EU-Staaten unter eine
Troika-Aufsicht zu stellen. Es drohen ihm zufolge unter anderem eine
Deregulierung der Arbeitsmärkte, eine Senkung der Löhne und eine
Abkehr vom Recht der Arbeitgeber und der Gewerkschaft, Löhne
festzulegen.

All diese Punkte wären in nationalen Parlamenten nicht
mehrheitsfähig, sagte Steinhauser, der Pakt wäre aber ein
völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, der den Parlamenten jeglichen
Gestaltungsspielraum entziehen würde, adäquat auf Krisen zu
reagieren. Solange Österreich eine wirtschaftlich stabile Lage habe,
wäre es nicht gefährdet, hielt er fest, im Krisenfall müssten aber
die von der EU diktierten Mechanismen umgesetzt werden, wenn sich
Österreich nicht schon jetzt gegen falsche Weichenstellungen wehre.
Steinhauser appellierte in diesem Sinn an die Regierungsparteien,
beim Pakt für Wettbewerbsfähigkeit "nicht so widerstandslos
mitzuziehen" wie beim Fiskalpakt.

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) kritisierte, der vorliegende EU-
Vorhabensbericht spiegle die derzeit prekäre Situation in Europa
nicht wider. Das Rettungspaket für Zypern oder der neuerliche
Finanzbedarf für Spaniens Banken würden ebenso wenig erwähnt wie die
generelle EU-Krise, klagte er und forderte eine kritische Diskussion
über die Lage Europas. Unzufrieden ist Scheibner auch darüber, dass
die EU-Erweiterung und die Gemeinsame Sicherheits- und
Verteidigungspolitik der Union im Bericht nur in zwei Nebenabsätzen
erwähnt werden.

Abgeordneter Johannes Hübner (F) schloss sich der Kritik von
Abgeordnetem Steinhauser an und meinte, die EU werde von einer nicht
legitimierten Exekutive geführt, die Beschlüsse fasse, die eigentlich
der Legelative zustehen. Eine Folge der gegenwärtigen EU-Politik ist
für ihn der Abbau des Sozialstaates und die Umwandlung europäischer
Staaten in Billiglohnländer.

Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) brachte die Roma-Strategie der EU
zur Sprache, seine Fraktionskollegin Daniela Musiol schnitt die
Themen Frauenquoten in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen und
die EU-Kampagne gegen weibliche Genitalverstümmelung an. Abgeordneter
Werner Herbert (F) befasste sich mit der europäischen Strategie für
Cybersicherheit und wandte sich dagegen, unter dem Vorwand der
Cyberabwehr die Bevölkerung auszuspionieren. Abgeordneter Wolfang
Gerstl (V) äußerte sich positiv zur Donauraumstrategie.

Staatssekretär Josef Ostermayer wollte sich den von Abgeordnetem
Steinhauser geäußerten Bedenken nicht anschließen. Er sehe nicht,
dass es irgendeine Chance gebe, dass sich das von Steinhauser
skizzierte Szenario auf EU-Ebene durchsetzen könne, sagte er. Gerade
der Wohlfahrtsstaat sei ein best-practice-Beispiel der EU, dessen Weg
man nicht verlassen werde.

Zu Abgeordnetem Scheibner merkte Ostermayer an, der erste Vorschlag
zur Rettung von Zypern vor der Staatspleite sei ein Fehler gewesen,
da er eine Erschütterung von Vertrauen ausgelöst habe. Für die
Zukunft setzt er auf das zur Diskussion stehende
Bankeninsolvenzrecht, das sicherstellen soll, dass nicht immer die
öffentliche Hand und damit der Steuerzahler einspringen müsse, wenn
eine Bank ins Trudeln gerät.

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek hielt fest, dass es noch
keine einheitliche Regierungslinie zum Vorschlag der EU gibt, eine
Frauenquote im Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen
einzuführen. (Schluss Verfassungsausschuss) stei

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