• 16.04.2013, 09:16:25
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  • OTS0035 OTW0035

Gelebte Demokratie am Beispiel Vorarlbergs

Landtagspräsidentin Nußbaumer: Zentralisierungen sind abzulehnen

Utl.: Landtagspräsidentin Nußbaumer: Zentralisierungen sind
abzulehnen =

Bregenz (OTS/VLK) - "Der Ausbau demokratischer Mitbestimmung und
Bestrebungen, mehr direkte Demokratie umzusetzen, sind zu begrüßen.
Das Volksbegehren 'Demokratie jetzt!' weist aber
Zentralisierungsbestrebungen auf und kann von mir in dieser Form
nicht unterstützt werden", sagt Landtagspräsidentin Gabriele
Nußbaumer.

Vorarlberg übernehme mit dem in der Landesverfassung verankerten
Ausbau der demokratischen Mitbestimmung eine Vorreiterrolle.
Wesentliche Inhalte des am Montag, 15. April 2013, gestarteten, an
den Bund gerichteten Volksbegehrens seien in Vorarlberg bereits zum
großen Teil parteiübergreifend umgesetzt, hält Nußbaumer fest.

Sehr kritisch äußert sich die Vorarlberger Landtagspräsidentin zu
den geplanten Zentralisierungsbestrebungen. Das Volksbegehren fordert
unter dem Titel "Ein neuer Föderalismus", die Gesetzgebung der
Landtage in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Umwelt und Energie in
die Bundeskompetenz zu übertragen.

"Wir wollen in unserem Land selbst bestimmen, wo wir unsere
Schwerpunkte setzen", so Nußbaumer. Sie erinnert hier beispielhaft an
erfolgreiche Modelle im Gesundheitsbereich, an das bundesweit
übernommene Modell der Mittelschule und die Bemühungen Vorarlbergs
zur Energieautonomie. "Wir haben hier die Weichen in eine positive
Zukunft gestellt und dazu braucht es ein starkes Landesparlament mit
entsprechenden Kompetenzen."

Vorarlberg hat in Bezug auf den Ausbau der partizipativen
Demokratie, der Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts und beim
Transparenzgesetz starke Akzente gesetzt. "Mit der Aufnahme von
Bürgerinnen- und Bürgerräten in die Landesverfassung ist Vorarlberg
Vorreiter beim Ausbau demokratischer Mitbestimmung. Ebenso haben wir
mit dem Transparenzgesetz den in Österreich höchsten Standard an
Offenlegung und Transparenz umgesetzt und gehen weit über die
Bundesvorgaben hinaus."

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