• 15.04.2013, 12:12:45
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Auch blinde Menschen haben Vorzugsstimmen

BSVÖ-Präsident fordert Recht auf barrierefreie Wahl ein

Utl.: BSVÖ-Präsident fordert Recht auf barrierefreie Wahl ein =

Wien (OTS) - Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich
begrüßt die neue Möglichkeit, bei einer Nationalratswahl auch auf der
Bundesliste eine Vorzugsstimme abgeben zu können. "Was für uns blinde
und sehbehinderte Menschen, aber auch für Personen mit
Lernschwierigkeiten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention
notwendig wäre, ist die barrierefreie Abgabe der Vorzugsstimme",
fordert jedoch BSVÖ-Präsident Dr. Markus Wolf.

Die Wahl einer Partei erfolgt für blinde und sehbehinderte
Menschen mittels einer sogenannten Wahlschablone. Auf dieser sind die
jeweiligen Kreise zum Ankreuzen ausgestanzt und tastbar, Menschen mit
Sehbehinderungen können dadurch ohne fremde Hilfe unter vollständiger
Wahrung des Wahlgeheimnisses selbstbestimmt eine Partei ankreuzen.

"Schwieriger wird es bei der Abgabe einer Vorzugsstimme", erklärt
Wolf. Diese war bisher nur mit Hilfe einer Vertrauensperson möglich,
die den jeweiligen WählerInnen in der Wahlzelle behilflich war. "Was
aber wiederum einen Eingriff in das Wahlgeheimnis und einen Verstoß
gegen das selbstbestimmte, barrierefreie Wählen darstellen könnte",
befürchtet der BSVÖ-Präsident und hat auch gleich einen Vorschlag:
"Eine mögliche und praktikable Lösung wäre die Abgabe der
Vorzugsstimme durch den Eintrag der entsprechenden Listennummer in
das freigehaltene Feld auf der Wahlschablone."

Dazu wäre es jedoch notwendig, dass blinde und sehbehinderte
Menschen, aber auch Personen mit Lernschwierigkeiten vor der Wahl im
Web Einsicht in die Wählerlisten mit den durchnummerierten
KandidatInnen hätten und sich - am besten mit Unterstützung von
Suchfeldern (Partei, Namen etc.) - die Nummer des/der jeweiligen
KandidatIn ihrer Wahl heraussuchen könnten. Eine vollständige
Barrierefreiheit dieser Website nach den geltenden Normen setzen wir
natürlich voraus.

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