- 11.04.2013, 10:21:34
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AKNÖ rät: Keine "Einvernehmliche" im Krankenstand
Tausende Euro Verlust für Arbeiter
Utl.: Tausende Euro Verlust für Arbeiter =
Wien (OTS/AKNÖ) - Eine einvernehmliche Auflösung im Krankenstand
kostet Geld: Dem kranken Dienstnehmer, der Gebietskrankenkasse und
damit der Allgemeinheit. Und sie ist kein Einzelfall, wie 6.000
Anfragen in der AKNÖ zeigen.
Ein Bauarbeiter verletzt sich bei einem Arbeitsunfall schwer am Bein.
Er liegt im Krankenhaus. Plötzlich kommt der Chef und will die
einvernehmliche Auflösung. Panisch ruft der Verletzte bei der AK an
und fragt um Rat. "Der Mann darf auf keinen Fall unterschreiben. Er
bringt sich damit um viel Geld", sagt AKNÖ-Sozialrechtsexperte
Maximilian Weh. Im Krankenstand bekäme er acht Wochen lang sein
Gehalt von 2.000 Euro brutto vom Dienstgeber weiter. Bei einer
einvernehmlichen Auflösung im Krankenstand bekommt er drei Tage lang
gar nichts und von da an bis zum 42. Tag nur das halbe Gehalt.
Bezahlt von der Gebietskrankenkasse und nicht vom Arbeitgeber. "Das
ist ein riesiger Verlust für den Einzelnen und für die Krankenkasse",
sagt Weh.
3188,36 Euro Verlust für Krankenkasse
Bei einem Krankenstand von angenommen zehn Wochen verliert die
Krankenkasse durch die einvernehmliche Auflösung Beiträge.
Gleichzeitig muss sie 2.831,40 Euro Krankengeld für die gesamte
Dauer der Arbeitsunfähigkeit des Versicherten leisten, was eine
Belastung von 3188,36 Euro darstellt.
"Einvernehmliche Lösungen im Krankenstand mit einer schriftlichen
Wiedereinstellungszusage sind nichtig, wenn diese nur dazu dienen,
sich die Entgeltfortzahlung und Sozialversicherungsbeiträge zu
sparen. Aber darüber hinaus hat der Gesetzgeber keine Handhabe und
die Krankenkasse und die Gekündigten sind die Leidtragenden", sagt
Weh. "Die Wiedereinführung des Entgeltfortzahlungs-fonds oder eine
Regelung, die die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers bei
einer einvernehmlichen Auflösung nicht enden lässt, würden hier einen
Riegel vorschieben. Darum bemühen wir uns", meint AKNÖ-Präsident
Haneder.
Nicht unterschreiben
In der AK rät man den Mitgliedern, auf keinen Fall zu unterschreiben,
wenn sie zur einvernehmlichen Auflösung im Krankenstand aufgefordert
werden. "Egal, wer sie als Ratgeber in diese Richtung drängen will,
die Menschen sollen sich auf jeden Fall zuerst an uns wenden", sagt
AKNÖ-Präsident Hermann Haneder. Für Fragende stehen die
AKNÖ-ExpertInnen unter 05 7171-1717 zur Verfügung.
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