- 11.04.2013, 08:30:32
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Altersabsicherung für mehr als eine Million Wähler
Pekabe-Forderungen zum Wohnbaufinanzierungspaket
Utl.: Pekabe-Forderungen zum Wohnbaufinanzierungspaket =
Wien (OTS) - Da dem Großteil der rund 70.000 Bezieher einer
Pensionskassenpension in den letzten 10 Jahren die Pensionen um bis
zu 50% ihrer legitimen Ansprüche gekürzt wurden und etwa 800.000
noch aktiver Anspruchsberechtigter - ohne es bis jetzt zu wissen(!) -
dieses Schicksal weitgehend teilen, verlangt PEKABE, dass in den
Richtlinien für ein Wohnbaupaket, in das die Pensionskassen das
Kapital ihrer Kunden veranlagen sollen, folgende Bestimmungen
verbindlich enthalten sind:
1.Die Republik garantiert den Zinssatz für die gesamte Laufzeit
(unser Rechnungszins gilt ja auch lebenslang) und damit das
veranlagte Kapital inkl. Zinsen und Zinseszinsen.
2.In Anbetracht der voraussichtlich langen Laufzeit (20 Jahre?)
muss ein entsprechender Zinssatz garantiert werden, der den -
mehrheitlich überhöhten - Rechenzinsen des aktuellen Pensionskapitals
Rechnung trägt. Wenn eine große österreichische Pensionskasse mit
Eurorenten sogar während der Kapitalmarktkrise von 2007 - 2012
durchschnittlich 5,6% p.a. erwirtschaften konnte, ist ein Zinssatz
von 5,5% eine maßvolle Forderung des PEKABE.
Außerdem verlangt PEKABE Mitspracherecht in den mit diesem Thema
befassten Gremien. Die Ausgrenzung des Schutzverbandes der
Pensionskassenberechtigten aus den Verhandlungen um die PKG-Novelle
2012 ist wesentlich dafür verantwortlich, dass diese Novelle gerade
für die PK-Berechtigten fast nichts zur Behebung der Schwächen des
österreichischen Pensionskassensystems gebracht hat. Den
Pensionskassen wird nach wie vor keinerlei Ergebnisverantwortung für
die Veranlagung der Pensionsgelder abverlangt. Den Preis für eine
sichere zukünftige Pension bei einem nunmehr durch die Novelle
möglichen "Systemwechsel" (in eine Sicherheits-VRG oder die
Betriebliche Kollektivversicherung) zahlen wieder einmal
ausschließlich die Pensionskassenpensionisten. Ein solcher Wechsel
zieht nämlich wegen der damit zwangsläufig verbundenen
Rechenzinsabsenkung eine sofortige Pensionskürzung von bis zu 45%
nach sich, was von den "Erfindern" dieser Lösungen wohlweislich
verschwiegen wird.
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