• 10.04.2013, 12:42:52
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Greenpeace und GLOBAL 2000 über Rot-Weiß-Roten Schulterschluss für Stromkennzeichnung erfreut

Nach Bekenntnis von Wirtschaftsminister Mitterlehner steht Beschluss im Parlament nichts mehr im Weg

Utl.: Nach Bekenntnis von Wirtschaftsminister Mitterlehner steht
Beschluss im Parlament nichts mehr im Weg =

Wien (OTS) - Greenpeace und GLOBAL 2000 zeigen sich erfreut über das
klare Bekenntnis von Wirtschaftsminister Mitterlehner, wonach die
Atomstromkennzeichnung im Rahmen der Novelle des
Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) noch in
dieser Legislaturperiode im Parlament beschlossen wird. Das
Wirtschaftsministerium wird nun unter Einbindung der
Umweltorganisationen wettbewerbsrechtliche Bedenken der EU-Kommission
entkräften.

"Nach dem Bekenntnis von Wirtschaftsminister Mitterlehner steht einem
Beschluss im Parlament nichts mehr im Weg. Jetzt ist entscheidend,
dass auch die interne Blockadehaltung im Parlament sowohl bezüglich
der ElWOG Novelle als auch des Energieeffizienzgesetzes aufgegeben
wird", betont GLOBAL 2000 Geschäftsführer Reinhard Uhrig.

Greenpeace Geschäftsführer Alexander Egit weist die Bedenken der
EU-Kommission, wonach durch die Stromkennzeichnung technische
Handelshemnisse vorliegen könnten, zurück. "Wir müssen verhindern,
dass weiterhin versucht wird, den Österreicherinnen und Österreichern
Atomstrom unterzujubeln. Daher muss es zu einer lückenlosen
Kennzeichnung von Graustrom kommen. Mehr Transparenz und Wahlfreiheit
stehen sicher nicht im Widerspruch zum freien Wettbewerb", ist Egit
zuversichtlich.

Bereits vergangene Woche hatte Bundeskanzler Werner Faymann
bekräftigt, dass die "Atomstromkennzeichnung für uns als Ergebnis
außer Frage" stehe.

Am 16.4.2012 hatten die österreichische Bundesregierung, die
Energiewirtschaft sowie Greenpeace und GLOBAL 2000 sich darauf
geeinigt, dass in Österreich eine lückenlose Stromkennzeichnung
gesetzlich eingeführt wird. Eine derartige Maßnahme zur besseren
Information der Konsumenten muss von der EU notifiziert werden. Die
EU-Kommission äußerte nun innerhalb der Frist von drei Monaten
Bedenken. Bis zum 28.6.2013 besteht jetzt die Möglichkeit, diese
Bedenken zu entkräften, die Maßnahmen zu erläutern und im Dialog mit
der EU gegebenenfalls Anpassungen durchzuführen. Auch wenn dies nicht
gelingen sollte, steht einem Beschluss im Parlament nichts im Weg.
Das Gesetz würde in Kraft treten. Falls die Kommission an der Meinung
festhalten sollte, dass die Regelung EU-rechtswidrig sei, hätte sie
die Möglichkeit, dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen.
Wie man am Beispiel Gentechnik sieht, bleibt Österreich bei
Umweltfragen auch gegen Widerstand aus Brüssel hart.

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