- 09.04.2013, 16:39:55
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Wichtiger Beitrag für mehr Sicherheit der Viehbestände
12-Punkte-TBC-Vorbeugemaßnahmenkatalog
Utl.: 12-Punkte-TBC-Vorbeugemaßnahmenkatalog =
Bregenz (OTS/VLK) - Wegen der aktuellen TBC-Entwicklung, die vom
Tiroler Lechtal ausgeht, hat Landesrat Erich Schwärzler zu einer
Gesprächsrunde im Rahmen des Wald-Wild-Dialoges geladen. Unter seinem
Vorsitz haben am Dienstag, 9. April 2013, im Landhaus Vertreter der
Vorarlberger Landwirtschaft, Jägerschaft sowie der Jagd-, Forst- und
Veterinärbehörde einen 12-Punkte-Maßnahmenkatalog im Interesse der
Sicherheit für die Viehbestände erarbeitet, um der Gefahr einer
allfälligen Übertragung von Tuberkulose zwischen Rotwild und
Weidevieh auf den Vorarlberger Alpen wirksam zu begegnen.
Die Vorarlberg-Strategie 2013 baut auf das Vorarlberger
Maßnahmenprogramm 2010 auf, das in Kooperation von Land- und
Alpwirtschaft, Jägerschaft sowie Jagd- und Veterinärbehörde
erfolgreich umgesetzt wurde, erläutert Landesrat Schwärzler: "Für die
bisherige gute Zusammenarbeit und den großen Einsatz vor Ort gilt
allen Beteiligten mein besonderer Dank."
Die Fachleute sind sich einig, dass aufgrund der aktuellen
TBC-Situation von keiner besonderen Gefährdung für den Menschen
auszugehen ist, weder im Zuge von Wanderungen, noch bei der
Besichtigung von Ställen. Tourismus und Gastronomie können auch
weiterhin auf hochwertige heimische Regionalprodukte vertrauen.
Die notwendigen Maßnahmen sind nur im gemeinsamen Miteinander der
berührten Interessengruppen und Behörden erfolgreich umzusetzen,
damit Vorarlberg auch in Zukunft den Status TBC-frei halten kann.
"Aus diesem Grund ersuche ich die betroffenen Alp- und
Jagdausschüsse, Eigenjagdbesitzer, Jagdausübenden und
Jagdschutzorgane sowie Alpverantwortlichen und Alpbewirtschafter um
die Fortsetzung ihrer verantwortungsvollen Arbeit. Die
Gemeindeverantwortlichen bitte ich, insbesondere durch geeignete
touristische Lenkungsmaßnahmen, die TBC-Vorsorgemaßnahmen aktiv zu
unterstützen. Eine konsequente Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen
ist ein wichtiger Beitrag für mehr Sicherheit für unsere
Viehbestände", betont Landesrat Schwärzler.
Die 12 Schwerpunktmaßnahmen im Überblick
1. Anhebung der Mindestabschussvorgaben beim Rotwild nach den
Festlegungen der beiliegenden Abschussplan-Verordnung von bis zu 40
Prozent in Gebieten mit hohen Rotwildbeständen sowie in den
Grenzgebieten zu Tirol und zum Allgäu.
2. Unterschiedlich je nach Wildregion: Vorverlegung der Schusszeit
auf Rotwild, Aufhebung der Klasse IIa bei entsprechender
Quotenerfüllung, allgemeine Abschussquotenvorschreibung für Kahlwild,
Optimierung der Grünvorlage des Rotwildes.
3. Sammlung von Erfahrungen über den Einsatz von
Schalldämpfergewehren in bestimmten Revieren als Maßnahme zur
Minimerung von Störungen im Zuge der Reduktion des Rotwildbestandes.
4. Erproben bzw. Umsetzen von effizienten Bejagungsstrategien,
allenfalls auch "diagnostischen Entnahmen" von Rotwild, zur Erfüllung
des TBC-Stichprobenplanes.
5. Einhaltung einer landesweit strengen Fütterungshygiene beim
Rotwild und Weidehygiene beim Weidevieh:
a. Wildfütterungen müssen in Absprache zwischen den
Jagdverantwortlichen und der Hirtschaft während der Weidezeit so
eingezäunt werden, dass ein Kontakt des Weideviehs mit der
Wildfütterungeinrichtung hintangehalten wird.
b. Entfernung von für das Wild zugänglichen Rinder-Salzlecksteinen
und ausgelegtem Futter.
c. Wild-Salzlecken sind so zu situieren, dass der Zugang von
Weidevieh verhindert ist.
6. Erhöhung der TBC-Stichproben landesweit von 250 auf 310 mit
differenzierter Zuteilung an die TBC-Beobachtungszonen.
7. Verstärkte Untersuchung von erlegtem Rotwild in der Wildregion 2.1
(Silbertal): Flächendeckende Beprobung von Kahlwild älter als ein
Jahr, indem die Häupter samt den Rachenlymphdrüsen zur
TBC-Untersuchung beim Amtstierarzt vorzulegen sind. Bis zum 15. Juni
2013 (Alpauftrieb) ist sämtliches erlegte Rotwild dem Amtstierarzt
zur Kontrolle vorzulegen.
8. Installierung einer Arbeitsgruppe mit Vertretern von
Landwirtschaft, Jägerschaft, Jagd- und Veterinärbehörde durch die
Bezirkshauptmannschaft Bludenz zur Beobachtung der Situation in der
Wildregion 2.1 (Silbertal) mit monatlichem Jour fixe zur Festlegung
notwendiger Maßnahmen.
9. Bei Bedarf Einsetzen von Arbeitsgruppen auch in weiteren
Wildregionen bzw. Teilregionen durch die Jagdbehörde zur
fachlich-behördlichen Begleitung der Rotwild-Abschussvorgaben und
erforderlicher Maßnahmenkombinationen aus Alpwirtschaft, Forst und
Jagd. 10. Gezielte fachlich aufbereitete Informationen der
zuständigen Organisationen an die Alpbesitzer, das Alppersonal, die
Jagdnutzungsberechtigten und die Jagdschutzorgane zur Wahrnehmung von
TBC-Verdachtsfällen sowie über Verhaltens- bzw.
Bewirtschaftungsempfehlungen zur Vermeidung der TBC-Übertragung bzw.
Verbreitung.
11. Bei Bedarf gezielte Öffentlichkeitsarbeit der zuständigen
Organisationen betreffend TBC (z.B. an Gemeinden).
12. Abstimmung der Besatzdichte und Weidedauer auf Alpen an die
vorhandene Futterfläche.
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