• 08.04.2013, 09:30:32
  • /
  • OTS0030 OTW0030

UNO verurteilt jegliche Zwangsbehandlung der Psychiatrie als Folter

Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte bezeichnet alle Formen psychiatrischer Zwangsbehandlung als Folter, bzw. grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

Utl.: Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte bezeichnet alle
Formen psychiatrischer Zwangsbehandlung als Folter, bzw.
grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung =

Wien (OTS) - Bei seiner Rede in der 22. Sitzung des "Human Rights
Council" am 4. März 2013 forderte Juan E. Méndez,
Sonderberichterstatter über Folter des UN-Hochkommissariats für
Menschenrechte alle Staaten auf, ein absolutes Verbot für alle nicht
einvernehmlichen medizinischen Interventionen bzw. Zwangsbehandlungen
von Personen mit Behinderungen zu verhängen. Das umfasse sowohl die
lang- wie kurzfristige Anwendung von Psychochirurgie, Elektroschocks
und die Verabreichung bewusstseinsverändernder Drogen.
Méndez fordert, dass psychiatrische Interventionen, die aufgrund von
Behinderung erzwungen wurden, unverzüglich zu beenden seien, wobei
knappe finanzielle Ressourcen keinen Aufschub der Umsetzung
rechtfertigen würden.

Das Original der vollständigen Rede ist hier nachzulesen:
http://mdac.info/sites/mdac.info/files/march_4_torture.pdf

Der renommierte österreichische Menschenrechtsexperte und
Vorgänger von Méndez, Professor Manfred Nowak, schließt sich der
Erklärung Méndez an, wonach Zwangspsychiatrierung, Zwangsmedikation
und Zwangsbehandlung durch die Psychiatrie Folter seien. Er
unterschrieb neben weiteren international angesehenen Fachleuten und
Anwälte für Menschenrechte das "Bündnis gegen Folter in der
Psychiatrie" (siehe auch: http://www.folter-abschaffen.de/)

In Österreich werden jährlich weit über 20.000 Anträge bei Gericht
eingebracht, unbescholtene Bürger in die Psychiatrie
zwangseinzuweisen, um sie dort gegen ihren Willen mit
Bewusstseinsverändernden Drogen zu behandeln, oder sie zu fixieren,
bei steigender Tendenz. Damit befindet sich Österreich im
europäischen Spitzenfeld der Zwangspsychiatrierungen. Faktisch kann
in Österreich jeder Bürger zwangspsychiatriert werden, nur aufgrund
der Meinung eines Psychiaters.

Die Bürgerkommission für Menschenrechte schließt sich der
Forderung von Hochkommissar Méndez an und fordert die Österreichische
Regierung auf, diese Verpflichtung der UNO zu verwirklichen. Das
Verbot von Folter und anderer grausamen, unmenschlichen oder
erniedrigenden Behandlung oder Strafe, ist im Artikel 3 EMRK in
Österreich verfassungsrechtlich verankert. Alle Gesetze und ihre
Vollziehung sind diesem Grundrecht unterzuordnen.

Sofortige Revisionen von Unterbringungsgesetz und den Inhalten für
den Maßnahmenvollzug, beides Gesetze die legitimieren, Menschen gegen
ihren Willen zu behandeln, sind daher - um der Österreichischen
Verfassung zu entsprechen - umgehend vorzunehmen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BKM

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel