• 07.04.2013, 09:10:31
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  • OTS0006 OTW0006

AKV-Kukacka: Volksbegehren gegen angebliche Kirchenprivilegien? Nein danke!

AKV kritisiert juristische und faktische Mängel - Die Kirchen und Religionen sollen aus den öffentlichen Raum gedrängt werden.

Utl.: AKV kritisiert juristische und faktische Mängel - Die Kirchen
und Religionen sollen aus den öffentlichen Raum gedrängt
werden. =

Wien (OTS) - Mit aller Entschiedenheit spricht sich die
Arbeitsgemeinschaft-Katholischer-Verbände (AKV) gegen das
bevorstehende "Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien" aus. "Dieses
Volksbegehren enthält zahlreiche unrichtige Behauptungen, wie sie in
dieser Form bei keinem bisher vorgelegten Volksbegehren festzustellen
waren", so AKV-Präsident Mag. Helmut Kukacka. Die ideologisch
motivierten Unterstellungen orientieren sich zwar hauptsächlich an
nicht haltbaren Behauptungen über angebliche Privilegien der
katholischen Kirche, sie treffen allerdings alle in Österreich
gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften, warnt
Kukacka.

Statt eine seriöse Diskussion zu führen, versuchen die Initiatoren
des Volksbegehrens, anti-kirchlicher Vorurteile und anti-religiöse
Ressentiments in der Gesellschaft zu mobilisieren. Es geht den
Initiatoren nicht um eine klarere Trennung von Kirche und Staat,
sondern um die Verdrängung von Kirchen, Religionsgemeinschaften und
ihren Einrichtungen aus dem öffentlichen Raum. Sie wollen den Wert
anerkannter Leistungen für die Gesellschaft, die
Religionsgemeinschaften und ihre Einrichtungen - vor allem als Träger
von Bildungs-, Schul- und Gesundheitseinrichtungen erbringen -
relativieren und weitgehend bedeutungslos darstellen.

Zahlreiche einseitige, teilweise falsche und grob irreführende
Behauptungen sind von der katholischen Kirche, einer Reihe von
katholischen Verbänden und zuletzt selbst von Bundesministerin Dr.
Claudia Schmied zurückgewiesen und sachlich richtig gestellt worden.
So stammen der Großteil der dem Konkordat 1933 zugerechneten
Kritikpunkte bereits aus der Zeit vor der autoritären
Ständestaatsverfassung und orientieren sich an den Länderkonkordaten
der Weimarer Republik. Das österreichische Konkordatsrecht stammt in
wichtigen Bereichen aus der zweiten Republik, Teilkonkordate sowie
Vermögens- und Schulfragen datieren aus 1960 und 1962. Eine Absage an
die Förderung katholischer Privatschulen und Kindergärten würde zudem
eine verfassungswidrige Diskriminierung darstellen, da diese
Fördermaßnahme auch anderen privaten Bildungseinrichtungen
zugutekommt.

Das "Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien" versucht aus
ideologischen Gründen auch die kulturellen Leistungen, die Kirchen in
und für Österreich geleistet haben, abzuwerten. Dabei bilden gerade
der christlich-jüdische Glaube und die von ihm geprägten europäischen
Kulturen heute die Basis für, Toleranz, Freiheit -und Wissenschaft.
Diese Kulturen ermöglichen die Gleichberechtigung von Frauen und
Männern, nur dort gibt es umfassende Meinungs- und Religionsfreiheit.
Das Gebot der Nächstenliebe hat christliche Schulen, Altersheime und
Spitäler geschaffen, die im Interesse der Gesellschaft arbeiten und
zum Nutzen der Allgemeinheit oft effektiver als staatliche
Einrichtungen agieren. Die geistige Widerstandskraft der christlichen
Kirchen war und ist Antithese zur Allmacht des Staates, sie
widersteht bis heute den Diktaturen dieser Welt und hat einen
wichtigen Beitrag zum Zusammenbruch des Kommunismus in Europa
geleistet, stellte Kukacka fest.

Ein "Volksbegehren", das so viele gravierende Fehler enthält und
dessen Ziel es ist, Religionsgemeinschaften aus dem öffentlichen Raum
zu verdrängen, kann nur zurückgewiesen werden, so Kukacka
abschließend.

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