• 05.04.2013, 12:21:43
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Wr. Landtag - Stürzenbecher/Kickert zu SPÖ-Grünen-Transgender-Antrag: Rahmenbedingungen verbessern

Forderung an Bundesregierung: Freie Wahl des Vornamens und Anerkennung des gelebten und empfundenen Geschlechts

Utl.: Forderung an Bundesregierung: Freie Wahl des Vornamens und
Anerkennung des gelebten und empfundenen Geschlechts =

Wien (OTS/SPW-K) - "Da das Leben in der eigenen Geschlechtsidentität
für viele Transgender Personen nach wie vor mit diskriminierenden
Hürden und Bestimmungen verbunden ist hat die Wiener
Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche und transgender
Lebensweisen für 2012/2013 den Arbeitsschwerpunkt auf das Thema
"Transgender" gelegt. Das Land Wien setzt in seinem eigenen
Wirkungsbereich Maßnahmen zur Nicht-Diskriminierung und Verbesserung
der Lebenssituation von Transgender Personen, wie z.B. im
Personalschulungsbereich oder bei Behördenkontakten im Zuge von
Personenstandsänderungen", erläutert der SPÖ-Landtagsabgeordnete Kurt
Stürzenbecher den Hintergrund zum heute im Wiener Landtag gemeinsam
von SPÖ und Grünen eingebrachten Antrag über die Rechte von
Transgender Personen.

Die Grüne Landtagsabgeordnete Jennifer Kickert ergänzt: "Seit Ende
2009 wird auf Bundesebene über ein Gesetz verhandelt, das die
Personenstandsänderung von Transgender-Personen regeln soll. Nach wie
vor werden Menschen durch die bestehenden Regelungen stigmatisiert.
Es wird Zeit, dass die Bundesregierung sicherstellt, dass die
Bestimmung der eigenen Geschlechtsidentität ohne jegliche
Diskriminierung erfolgen kann."

Der Wiener Landtag tritt daher für die Verbesserung folgender
rechtlicher Bestimmungen auf Bundesebene ein:

A) Freie Wahl des Vornamens
Nach § 3 Abs. 1 Z 7 des Namenänderungsgesetzes (NÄG) darf ein Vorname
nicht bewilligt werden, der "als erster Vorname nicht dem Geschlecht
des Antragstellers entspricht". Unter Geschlecht wird dabei der
Eintrag im Geburtenbuch, nicht aber das tatsächlich gelebte und
empfundene Geschlecht verstanden. Somit können transgeschlechtliche
Menschen erst nach einer Personenstandsänderung, samt der damit
einhergehenden psychiatrischen Begutachtung und Diagnose einer
Persönlichkeitsstörung, einen ihrer Identität entsprechenden Vornamen
annehmen. Ein passender Vorname ist als wesentliches
Identifikationskriterium eine unabdingbare Voraussetzung für ein
sozial und beruflich integriertes Leben. Nach wie vor aber werden
durch das NÄG Menschen diskriminiert, die ihnen zugewiesene
Geschlechterrollen nicht verkörpern können oder wollen. Das
geschlechtliche Empfinden aller Menschen sollte auch von rechtlicher
Seite ohne jede Diskriminierung respektiert und anerkannt werden.

B) Anerkennung des gelebten und empfundenen Geschlechts
Seit der Verwaltungsgerichtshof mit seinem Urteil vom 27.02.2009 den
Zwang zu schwerwiegenden operativen Eingriffen für die Änderung des
juristischen Geschlechts transgeschlechtlicher Menschen beendet hat,
ist der Bedarf nach einer Novellierung des Personenstandsrechts
evident. Dennoch wurden seitens des Innenministeriums bisher nur
Gesetzesentwürfe vorgelegt, die nach wie vor auf den 30 Jahre alten
Formulierungen aufgehobener Erlässe basieren, mit denen
jahrzehntelang der Operationszwang exekutiert wurde und die
Attestierung einer Persönlichkeitsstörung einfordern.

Dem gegenüber steht eine wissenschaftliche Entwicklung, die erkennt,
dass transgeschlechtliche Menschen keineswegs als psychisch krank
einzustufen sind und dass eine soziale und rechtliche Anerkennung im
gelebten und empfundenen Geschlecht für die psychische Gesundheit und
ein sozial und beruflich integriertes Leben unabdingbar ist. Für
viele Transidente besteht auch die Notwendigkeit
geschlechtsangleichender medizinischer Behandlungen, um einen
schwerwiegenden Spannungszustand zwischen dem Körper und dem
Identitätsgeschlecht zu beheben. Dem trägt etwa ein 2012 in
Argentinien beschlossenes Gesetz zur Anerkennung der
Geschlechtsidentität Rechnung, das die Selbstbestimmungsrechte
transgeschlechtlicher Menschen zur Grundlage hat, ohne
pathologisierende Diagnosen auskommt und gleichzeitig die
medizinische Versorgung sicherstellt.

"Es muss auch in Österreich eine rechtliche Lösung gefunden
werden, die sicherstellt, dass die Bestimmung der eigenen
Geschlechtsidentität nur bei der einzelnen Person selbst liegen kann
und die das gelebte und empfundene Geschlecht als Grundlage für
Personenstandsänderungen anerkennt. Die Übernahme der Kosten
notwendiger medizinischer Behandlungen durch die öffentlichen
Krankenversicherungen muss dabei weiterhin sichergestellt bleiben.
Die Bundesregierung wird aufgefordert den Halbsatz "als erster
Vorname nicht dem Geschlecht des Antragstellers entspricht" aus dem §
3 Abs. 1 Z 7 des NÄG zu streichen. Und die Bundesregierung wird
aufgefordert eine rechtliche Grundlage zu schaffen, die
Personenstandsänderungen ohne Zwang zu pathologisierenden Diagnosen
unter Berücksichtigung des gelebten und empfundenen Geschlechts
ermöglicht", so beide Landtagsabgeordnete abschließend.

(Schluss)

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