- 04.04.2013, 19:59:14
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"Kleine Zeitung" Kommentar: "Vom falschen Spiel mit den Wohnbaugeldern" (Von Claudia Gigler)
Ausgabe vom 5.4.2013
Utl.: Ausgabe vom 5.4.2013 =
Graz (OTS) - Die Wählerinnen und Wähler haben ein sehr kurzes
Gedächtnis. Ansonsten müssten sie sich wieder einmal kräftig
verschaukelt fühlen. Anlass: Die unehrliche Verwunderung darüber,
dass zu wenige Wohnungen gebaut werden und die jungfräulich
vorgebrachte Forderung danach, eine Zweckbindung der
Wohnbauförderungsmittel einzuführen.
Wahr ist: Diese Zweckbindung gab es, sie wurde aber 2008 von der
Schüssel-Regierung abgeschafft. Im Wissen darum, dass damit geradezu
beabsichtigt war, diese Gelder nicht mehr dem Wohnbau zuzuführen. Die
Abschaffung stand nämlich in unmittelbarem Zusammenhang mit den
Budgetnöten. Den Ländern wurde im Rahmen des Finanzausgleichs aus den
Steuertöpfen weniger Geld zugeführt, als sie benötigten. Im Gegenzug
ermöglichte man ihnen, sich aus den Wohnbaugeldern zu bedienen und
damit ihre Budgetlöcher zu stopfen.
Tatsächlich war das eine kalte Enteignung der Arbeitnehmerinnen. Was
viele nicht wissen: Bis heute führt jeder unselbstständig
Beschäftigte, auch jeder Beamte, 0,5 Prozent seines Einkommens als
"Wohnbauförderungsbeitrag" an den Staat ab. Die Arbeitgeber zahlen
ebenfalls 0,5 Prozent. Die Zweckbindung der Mittel wurde abgeschafft,
nicht aber die Abgabe.
Schon vor dem Bund hatten die Länder ihrer Kreativität freien Lauf
gelassen und die Zweckbindung der Rückflüsse aus Darlehen aufgehoben.
Gelder wurden munter "bei der Oberlichte" rausgeworfen. Zum Teil
wurden überhaupt gleich die ganzen Darlehen an Banken verhökert. Mit
dem Vorteil, von einem Tag auf den anderen wieder in Geld zu
schwimmen, aber um den Preis, dass man wesentlich weniger Geld
herausbekam, als hätte man über die volle Länge der Laufzeit die
Rückflüsse lukriert. Steuergeld wurde auf diese Weise den Banken
geschenkt. Das Problem der Liquidität für künftige Wohnbauvorhaben
wurde in die Zukunft verschoben.
Heute findet man zu einer weisen Erkenntnis zurück: Wer nichts
gespart hat, kann nicht investieren. Eine Zweckbindung ist eine Art
"Sparbuch", selbst wenn sie nur das aktuelle Haushaltsjahr betrifft:
Das Geld kann dann nicht einfach für andere Dinge ausgegeben werden.
Die Rückkehr zur Zweckbindung ist zu begrüßen. Aber jeder, der so
tut, als müsste man nur das "Dekret" erlassen, ohne gleichzeitig
anderswo Ausgaben einzusparen oder Schulden zu machen, lügt sich in
die Tasche und die Wähler an.****
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