• 03.04.2013, 14:22:56
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Mikl-Leitner: Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit haben bei Beschaffungen oberste Priorität

Innenministerin in Sondersitzung zur Vergabepraxis

Utl.: Innenministerin in Sondersitzung zur Vergabepraxis =

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Die Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und auch
Zweckmäßigkeit haben insbesondere bei Beschaffungsvorgängen im
Innenressort oberste Priorität, stellte heute, Mittwoch,
Innenministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner in der Sondersitzung zur
Vergabepraxis fest, in der im Fokus ein Bericht des Rechnungshofes
steht. Dieser Bericht setzt sich mit der Vergabepraxis des
Innenministeriums im Allgemeinen und andererseits mit dem Digitalfunk
im Besonderen auseinander - um dessen Prüfung sie, Mikl-Leitner,
selber ersucht habe.

Generell gelte bei Beschaffungen im Innenministerium das
Sechs-Augen-Prinzip. Bei jeder Beschaffung seien drei Sektionen
eingeschaltet. Dies sei zwar mit einem bürokratischen Mehraufwand
verbunden, garantiere aber transparente Beschaffungen. Darüber hinaus
habe sie, Mikl-Leitner, mit März den "elektronischen
Beschaffungsworkflow" eingeführt - also hundertprozentige Transparenz
und Nachvollziehbarkeit bei jedem Beschaffungsvorgang, und zwar auf
Knopfdruck. "Das gibt es nur im Innenministerium und sonst in keinem
anderen Ministerium. Wir machen uns damit zum Vorreiter für
Transparenz in dieser Republik."

Zur Kritik des Rechnungshofes zu Beschaffungen aus der Vergangenheit
stellte die Innenministerin fest, dass aufgrund der teilweise
unterschiedlichen Rechtsansichten des Rechnungshofes und des
Innenministeriums ein Rechtsgutachten beim Vergaberechtsexperten der
Universität Wien, Univ. Prof. Dr. Josef Aicher, in Auftrag gegeben
wurde. Teile des Rechnungshofberichtes werden darin bestätigt,
weshalb das Innenministerium auch bereits 20 von 27 Empfehlungen
umgesetzt habe. Andere Teile des Rechnungshofberichts würden durch
das Rechtsgutachten der Universität Wien allerdings relativiert. So
stelle das Gutachten fest, dass der Rechnungshof, "eine überspitzte
Auslegung des Vergabegesetzes verwendet", zitierte die Ministerin.
Zudem werde festgehalten, dass der Rechnungshof die Komplexität der
Beschaffungsvorgänge des Innenministeriums nicht ausreichend
berücksichtigt habe. Und die Forderung des Rechnungshofes, wonach die
Preisangemessenheit nur durch die Einholung von verbindlichen
Vergleichsangeboten erfolgen könne, werde zurückgewiesen. Schließlich
stelle das Rechtsgutachten auch fest, dass die Transparenz der
Beschaffungsvorgänge im Innenministerium nun gesichert sei, schloss
die Ministerin.
(Schluss)

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