- 03.04.2013, 10:28:02
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Mitterlehner: Ministerratsbeschluss setzt Vereinbarungen des Atomstromgipfels um
Neue Regelungen zur Stromkennzeichnung beschlossen - Energiepaket schafft Basis für elektronischen Anbieterwechsel und stärkt Konsumentenschutz - Maßnahmen gegen Energiearmut
Utl.: Neue Regelungen zur Stromkennzeichnung beschlossen -
Energiepaket schafft Basis für elektronischen Anbieterwechsel
und stärkt Konsumentenschutz - Maßnahmen gegen Energiearmut =
Wien (OTS/BMWFJ) - "Künftig wird der gesamte Strom, den
österreichische Haushalte und Unternehmen beziehen, einen
verpflichtenden Nachweis der Herkunft haben. Jeder Verbraucher kennt
dann den Strom-Mix seines Erzeugers ganz genau und kann durch die
verbesserte Transparenz eine Kaufentscheidung gegen Atomstrom
treffen", sagt Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner
anlässlich des heutigen Ministerratsbeschlusses der Novelle zum
Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG). "Wir
setzen damit die Beschlüsse des 3. Atomstromgipfels um und können
unsere europäische Vorreiterrolle bei der Stromkennzeichnung weiter
ausbauen", so Mitterlehner.
Die vorliegende ElWOG-Novelle steht in kausalem Zusammenhang mit dem
Energieeffizienzgesetz, weil sich die verpflichtete Kennzeichnung und
der effizientere Einsatz von Energie ideal ergänzen, um
Atomstromimporte zu reduzieren. Daher wurden diese Gesetze auch schon
im Dezember als gemeinsames Paket in die Begutachtung verschickt.
Strom-Kennzeichnung und -Zertifizierung für mehr Transparenz
Laut Novelle muss der an österreichische Unternehmen gelieferte Strom
ab 2015 gänzlich gekennzeichnet sein. Diese Übergangsfrist ergibt
sich aus bestehenden, teils langlaufenden Verträgen, die Unternehmen
mit Lieferanten abgeschlossen haben. Auch der Stromeinsatz bei
Pumpspeicher-Kraftwerken, der in weiterer Folge über die
Stromerzeugung aus dem in die Speicher gepumptem Wasser ja ebenfalls
zu Endverbrauchern geliefert wird, muss gekennzeichnet werden.
Pumpverluste werden dabei analog zu Leitungsverlusten von der
Stromkennzeichnungspflicht ausgenommen, da diese Mengen verloren
gehen und demgemäß nicht an Endverbrauchern geliefert werden können.
Maßgeblich für die verpflichtende Stromkennzeichnung darf aus
unionsrechtlichen Gründen ausschließlich der an den Endverbraucher
gelieferte Strom-Mix sein.
"Künftig ist klargestellt, dass es von der Erzeugung bis zum
Verbrauch ein einheitliches und transparentes System gibt. Es besteht
auch nicht die Gefahr, dass die Durchleitung von Strom und somit die
Rolle Österreichs als Energiedrehscheibe gefährdet wird", sagt
Mitterlehner. Voraussetzung für den Beschluss der Novelle im
Parlament ist der Abschluss eines entsprechenden
Notifizierungsverfahrens bei der EU-Kommission in Brüssel.
Zusätzlich zur Stromkennzeichnung, die die Lieferung an Verbraucher
betrifft, wird in der ElWOG-Novelle die verpflichtende Zertifizierung
von Strom aus österreichischen Kraftwerken, insbesondere aus
industrieller Eigenproduktion, geregelt. Anlagen mit einer
Engpassleistung von mehr als 100 Kilowatt, die in das öffentliche
Netz einspeisen, sollen diesen künftig zertifizieren müssen. "Damit
vermeiden wir, dass als 'Strom unbekannter Herkunft' eingespeister
Strom aus Österreich aus statistischen Gründen anteilig zu rund 30
Prozent als Atomstrom angegeben wird. Das reduziert wiederum den
Anteil von Graustrom im österreichischen Netz um etwa die Hälfte", so
Mitterlehner. In Österreich ist der Anteil des Graustroms seit Jahren
rückläufig. Er betrug im Jahr 2009 9,3 TWh, 2010 8,1 TWh und 2011
rund 7,7 TWh.
Gesetz ermöglicht Online-Anbieterwechsel bei Strom und Gas
Mit dem im Ministerat beschlossenen Energiepaket werden auch die
Rechte der Kunden gegenüber den Energieversorgern beim
Lieferantenwechsel und bei Zahlungsrückständen gestärkt, weil die
Wechselraten von Haushalten in Österreich vergleichswiese niedrig
sind. Das soll mit dem in Zukunft möglichen Online-Anbieterwechsel
und einer erweiterten Wechselplattform verbessert und erleichtert
werden. Beispielsweise müssen Lieferanten zukünftig
konsumentenfreundliche Vorkehrungen zur Authentifizierung des Kunden
wie zum Beispiel Bürgerkarte, Angabe der Nummer des Reisepasses oder
Führerscheins treffen. Das Sparpotenzial beim Wechsel vom regionalen
Standardanbieter zum günstigsten Anbieter von Strom und Gas variiert
im Lauf des Jahres und lag im März je nach Region zwischen 157 Euro
in Tirol und bis zu 400 Euro pro Jahr in Linz.
Spezielle Maßnahmen gegen Energiearmut
Schon bisher konnten Kunden, die nach zweimaliger Mahnung noch immer
im Rückstand sind, weiterhin Strom und Gas beziehen, wenn sie sich
auf ihr Recht auf Grundversorgung durch den Energielieferanten
berufen. Kamen sie jedoch auch im System der Grundversorgung in
Zahlungsrückstand, drohte bislang die Abschaltung. Nach Beschluss des
neuen Gesetzes haben diese Kunden selbst dann, wenn sie im System der
Grundversorgung abermals in Rückstand geraten sind, das ausdrückliche
Recht, Strom und Gas zu beziehen, wenn sie Vorauszahlungen leisten.
Diese werden mit einem Prepayment-Zähler abgerechnet. Grundsätzlich
sind die Energielieferanten künftig verpflichtet, für die Festlegung
der Ratenzahlungen möglichst konkrete Verbrauchsschätzungen zu
machen, damit nicht ungerechtfertigte "Zahlungspolster" angelegt
werden können.
Das neue dreistufige Verfahren soll der Energiearmut noch stärker als
bisher entgegen wirken und Strom- und Gasabschaltungen weitestgehend
vermeiden.
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