- 03.04.2013, 10:12:24
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Mitterlehner: Neues Energieeffizienzgesetz unterstützt Energiewende und nachhaltiges Wachstum
Bundesenergieeffizienzgesetz im Ministerrat beschlossen - Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit steigen, Kosten sinken - Energieeffizienz rechnet sich volkswirtschaftlich
Utl.: Bundesenergieeffizienzgesetz im Ministerrat beschlossen -
Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit steigen, Kosten
sinken - Energieeffizienz rechnet sich volkswirtschaftlich =
Wien (OTS/BMWFJ) - Auf Antrag von Wirtschafts- und Energieminister
Reinhold Mitterlehner hat der Ministerrat am Mittwoch das neue
Energieeffizienzgesetz des Bundes beschlossen, mit dem die
EU-Energieeffizienz-Richtlinie umgesetzt wird. "Für eine nachhaltige
und kosteneffiziente Energiewende ist der effizientere Einsatz von
Energie noch wichtiger als der Ausbau des Ökostroms. Damit werden wir
unabhängiger von Energieimporten, stärken die Versorgungssicherheit
und verringern den CO2-Ausstoß", sagt Mitterlehner zu dem mehrere
Gesetze umfassenden Energiepaket. "Energieeffizienz rechnet sich auch
volkswirtschaftlich. Wir stärken den Wirtschaftsstandort Österreich,
indem wir durch geringere Energiekosten international
wettbewerbsfähiger werden und tausende Arbeitsplätze im Land sichern.
Gleichzeitig profitieren die Haushalte, wenn ihre Strom- und
Gasrechnungen niedriger ausfallen", so Mitterlehner. Um die Umsetzung
des Gesetzes zu forcieren, steht in Zukunft ein neues Förderprogramm
zur Verfügung, das bis 2020 in Summe mit 300 Millionen Euro aus dem
Budget dotiert ist und nach Maßgabe der vorhandenen Mittel weiter
aufgestockt werden kann.
Durch das Gesetz kommt Österreich dem EU-Ziel, die Energieeffizienz
bis 2020 um 20 Prozent zu steigern, ein großes Stück näher. Die
vorgesehenen Maßnahmen sollen bis 2020 eine Effizienzverbesserung um
zumindest 70 Petajoule (PJ) auslösen. Zum Vergleich: Diese
Energiemenge entspricht der Jahresproduktion von 20 großen
Donaukraftwerken oder dem Jahres-Heizbedarf von rund 1,3 Millionen
Haushalten. Gleichzeitig entsprechen diese 70 Petajoule der
verfassungsrechtlich vorgegebenen Handlungsoption, die das
Wirtschaftsministerium bei Unternehmen hat. Wie in der
Energiestrategie festgelegt, trägt das Gesetz damit dazu bei, dass
der Gesamtenergieverbrauch bis 2020 auf dem Niveau des Jahres 2005
(1.100 PJ) stabilisiert werden kann. "Wir wollen den heimischen
Energieverbrauch vom Wirtschaftswachstum entkoppeln, ohne aber
zukünftige Produktionssteigerungen zu beschränken", erläutert
Mitterlehner.
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass die Energieeffizienz ab 2014 pro
Jahr um 1,5 Prozent erhöht werden muss. Um eine direkte Umsetzung der
dafür nötigen Maßnahmen zu realisieren und die Ziele entsprechend den
Potenzialen auf mehrere Schultern zu verteilen, werden die
EU-Verpflichtungen zu zwei Drittel auf die
Energieversorgungsunternehmen und zu einem Drittel auf Unternehmen
aufgeteilt.
Umsetzung durch Energielieferanten
Ab 1. Jänner 2014 müssen laut Gesetz alle Energielieferanten (mit
Ausnahme sehr kleiner EVU) Maßnahmen setzen, die bei ihnen selbst
oder ihren Kunden zu mehr Energieeffizienz führen. Dabei werden
Verbesserungen bei einkommensschwachen Haushalten mit dem Faktor 1,5
stärker gewichtet, diese Kunden werden also besonders profitieren. Um
der Energiearmut zusätzlich entgegen zu wirken, müssen alle größeren
Energieversorgungsunternehmen eine Ombudsstelle für
einkommensschwächere Kunden einrichten.
Durch die Einbeziehung der Energielieferanten sind alle Energieträger
umfasst, also über Mineralölhändler und Tankstellen auch der Verkehr.
Hingegen könnten über eine Verpflichtung der Netzbetreiber nur
leitungsgebundene Energieträger berücksichtigt werden, also würden
zum Beispiel Heizöl und Kohle herausfallen. Darüber hinaus bieten die
Lieferanten ihren Kunden schon heute Effizienzberatungen an und haben
das entsprechende Know-how. Sie stehen im Wettbewerb, haben daher
einen Kosteneffizienzdruck und können zudem eine Kundenbindung als
Energie-Service-Dienstleister aufbauen. Dagegen könnten Netzbetreiber
als natürliche Monopolisten die Kosten zur Gänze weiterreichen, da
sie ihre Kunden nicht verlieren können.
Umsetzung durch Unternehmen
Große und mittlere Unternehmen (ab 50 Mitarbeitern) haben die
Wahlmöglichkeit zwischen der Einführung eines
Energiemanagement-Systems oder eines Energieaudits, das alle vier
Jahre durchgeführt werden muss. Kleinere Unternehmen sind von
Verpflichtungen ausgenommen, können jedoch freiwillig
Energiesparberatungen in Anspruch nehmen, die mit insgesamt 20
Millionen Euro als Anreizfinanzierung gefördert werden. Um den
bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, führt der
Energieberater auch die Meldung einer Energieberatung an die
Monitoringstelle durch.
Im Einklang mit der EU-Richtlinie werden "Early actions" (Maßnahmen,
die nach 2008 umgesetzt wurden und bis Ende 2020 wirken) zu 25
Prozent auf das 1,5-Prozent-Ziel angerechnet. Darüber hinaus können
im Jahr 2013 gesetzte Effizienzmaßnahmen auch für 2014 angerechnet
werden. Somit wird ein Stillstand für Effizienzverbesserungen
vermieden, weil sonst der Start der Verpflichtung im Jahr 2014
abgewartet werden würde. Auch in den Folgejahren können
Effizienzmaßnahmen übertragen werden und wird die Mehrleistung für
die nächsten Jahre angerechnet. Damit soll einerseits ein Anreiz
geschaffen werden bzw. andererseits niemand benachteiligt werden, der
durch eine große Maßnahme sein individuelles Ziel übererfüllt. In
diesem Zusammenhang ist auch vorgesehen, dass Unternehmen, bei denen
keine wirtschaftlich darstellbaren Effizienzmaßnahmen mehr möglich
sind, keine zusätzlichen Maßnahmen setzen müssen. Die dafür
notwendige Überprüfung erfolgt über eine Monitoringstelle.
Förderung von Effizienzmaßnahmen, Haushalte profitieren
Unternehmen und EVU können entscheiden, ob sie bei sich selber
Effizienzmaßnahmen setzen und somit durch die Einsparung von
Energiekosten selber (bzw. ihre Kunden) profitieren oder stattdessen
Ausgleichszahlungen leisten. Zudem stehen dem Wirtschafts- und
Energieministerium im Rahmen eines neuen Förderprogramms bis 2020 in
Summe 300 Millionen Euro zur Verfügung, die nach Maßgabe der
vorhandenen Mittel weiter aufgestockt werden können. Das bei der KPC
angesiedelte Programm nützt die vorhandenen Förderstrukturen und
führt zusätzlich zu den Verpflichteten Effizienzmaßnahmen durch, die
auf das 1,5-Prozent-Ziel angerechnet werden und so die Erreichung
dieses Ziels sicherstellen.
Mindestens 40 Prozent der Mittel aus den Ausgleichsbeträgen der
Energielieferanten müssen vom Fonds für Maßnahmen verwendet werden,
die bei Haushalten wirksam werden, die anschließend direkt von
geringeren Energiekosten profitieren. Nimmt ein Haushalt zum Beispiel
eine Energieberatung in Anspruch, die rund drei Prozent
Energieeinsparung bringt, kann er sich rund 75 Euro pro Jahr sparen.
Richtlinien-Umsetzung durch den Bund
Bei der Neuerrichtung und bei Sanierungen von Gebäuden werden
zukünftig erhöhte Ansprüche an die Energieeffizienz bzw. effiziente
Energieversorgungssysteme gestellt. Gemäß der EU-Richtlinie muss der
Bund in seinen Gebäuden der Zentralverwaltung jährlich ein
Sanierungsziel von drei Prozent erreichen. Ausgenommen sind
denkmalgeschützte und militärische Gebäude. Auch die
Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) fällt als ausgegliederte Stelle
nicht unter die von der Richtlinie vorgegebene Definition der
Zentralverwaltung. Unabhängig davon gibt es schon jetzt starke
Anstrengungen der BIG bei der Thermischen Sanierung, daher sind
bereits heute Zwei-Drittel der Flächen in einem guten thermischen
Zustand. Bei den noch unsanierten Flächen beträgt die Sanierungsrate
schon jetzt rund 2,4 Prozent und ist damit doppelt so hoch wie beim
gesamten Gebäudebestand in Österreich.
Monitoring überprüft Umsetzung
Unter Aufsicht des Wirtschaftsministeriums wird eine nationale
Energieeffizienz-Monitoringstelle - nach einer entsprechenden
Ausschreibung - die Umsetzung aller Maßnahmen überprüfen. Sollte das
Sektorziel verfehlt werden, wird der ausstehende Effizienzbeitrag auf
das Folgejahr übertragen. Wenn das Sektorziel zwei Mal nacheinander
verfehlt wird, tritt eine individuelle Effizienzverpflichtung der
Unternehmen in Kraft. Ferner müssen bestehende Förderstellen mit der
Monitoringstelle über geförderte Effizienzmaßnahmen kooperieren und
unterstützt die Monitoringstelle Unternehmen bei der Umsetzung ihrer
Ziele.
Positive Effekte für Wachstum und Beschäftigung
Laut Schätzungen der Europäischen Kommission bringt die Umsetzung der
Energieeffizienz-Richtlinie deutliche konjunkturelle Impulse. Für
Österreich bedeutet das bis zum Jahr 2020 ein um 550 Millionen
höheres Bruttoinlandsprodukt sowie 6.400 neue Jobs.
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