• 30.03.2013, 11:35:24
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  • OTS0015 OTW0015

Korun: "Regierung am Zug, verfassungswidriges Staatsbürgerschaftsrecht jetzt zu reparieren!"

Neues Urteil vom Verfassungsgericht hebt Einkommensbestimmungen als verfassungswidrig auf.

Utl.: Neues Urteil vom Verfassungsgericht hebt
Einkommensbestimmungen als verfassungswidrig auf. =

Wien (OTS) - Mit dem heute bekannt gewordenen, vom 1. März 2013
stammenden, Urteil hat der Verfassungsgerichtshof Teile des jetzigen
Staatsbürgerschaftsgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. Das
Urteil (G 106/12-7 VfGH) "sieht bei den verfassungswidrigen und
extrem restriktiven Bestimmungen zu Einkommensbedingungen für die
Einbürgerung eine Diskriminierung nicht nur von Menschen mit
Behinderung, sondern auch einen Verstoß gegen die Antirassismus- und
Antidiskriminierungsbestimmungen", so die Grüne
Menschenrechtssprecherin NAbg. Alev Korun. Der derzeit vorliegende
Vorschlag einer Gesetzesänderung aus dem
Integrationsstaatssekretariat "widerspricht allerdings dem neuen
Erkenntnis des VfGH und würde dieses nur bruchstückhaft umsetzen.
Denn neben einer Behinderung, würde er nur bei dauerhafter
Berufsunfähigkeit Ausnahmen von den strengen Einkommensregeln
vorsehen", warnt Korun.
Staatssekretär Kurz und die Bundesregierung sind daher "aufgefordert,
das neue Urteil des Verfassungsgerichts lückenlos umzusetzen und den
Gesetzesentwurf zu verbessern, wollen sie sich mit einer baldigen
neuerlichen Aufhebung wegen Verfassungswidrigkeit nicht noch einmal
blamieren. Dabei brauchen sie nur die bis 2006 gültige Bestimmung
wieder einzuführen: Eine unverschuldete Notlage wird bei der
Einbürgerung berücksichtigt, damit es nicht zu Härten kommt", schlägt
die Grüne Nationalratsabgeordnete vor.

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