• 28.03.2013, 10:01:08
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Sachverständiger Stadnikow vor Finanzüberwachungsausschuss des Landes Salzburg

"Maßnahmen zur Aufarbeitung der Spekulationsgeschäfte laufen nicht optimal"

Utl.: "Maßnahmen zur Aufarbeitung der Spekulationsgeschäfte laufen
nicht optimal" =

Wien (OTS) - "Die Maßnahmen zur Aufarbeitung der
Spekulationsgeschäfte des Landes Salzburg laufen nicht optimal." Das
erklärte der gerichtlich beeidete Sachverständige für Derivate,
Sascha Stadnikow, in einer Sitzung des Finanzüberwachungsausschusses
für das Land Salzburg vergangene Woche. Stadnikow war auf Initiative
der Vorsitzenden des Ausschusses, LAbg. Rosemarie Blattl eingeladen
worden, seine Fachmeinung zur Spekulationsaffäre abzugeben.

Stadnikow setzte sich vor allem mit der Frage auseinander, ob das
Land Anspruchsgrundlagen für einen möglichen Schadenersatz durch die
Banken habe. Nach seiner Erfahrung aus über 100 Fällen gelte es dabei
folgende Fragen zu klären:

1. Haben die Banken Gewinne auf Kosten des Landes gemacht und
ergibt sich daraus eine Anspruchsgrundlage?

2. Gefährden die bisher gesetzten Maßnahmen die
Anspruchsgrundlage?

3. Welche Maßnahmen aus der Vergangenheit könnten
Anspruchsgrundlagen des Landes gefährden?

Bei einer historischen Nachkalkulation von drei Beispielen habe
sich gezeigt, dass allein bei diesen zwischen 2007 und 2009
abgeschlossenen Geschäften mit einem Volumen von insgesamt rund 69
Millionen Euro per Oktober 2012 ein Verlust von 25,6 Millionen Euro
für das Land Salzburg entstanden ist. Die Banken hätten an diesen
Geschäften rund 2,2 Millionen Euro verdient. Wären diese drei
genannten Geschäfte für das Land Salzburg als Kunden bestmöglich
ausgestaltet gewesen, hätte der Verlust nur 13 Millionen Euro
betragen. Aus diesen Berechnungen ergebe sich die Anspruchsgrundlage
des Landes für eine Schadenswiedergutmachung. Voraussetzung für die
Durchsetzung dieser Forderung sei jedoch, dass es die jeweilige Bank
auf diesen Interessenskonflikt bei der Kalkulation der Produkte nicht
aufmerksam gemacht hat und Experten nicht durch Gegenpricing auf
diesen Umstand aufmerksam gemacht hätten.

Leider sei durch die teilweise Schließung des "Schattenportfolios"
beziehungsweise die Umwandlung von Derivaten in Wertpapiere die
Anspruchsgrundlage geschwächt worden. Die Banken hätten damit nämlich
ihre Gewinne bereits realisiert.

Ebenso ungünstig für einen Anspruch auf Schadensersatz seien
Maßnahmen aus der Vergangenheit. Aus den Ergebnisprotokollen des
Finanzbeirates gehe klar hervor, dass dieses Gremium im Jahr 2008
selbst auferlegte Regeln nicht eingehalten hätte. Damals wäre es
möglich gewesen, alle Geschäfte mit einem Gewinn in Höhe von 125
Millionen Euro zu schließen. Für diesen Schritt würden die Banken
vermutlich keine Verantwortung übernehmen.

Die Doppelrolle des ehemaligen Mitarbeiters der Deutschen Bank,
Harald Kutschera, der nunmehr die Geschäfte für das Land Salzburg
abwickelt, könne hingegen die Anspruchsgrundlage verstärken. Dieser
Mitarbeiter habe das Land über zehn Jahre betreut, die Geschäfte
angeboten und verkauft. Er wisse daher genau, was die Bank damit
verdient hat.

Stadnikow kritisierte, dass die Kosten für die Aufarbeitung des
Falles viel zu hoch sind. Dafür werde sich noch die
Korruptionsstaatsanwaltschaft interessieren, warnte der
Sachverständige.

Der mit der Koordination der Aufarbeitung der Salzburger
Spekulationsgeschäfte beauftragte Prof. Meinhard Lukas, bestätigte
auf Nachfrage Seriosität und Fachkenntnis des Wiener
Sachverständigen. Während die Vertreter von ÖVP, FPÖ und Grüne sich
in der Reaktion auf den Vortrag von Sascha Stadnikow sachlich mit den
Inhalten des Vortrages auseinandersetzten, versuchten die von der SPÖ
entsandten Ausschussmitglieder in Verhörmanier herauszufinden, woher
der Sachverständige sein Wissen über die Spekulationsgeschäfte
bezogen habe.

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