- 26.03.2013, 12:45:45
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2,9 Millionen Euro Geldbuße in Elektronikbranche
Wien (OTS) - Das Kartellgericht hat heute, Dienstag, eine Geldbuße in
der Höhe von 2,9 Millionen Euro gegen Philips Austria, Wien, wegen
vertikaler Preisabsprachen mit dem Handel verhängt. Diese
Entscheidung ist rechtskräftig und entspricht dem Antrag der
Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) von Mitte Februar.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat gegen Philips Austria eine
Geldbuße wegen vertikaler Absprachen im Zeitraum von 2009 bis 2012 in
der Höhe von 2,9 Millionen Euro durch das Kartellgericht (29 Kt 26/13
vom 26.03.2013) erwirkt. Die wettbewerbswidrigen Absprachen zwischen
Philips Austria und dem Fachhandel betrafen die Einflussnahme auf die
Endverkaufspreise bestimmter Elektronikprodukte von Händlern
("Preispflegesystem") und dauerten bis Mitte 2012 an. Bei den
betroffenen Produktgruppen handelte es sich beispielsweise um
"Consumer Lifestyle", wie Küchengeräte oder Körperpflegeapparate, die
man früher auch mit "brauner" oder "weißer Ware" bezeichnet hat.
Die Parteien haben auf Rechtsmittel verzichtet. Die Entscheidung
des Kartellgerichts ist daher rechtskräftig.
Ermittlungen der BWB
Auslöser der Ermittlungen waren unter anderem Beschwerden von
Online-Händlern. Im Herbst 2012 führte die BWB eine Hausdurchsuchung
bei Philips Austria durch. Im Jänner 2013 kam es zu einer erneuten
Hausdurchsuchung - bei einem Handelsunternehmen. In diesem Verfahren
wird weiter ermittelt.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB)
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wurde am 1. Juli 2002 als
unabhängige, weisungsfreie Aufgriffs-, Ermittlungs- und
Antragsbehörde in Wettbewerbsangelegenheiten gegründet. Aufgabe der
BWB ist es, einen freien und fairen Wettbewerb sicherzustellen. Die
Leitung der BWB obliegt dem Generaldirektor für Wettbewerb, Dr.
Theodor Thanner. Derzeit beschäftigt die BWB 33 Mitarbeiter, wobei 21
davon als "Casehandler" (Fallbearbeiter) im Einsatz sind.
Informationen: www.bwb.gv.at
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