- 26.03.2013, 09:11:53
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Neuer SV- und Steuer-Rechner bringt Erleichterungen für Unternehmer
App von Wirtschaftsministerium, SVA und WKÖ gibt Selbstständigen jederzeit Überblick über Sozialversicherungs- und Einkommensteuer-Vorschreibungen
Utl.: App von Wirtschaftsministerium, SVA und WKÖ gibt
Selbstständigen jederzeit Überblick über Sozialversicherungs-
und Einkommensteuer-Vorschreibungen =
Wien (OTS/PWK180) - Das Wirtschaftsministerium, die
Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft und die
Wirtschaftskammer Österreich haben gemeinsam ein neues Serviceangebot
für Selbstständige entwickelt: Der ab sofort per App verfügbare SV-
und Steuer-Rechner gibt rasch und unkompliziert jederzeit einen
Überblick darüber, welche Sozialversicherungs- und
Einkommensteuer-Vorschreibungen im laufenden Jahr zu erwarten sind.
Außerdem berechnet die kostenlose App, die sowohl für iPhones als
auch für Android-Handys entwickelt wurde, die eventuell in
Folgejahren zu erwartenden Nachzahlungen.
"Mit dem neuen Online-Rechner erleichtern wir vielen
Selbstständigen das Kalkulieren ihrer Vorschreibungen. Mehr
Transparenz erhöht die Planungssicherheit im unternehmerischen
Alltag", sagt Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. "In der
Praxis hilft das neue Serviceangebot vor allem Gründern,
Ein-Personen-Unternehmen und kleinen Unternehmen. Indem wir die
Selbstständigkeit erleichtern und insgesamt attraktiver machen,
stärken wir auch den Gründergeist im Land", so Mitterlehner, der in
diesem Zusammenhang auf die jüngsten Verbesserungen für
Selbstständige - wie den Jungunternehmerfonds, das neue Krankengeld
und die Verdoppelung des täglichen Wochengeldes - verweist.
Die Berechnung der Vorschreibungen erfolgt mit der App auf Basis
der geschätzten Jahresumsätze abzüglich der -aufwände. Dabei werden
komplexe steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regeln und
Gesetze bewusst vereinfachend berücksichtigt. Das erleichtert die
Eingabe und gibt die Möglichkeit, sich rasch einen Überblick zu
verschaffen.
Warum sind die Vorschreibungen oftmals schwierig einzuschätzen?
Die Beiträge gemäß dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
für Versicherte in der SVA werden auf Grundlage einer vorläufigen und
einer endgültigen Beitragsgrundlage vorgeschrieben. Da sich die
endgültige Beitragsgrundlage nach dem tatsächlichen Einkommen richtet
und dieses erst nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheids
feststeht, kann es in Folge zu einer Nachzahlung oder einer
Gutschrift der Beiträge kommen.
"Unsere Versicherten haben in der Urbefragung deutlich deponiert,
dass sie sich mehr Transparenz bei den Versicherungsbeiträgen
wünschen. Wir haben diesen Auftrag sofort in Angriff genommen und
eine Lösung erarbeitet, die jeder Selbständige mit dem Handy
jederzeit in der Tasche haben kann. Mit der Beitrags-App können sich
Unternehmer bereits während des laufenden Geschäftsjahres bei allen
Tätigkeiten einen Überblick darüber verschaffen, ob voraussichtlich
Versicherungszahlungen einzuplanen sind und wenn ja, in welcher
ungefähren Höhe", erläutert Peter McDonald, Obmann-Stv. der
Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA). "Gerade für
Unternehmensgründer ist die App eine wichtige Erleichterung, die mehr
Planbarkeit bringt und hilft, negative Überraschungen zu verhindern."
WKÖ-Präsident Christoph Leitl: "Für Jungunternehmer kann es zu
Beginn ihrer unternehmerischen Tätigkeit schwierig abzuschätzen sein,
welche Kosten mittelbar auf sie zu kommen. Hier ist dieses neue
Service eine große Hilfe, weil sie für den konkreten Einzelfall
anwendbar ist. Für jede einzelne Rechnung kann sich ein Unternehmer
damit rasch und unkompliziert anzeigen lassen, in welcher Höhe diese
konkrete Rechnung GSVG-Beiträge verursacht. Die App vermittelt somit
ein Gefühl dafür, dass nicht der Umsatz des konkreten Auftrags auch
gleich Gewinn ist, sondern Unternehmer auch den berechneten
GSVG-Anteil für diese Rechnung zurücklegen müssen."
Erleichterung der Beitragsnachzahlungen geplant
Ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen im Bereich der Sozialversicherung wird demnächst
durch die Erleichterung der Beitragsnachzahlung für Jungunternehmer
gesetzt. Derzeit sind Beitragsnachzahlungen in vier Teilbeträgen
innerhalb eines Jahres zu begleichen. Das kann in vielen Fällen zu
Liquiditätsengpässen bei Jungunternehmern führen.
Künftig ist vorgesehen, dass die Nachzahlungen zinsenlos in 12
Teilbeträgen auf 3 Jahre aufgeteilt bezahlt werden können. Diese
Regelung sowie weitere wichtige Verbesserungen werden im
Sozialversicherungsänderungsgesetz behandelt, das vor kurzem bereits
den Ministerrat passiert hat. (PM)
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