• 22.03.2013, 13:13:38
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Leistungsschutzrecht: VÖZ fordert Zeitplan für Umsetzung in Österreich

Grünberger: "Deutsche Stoßrichtung ist richtig, aber heimische Content-Produzenten brauchen rechtsicherere Lösung noch in diesem Jahr"

Utl.: Grünberger: "Deutsche Stoßrichtung ist richtig, aber heimische
Content-Produzenten brauchen rechtsicherere Lösung noch in
diesem Jahr" =

Wien (OTS) - "Das deutsche Leistungsschutzrecht schiebt nicht zuletzt
jenen Konzernen, die bisher ungeniert fremdes Eigentum ohne
Zustimmung der Rechteinhaber für ihre gewerblichen Zwecke nutzten,
einen Riegel vor", kommentierte der Geschäftsführer des Verbandes
Österreichischer Zeitungen (VÖZ) Gerald Grünberger den heutigen
Beschluss des deutschen Bundesrates zur Einführung des
Leistungsschutzrechtes für Presseverlage. Damit hätten Österreichs
Nachbarn Neuland beschritten und den Weg für weitere faire
urheberrechtliche Lösungen zum Schutz journalistischer Inhalte in
Europas Nationalstaaten geebnet.

Nicht verhehlen wollte Grünberger, dass das deutsche
Leistungsschutzrecht im parlamentarischen Prozess verwässert wurde,
wenngleich die Stoßrichtung richtig sei. "Österreich hat nun die
Chance eine Lösung zu schaffen, die sowohl den Content-Produzenten
als auch den künftigen Lizenznehmern Rechtssicherheit bietet."

Der Verband Österreichischer Zeitungen appellierte daher an die
Bundesregierung einen Zeitplan für die Umsetzung des
Leistungsschutzrechtes in Österreich vorzulegen: "Wenn wir gegenüber
deutschen Medienhäusern nicht ins Hintertreffen geraten wollen,
brauchen wir noch in diesem Jahr ein wirkungsvolles Schutzinstrument
für journalistische Inhalte im Web", forderte Grünberger.

Dem Argument der Leistungsschutzrecht-Gegner, das Gesetz würde
Startup-Unternehmen beschneiden, entgegnete der
Verbandsgeschäftsführer: "Die widerrechtliche Verwendung von fremden
Eigentum hat nichts mit Innovationskraft zu tun, das ist schlicht und
ergreifend Diebstahl. Das gilt im World Wide Web gleichermaßen wie im
normalen Leben. Solche Geschäftsmodelle dürfen vom Gesetzgeber nicht
befördert werden."

Darüber hinaus stellte Grünberger klar: "Die Informationsfreiheit
wird durch das Leistungsschutzrecht nicht beschnitten. Nachrichten
können wie bisher uneingeschränkt im Internet gefunden werden. Für
private Nutzer gibt es keinerlei negative Auswirkungen. Weiters sind
ebenfalls Blogger nicht von diesem Gesetz betroffen. Wer anderes
behauptet, betreibt Panikmache."

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VOZ

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