- 22.03.2013, 11:25:18
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GmbH-Reform: Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Ertrag
KöSt-Ausfall bei 50 Mio. Euro im Jahr - Regeln für bestehende GmbH unklar
Utl.: KöSt-Ausfall bei 50 Mio. Euro im Jahr - Regeln für bestehende
GmbH unklar =
Wien (OTS) - Die GmbH-Reform soll laut Justizministerin Beatrix Karl
und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner vor allem Neugründungen
fördern. Die AK kritisiert an den Vorschlägen zweierlei: Zum einen
kostet dieses Vorhaben Millionen, konkret geht es um den Ausfall bei
der Körperschaftssteuer - die letzten der AK bekannten Schätzungen
beliefen sich um die 50 Millionen Euro. Aus AK-Sicht wieder ein
Entfall von Gewinnsteuern, der auf der Seite der ArbeitnehmerInnen
keine Entsprechung findet.
Darüber hinaus geht aus den präsentierten Vorschlägen nicht hervor,
ob bereits bestehende GmbHs das geltende Mindeststammkapital in Höhe
von 35.000 Euro reduzieren und auf die neue Variante umsteigen
können. Damit würde die Absicht des Gesetzgebers verfehlt. Notwendig
wäre eine gesetzliche Regelung, wonach das Mindeststammkapital in
Höhe von 10.000 Euro nur für Neugründungen gilt.
Der Entfall bei der Körperschaftssteuer von 50 Millionen Euro ergibt
sich durch die Reduktion der Mindestkörperschaftssteuer, weil diese
an das Mindestkapital anknüpft. Die Mindestkörperschaftssteuer
beträgt fünf Prozent des gesetzlichen Mindestkapitals. Eine Senkung
des Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro bedeutet, dass zwei Drittel
des derzeitigen Aufkommens aus der Mindestkörperschaftssteuer
verlorengehen. Die AK wertet dies als erneuten Schub in Richtung
weniger Gewinnsteuern, während zunehmend Lasten auf die
ArbeitnehmerInnen überwälzt werden.
Darüber hinaus ist aber das Haftungskapital von derzeit 35.000 Euro
ein wichtiger Verlustpuffer. Eine Herabsetzung des Haftungskapitals
um mehr als zwei Drittel führt zu einer massiven Verlagerung des
Unternehmensrisikos in Richtung Gläubiger. Zu diesen Gläubigern
gehören die Beschäftigten genauso wie andere Unternehmen aber auch
die öffentliche Hand, wie die Sozialversicherung und der Bund
(Finanzämter). Sie würden verstärkt auf Forderungen gegen Unternehmen
in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sitzen bleiben.
Die AK fordert:
+ Gegenfinanzierungsmaßnahmen für den geschätzten Ausfall.
+ Geringeres Mindeststammkapital nur bei Neugründungen. Keine
Herabsetzung des Mindeststammkapitals bei bestehenden GmbHs.
+ Eine Evaluierung nach zwei Jahren, ob die erwarteten Effekte (z. B.
mehr Firmengründungen) tatsächlich eingetreten sind.
Generell: Analog zur deutschen Regelung soll es in Österreich eine
gesetzliche Bestimmung geben, dass ein Teil der erwirtschafteten
Gewinne nicht ausgeschüttet werden darf, bis das Stammkapital von
35.000 Euro erreicht wird.
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