• 20.03.2013, 18:16:04
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  • OTS0315 OTW0315

Köstinger: SPÖ-Parteipolemik verschleiert tatsächliches Abstimmungsverhalten

SPÖ-Abgeordnete Karin Kadenbach wusste offenbar nicht, worüber sie abstimmte

Utl.: SPÖ-Abgeordnete Karin Kadenbach wusste offenbar nicht,
worüber sie abstimmte =

Brüssel, 20. März 2013 (ÖVP-PD) "Die öffentlichen Wortmeldungen
der SPÖ-Abgeordneten Karin Kadenbach und ihr tatsächliches
Stimmverhalten klaffen dramatisch auseinander. Ich muss also
annehmen, dass sie nicht wusste, was sie bei der Abstimmung tat",
so die Agrarsprecherin der ÖVP im EU-Parlament, Elisabeth
Köstinger. "Die Agrarreform besteht aus vier umfangreichen
Gesetzestexten, die als zusammenhängendes Gesamtbild gelesen werden
müssen", betont die ÖVP-Abgeordnete ****

Die SPÖ-Europaabgeordnete Karin Kadenbach behauptet in zwei
Presseaussendung en (OTS 14.3.2013, OTS 20.3.2013), dass sie für
Anrechenbarkeit von Bioprogrammen auf das sogenannte Greening in
der Landwirtschaft gestimmt habe. Dem Protokoll der namentlichen
Abstimmung vom 13. März 2013 ist aber zu entnehmen, dass der
Änderungsantrag 145 zur Entwicklung des ländlichen Raums (zu Art.
30, Biomaßnahmen, B7-0081/2013) und der Änderungsantrag 195 zur
Finanzierung und Verwaltung der gemeinsamen EU-Agrarpolitik (zu
Artikel 29, B7-0082/2013) von den SPÖ-Abgeordneten positiv
unterstützt wurden. Diese Änderungen sehen vor, dass das Greening
der ersten Säule der Landwirtschaftspolitik als Voraussetzung für
Bioprogramme in der zweiten Säule zu erfüllen ist. Damit ist die
Anrechnung für Bioprogramme verhindert.

Die Argumentation von Karin Kadenbach, dass die Fraktion der
Christdemokraten bei der GAP-Reform eine vertragswidrige Position
unterstützt hätte, weist Köstinger auf das schärfste zurück: Die
sogenannte "Doppelfinanzierung" ist der Vorschlag der Europäischen
Kommission, um die Anrechenbarkeit der Bioprogramme zu ermöglichen.
"Ich gehe davon aus, dass die Kommission keinen vertragswidrigen
Gesetzesvorschlag macht" , so Köstinger. "Es ist eine Fairness- und
Gerechtigkeitsfrage, ob dieses Anrechnungsmodell der Kommission
unterstützt wird und auch für andere Vorleistungen wie bei den
Agrarumweltprogrammen herangezogen werden kann", erklärt Köstinger.

Die Europaabgeordnete Karin Kadenbach behauptet in einer
Presseaussendung außerdem: "Die SPÖ-Europaabgeordneten haben für
eine Obergrenze der Fördersumme von 100.000 Euro pro Jahr
gestimmt." Diese Behauptung wird ebenfalls durch das Protokoll der
namentlichen Abstimmung über die Direktzahlungen an Inhaber
landwirtschaftlicher Betriebe (B7-0079/2013) vom 13.3.2013
widerlegt. Die SPÖ hat weder einen Änderungsantrag mit diesem Ziel
eingebracht, noch den Änderungsantrag der Grünen Fraktion mit
dieser Forderung unterstützt (Änderungsantrag 142).

Protokoll der Abstimmung vom 13.3.2013:
http://www.europarl.europa.eu/plenary/de/minutes.html

Ergebnis der namentlichen Abstimmung vom 13.3.2013:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=--
%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bPV%2b20130313%2bRES-
RCV%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fDE

Änderungsantrag 145 zur Entwicklung des ländlichen Raums (B7-
0082/2013): Seite 343

Änderungsantrag 195 zur Finanzierung und Verwaltung der
gemeinsamen EU-Agrarpolitik (B7-0082/2013): Seite 419

Änderungsantrag 142 zu Obergrenzen der Fördersummen im Rahmen
der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe (B7-
0079/2013): Seite 77

Links zu den angenommenen Texten und Änderungsanträgen:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=--
%2f%2fEP%2f%2fTEXT%2bPV%2b20130313%2bTOC%2bDOC%2bXML%2bV0%2f%2fDE&l-
anguage=DE

Rückfragen:
Elisabeth Köstinger, MEP, Tel.: +32-2-284-5211,
[email protected]
Daniel Köster M.A., EVP-Pressedienst, Tel.: +32-487-384784,
[email protected]

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