• 15.03.2013, 13:36:36
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  • OTS0176 OTW0176

LH-Stv. Ackerl: Weiterhin unterschiedliche Jugendschutzbestimmungen in den Bundesländern - leider einmalige Chance vergeben

Einheitliche Regelungen klassich abgestochen

Utl.: Einheitliche Regelungen klassich abgestochen =

Linz (OTS) - Seit November des Vorjahres bestand die einmalige
Chance, eine Vereinheitlichung der Jugendschutzgesetze der Länder zu
erreichen. Die ursprüngliche Initiative von Minister Mitterlehner war
ja gescheitert, doch die Einigung auf ein Memorandums durch sieben
JugenschutzreferentInnen der Bundesländer hatte eine Einigung in
greifbare Nähe gebracht. "Wir hätten jetzt ein Gesetz verabschieden
können, welches den Lebensrealitäten junger Menschen entspricht.
Leider haben das einige ÖVP-Politiker klassisch abgestochen", so
Ackerl.

In Oberösterreich hat es ursprünglich positive Signale seitens der
ÖVP für eine Zustimmung gegeben. Aber bereits in der letzten
Unterausschusssitzung des Landtages hat sich abgezeichnet, dass die
ÖVP Oberösterreich keine längeren Ausgehzeiten will, einen Schwenk
vollziehen wird und bei der Vereinheitlichung nicht mitgeht. "Ich
finde es eigenartig, dass bei uns etwas nicht gehen soll, was in
Niederösterreich, Wien und Burgenland bereits Realität ist. Durch
dieses Vorgehen wird es weiterhin ein Gesetzeswirrwarr mit
unterschiedlichen Regelungen geben. Die Jugendlichen werden meiner
Meinung nach nicht verstehen, warum ein paar Kilometer weiter in
Niederösterreich andere Bestimmungen gelten als bei uns", so der
Jugendschutzreferent.

Tatsache ist, dass ohne ÖVP keine Mehrheit im oberösterreichischen
Landtag zustande kommt. "Das muss ich aufgrund der
Mehrheitsverhältnisse so zur Kenntnis nehmen. Schade ist nur, dass
Minister Mitterlehner seine eigenen Parteikollegen nicht überzeugen
konnte. Wir haben glücklicherweise gute bestehende
Jugendschutzregelungen. Wichtig wird es jetzt sein, weitere
Schwerpunkte im Bereich der Prävention zu legen, um die Gesundheit
unserer Jugendlichen bestmöglich zu schützen. Bewusstseinsbildung
soll auch weiterhin vor Strafe stehen", so Ackerl abschließend.

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